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| BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94 |
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- Wolters Kluwer
Rückzahlung von Krankengeld an die Krankenkasse; Rücknahme einer Krankengeldbewilligung; Rückforderung von Krankengeld nur bei Rücknahme der Bewilligung innerhalb einer Jahresfrist nach Kenntniserlangung; Anforderungen an die für den Beginn der Jahresfrist erforderliche ...
- Deutsche Rentenversicherung
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn
Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Die Frage, ob der Beginn des Laufs der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X auch die Kenntnis der Behörde voraussetzt, daß der aufzuhebende Verwaltungsakt rechtswidrig ist (so Beschluß des Großen Senats des BVerwG zu § 48 Abs. 4 VwVfG, BVerwGE 70, 356, 361 = DVBl 1985, 512 = NJW 1985, 821; BVerwG in NVwZ 1988, 288) kann der Senat - wie dies auch in der bisherigen Rechtsprechung des BSG geschehen ist (BSGE 65, 221, 229; 66, 204, 210;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 2 und § 48 Nr. 32) - unentschieden lassen.Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, daß die Frist nicht erst in dem Augenblick beginnt, in dem die Verwaltung davon Kenntnis erhält, daß im konkreten Fall statt einer rechtsgebundenen Entscheidung eine Ermessensentscheidung zu ergehen hat (BSGE 65, 221, 223, 224;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74; 204, 210;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nrn. 5 und 10 und SozR 3-1300 § 48 Nr. 32; BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 25/90 - und Urteil vom 24. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).
Wäre eine derartige Regelung angestrebt worden, hätte der Gesetzgeber eine andere, nicht auf Tatsachen bezogene Formulierung, z.B. "Kenntnis von den Voraussetzungen der Rücknahme", verwenden können (so auch BSGE 65, 221, 227).
Weder aus der amtlichen Begründung zu § 45 SGB X (BT-Drucks. 8/2034, S. 34) noch zu § 48 VwVfG (BT-Drucks. 7/910, S. 71) ergeben sich somit Hinweise darauf, daß der Gesetzgeber hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen der Rücknahme den Fristbeginn bei Rechtsanwendungsfehlern ausschließen wollte (vgl. BSGE 65, 221, 227; 66, 204, 210).
Andernfalls bliebe für die Jahresfrist kaum noch ein Anwendungsbereich und der Gesetzgeber hätte sie gar nicht zur Begrenzung der Rücknahmebefugnis für die Vergangenheit in das Gesetz aufzunehmen brauchen (vgl. BSGE 65, 221, 227, 228).
Das zeigt, daß der Gesetzgeber hier den Gedanken der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in den Vordergrund gestellt hat (vgl. BSGE 65, 221, 223; 66, 204, 208;… BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 32).
Mit ihr hat der Gesetzgeber bereits entschieden, inwieweit sich ein Irrtum der Behörde über das einzuschlagende Verfahren auf den Fristablauf auswirkt (BSGE 65, 221, 224).
Diese Rechtsprechung ist inzwischen jedoch vom BSG aufgegeben worden (vgl. dazu BSGE 65, 221, 223 = SozR 1300 § 45 Nr. 45).
Soweit die Beklagte zur Stützung ihrer Auffassung auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sowie auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 20. Mai 1988 (NVwZ 1988, 822 = DÖV 1988, 975 = DVBl 1989, 41) verweist, ist zu beachten, daß sich die Entscheidung des OVG Lüneburg auf § 116 Abs. 4 des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG = § 48 Abs. 4 VwVfG) bezieht, der anders als § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X gerade nicht in Fällen der Drohung oder der arglistigen Täuschung eingreift (vgl. auch BSGE 65, 221, 224).
- BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88
Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang - …
Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Die Frage, ob der Beginn des Laufs der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X auch die Kenntnis der Behörde voraussetzt, daß der aufzuhebende Verwaltungsakt rechtswidrig ist (so Beschluß des Großen Senats des BVerwG zu § 48 Abs. 4 VwVfG, BVerwGE 70, 356, 361 = DVBl 1985, 512 = NJW 1985, 821; BVerwG in NVwZ 1988, 288) kann der Senat - wie dies auch in der bisherigen Rechtsprechung des BSG geschehen ist (BSGE 65, 221, 229; 66, 204, 210;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 2 und § 48 Nr. 32) - unentschieden lassen.Weder aus der amtlichen Begründung zu § 45 SGB X (BT-Drucks. 8/2034, S. 34) noch zu § 48 VwVfG (BT-Drucks. 7/910, S. 71) ergeben sich somit Hinweise darauf, daß der Gesetzgeber hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen der Rücknahme den Fristbeginn bei Rechtsanwendungsfehlern ausschließen wollte (vgl. BSGE 65, 221, 227; 66, 204, 210).
Das zeigt, daß der Gesetzgeber hier den Gedanken der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in den Vordergrund gestellt hat (vgl. BSGE 65, 221, 223; 66, 204, 208;… BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 32).
Denn diese Bescheide sind in dem vorangegangenen sozialgerichtlichen Verfahren rechtskräftig aufgehoben worden und haben damit rechtlich keinen Einfluß auf den Lauf der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (…vgl. dazu BSGE 65, 211, 223 = SozR 1300 § 45 Nr. 45;… SozR 4100 § 103 Nr. 42;… BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19; BSGE 66, 204, 208 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).
- BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93
Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen
Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, daß die Frist nicht erst in dem Augenblick beginnt, in dem die Verwaltung davon Kenntnis erhält, daß im konkreten Fall statt einer rechtsgebundenen Entscheidung eine Ermessensentscheidung zu ergehen hat (BSGE 65, 221, 223, 224;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74; 204, 210; BSG SozR 3-1300 § 45 Nrn. 5 und 10 und SozR 3-1300 § 48 Nr. 32; BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 25/90 - und Urteil vom 24. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).Das zeigt, daß der Gesetzgeber hier den Gedanken der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit in den Vordergrund gestellt hat (vgl. BSGE 65, 221, 223; 66, 204, 208; BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 32).
- BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93
Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung
Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, daß die Frist nicht erst in dem Augenblick beginnt, in dem die Verwaltung davon Kenntnis erhält, daß im konkreten Fall statt einer rechtsgebundenen Entscheidung eine Ermessensentscheidung zu ergehen hat (BSGE 65, 221, 223, 224;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74; 204, 210;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nrn. 5 und 10 und SozR 3-1300 § 48 Nr. 32; BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 25/90 - und Urteil vom 24. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).Denn diese Bescheide sind in dem vorangegangenen sozialgerichtlichen Verfahren rechtskräftig aufgehoben worden und haben damit rechtlich keinen Einfluß auf den Lauf der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (…vgl. dazu BSGE 65, 211, 223 = SozR 1300 § 45 Nr. 45;… SozR 4100 § 103 Nr. 42;… BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19;… BSGE 66, 204, 208 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).
- BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH, …
Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, daß die Frist nicht erst in dem Augenblick beginnt, in dem die Verwaltung davon Kenntnis erhält, daß im konkreten Fall statt einer rechtsgebundenen Entscheidung eine Ermessensentscheidung zu ergehen hat (BSGE 65, 221, 223, 224;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74; 204, 210;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nrn. 5 und 10 und SozR 3-1300 § 48 Nr. 32; BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 25/90 - und Urteil vom 24. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).Denn diese Bescheide sind in dem vorangegangenen sozialgerichtlichen Verfahren rechtskräftig aufgehoben worden und haben damit rechtlich keinen Einfluß auf den Lauf der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (…vgl. dazu BSGE 65, 211, 223 = SozR 1300 § 45 Nr. 45;… SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19;… BSGE 66, 204, 208 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).
- BSG, 09.06.1988 - 4 RA 9/88
Aufrechnung im sozialgerichtlichen Verfahren - Maßgeblicher Zeitpunkt - …
Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Die Vorschrift des § 45 SGB X stellt - ebenso wie § 48 VwVfG - einen Ausgleich zwischen widerstreitenden Elementen des Rechtsstaatsprinzips, nämlich dem Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung - dem Interesse der Verwaltung an der Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes - und dem Vertrauensschutz und der Rechtssicherheit dar (vgl. BSGE 63, 224, 229; Steinwedel in KassKomm § 45 SGB X RdNr. 4) und ist nach ihrem Sinn und Zweck eine Schutzvorschrift zugunsten des Bürgers.Dabei wird in § 45 SGB X dem öffentlichen Interesse an der Verwirklichung sozialer Rechte dadurch Rechnung getragen, daß rückwirkende Eingriffe in bestandskräftig zuerkannte Rechtspositionen nur unter besonders engen Voraussetzungen zugelassen werden (BSGE 63, 224, 229).
- BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender …
Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, daß die Frist nicht erst in dem Augenblick beginnt, in dem die Verwaltung davon Kenntnis erhält, daß im konkreten Fall statt einer rechtsgebundenen Entscheidung eine Ermessensentscheidung zu ergehen hat (BSGE 65, 221, 223, 224; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74; 204, 210;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nrn. 5 und 10 und SozR 3-1300 § 48 Nr. 32; BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 25/90 - und Urteil vom 24. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).Denn diese Bescheide sind in dem vorangegangenen sozialgerichtlichen Verfahren rechtskräftig aufgehoben worden und haben damit rechtlich keinen Einfluß auf den Lauf der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (…vgl. dazu BSGE 65, 211, 223 = SozR 1300 § 45 Nr. 45; SozR 4100 § 103 Nr. 42;… BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19;… BSGE 66, 204, 208 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG, Urteil vom 29. Juni 1994 - 1 RK 45/93 -).
- BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92
Belastender Bescheid - Ermessensfehler
Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Ist wie hier die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X abgelaufen, kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten nicht darauf an, ob die Beklagte eine rechtsgebundene Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung zu treffen hatte und nach welchen Kriterien diese Frage zu entscheiden ist (vgl. dazu BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16). - BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente …
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
Verwaltungsakt - Rücknahme
Auszug aus BSG, 31.01.1995 - 1 RK 6/94
Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf die Entscheidungen in BSGE 62, 103, 108 und 63, 37, 43. Aus ihnen kann nicht hergeleitet werden, daß im Rahmen des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB V die Verjährungsvorschriften des BGB entsprechend anwendbar wären. - BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88
Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
- BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 42/87
Rückforderung von Leistungen nach dem 2. Sonderprogramm für Schwerbehinderte
- BVerwG, 04.07.1984 - 8 C 2.83
Nichtehelichkeit - Zurückstellung vom Zivildienst wegen Versorgung eines …
- BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 25/90
Rückforderung überzahlter Waisenrente - Rücknahme eines rechtswidrigen …
- BSG, 02.07.1997 - 9 RV 14/96
Rückforderung der Leistungen nach § 50 Abs. 2 SGB X, Wirksamkeit, Jahresfrist des …
Die Ausschlußregelung des § 45 Abs 4 Satz 2 SGG hat abschließenden Charakter (…vgl BSGE 65, 221, 224 = SozR 1300 § 45 Nr 45 sowie BSG, Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 RK 6/94 = SozSich 1995, 355 f; BVerwG, Urteil vom 5. August 1996 - 5 C 6.95 - ZFSH/SGB 1997, 162, 164) und ist - jedenfalls insoweit - nicht ergänzungsbedürftig. - BVerwG, 05.08.1996 - 5 C 6.95
Verwaltungsrverfahrensrecht - Rücknahme rechtswidriger begünstigender …
Ein solcher Fehler in der Rechtsanwendung bezüglich der die Rücknahme tragenden Ermächtigungsgrundlage vermag jedoch den Beginn der Jahresfrist nicht hinauszuschieben (vgl. BSGE 65, 221 (226 ff.); 66, 69 (74); 66, 204 (210); Urteile vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 3/88 - …und vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 60/89 - (SozR 3 - 1300 § 45 SGB X Nrn. 5 und 10) sowie vom 31. Januar 1995 - 1 RK 6/94 - (SozSich 1995, 355 f.)).Denn ansonsten bliebe die in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ausgesprochene Beschränkung auf Tatsachen völlig unbeachtet, und die Vorschrift könnte die mit der Jahresfrist bezweckte Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht erreichen; sie liefe weitgehend leer (vgl. BSGE 65, 221 (227 f.) sowie Urteil vom 31. Januar 1995 (a.a.O. S. 356)).
Zu Recht stellt das Bundessozialgericht in seiner neueren Rechtsprechung heraus, in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X habe der Gesetzgeber der Rechtssicherheit den Vorrang vor dem "Interesse der Verwaltung an hinausschiebbarer Wiederholung eines zuvor fristgerecht erteilten, aber wegen Rechtswidrigkeit aufgehobenen oder aufzuhebenden Rücknahmebescheides" gegeben (vgl. BSGE 66, 204 (209) sowie Urteil vom 31. Januar 1995 (a.a.O. S. 357)).
Der systematische Zusammenhang des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X mit diesen Vorschriften legt den Schluß nahe, daß es sich bei dem Schweigen des Gesetzgebers in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X zur entsprechenden Anwendung der §§ 211 ff. BGB um "beredtes" Schweigen handelt, mit dem der abschließende Charakter der Ausschlußfristregelung zum Ausdruck gebracht werden soll (vgl. BSGE 65, 221 (224) sowie Urteil vom 31. Januar 1995 (a.a.O. S. 356)).
- BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Ein solcher Fehler in der Rechtsanwendung bezüglich der die Rücknahme tragenden Ermächtigungsgrundlage vermag jedoch den Beginn der Jahresfrist nicht hinauszuschieben (vgl. BSGE 65, 221 [226 ff.]; 66, 69, [74]; 66, 204 [210]; Urteile vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 3/88 - …und vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 60/89 - [SozR 3 - 1300 § 45 SGB X Nrn. 5 und 10] sowie vom 31. Januar 1995 - 1 RK 6/94 - [SozSich 1995, 355 f.]). - BSG, 07.02.2011 - B 13 R 301/10 B Dies folge auch aus weiterer Rechtsprechung des BSG (vom 25.1.1994 - 7 RAr 14/93 - Juris RdNr 29; vom 31.1.1995 - 1 RK 6/94 - Juris RdNr 14).
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