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Rechtsprechung
   BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1157
BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92 (https://dejure.org/1992,1157)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1992 - 1 RK 9/92 (https://dejure.org/1992,1157)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 1 RK 9/92 (https://dejure.org/1992,1157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 294
  • NZS 1993, 166
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92
    Dort hat das BSG ausgeführt, wenn sogar Zeiten des Ruhens des Krankengeldes auf die Leistungsdauer angerechnet würden, so müßten erst recht solche Zeiten in die Bezugszeit einbezogen werden, in denen die KKn - nach Wegfall des Krankengeldes wegen Zubilligung einer EU-Rente - im Endergebnis mit einem Teilbetrag des gezahlten Krankengeldes belastet bleiben (BSGE 27, 66, 68 unter Bezugnahme auf BSGE 19, 179, 182).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92
    Dann fällt der Krankengeldanspruch insgesamt rückwirkend weg mit der Folge, daß die Krankenkasse (KK) gegen den Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X geltend machen kann (hM; vgl BSGE 57, 146 [BSG 13.09.1984 - 4 RJ 37/83] = SozR 1300 § 103 Nr. 2;… Höfler, aaO, RdNr 9).
  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 87/77

    Forderungsübergang der KK - Erteilung eines Rentenbescheides

    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92
    Dieser Leistungsausschluß tritt nach § 50 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB V mit Beginn der EU-Rente (§ 1247 RVO) ein, auch soweit sie nur auf Zeit gewährt worden ist (§ 1276 RVO), aber auch mit dem Beginn der Altersruhegelder aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie mit Beginn der diesen ähnlichen Leistungen der Nrn 2 bis 4 des § 50 Abs. 1 S 1 SGB V. Dabei ist unter dem "Beginn" einer solchen Leistung der Zeitpunkt zu verstehen, von dem an sie beansprucht werden kann (auch der frühere § 183 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) stellte mit der "Zubilligung" der Rente auf diesen Zeitpunkt ab, vgl BSGE 48, 253, 254 = SozR 2200 § 183 Nr. 25 mwN).
  • BSG, 26.03.1963 - 3 RK 20/62
    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92
    Dies hat seinen Grund darin, daß neben der "Vollrente", also ua neben EU-Rente und Altersruhegeld und damit typischerweise mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, grundsätzlich kein Anspruch auf Krankengeld bestehen soll (vgl zu dem früheren § 183 Abs. 3 S 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) BSGE 19, 28, 29 f = SozR Nr. 6 zu § 183 RVO).
  • BSG, 11.07.1967 - 3 RK 92/65

    Beschwer des Revisionsführers - Krankengeldanspruch - Erwerbsunfähigkeitsrente - …

    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92
    Dort hat das BSG ausgeführt, wenn sogar Zeiten des Ruhens des Krankengeldes auf die Leistungsdauer angerechnet würden, so müßten erst recht solche Zeiten in die Bezugszeit einbezogen werden, in denen die KKn - nach Wegfall des Krankengeldes wegen Zubilligung einer EU-Rente - im Endergebnis mit einem Teilbetrag des gezahlten Krankengeldes belastet bleiben (BSGE 27, 66, 68 unter Bezugnahme auf BSGE 19, 179, 182).
  • BSG, 09.08.1974 - 3 RK 62/73

    Bezugsdauer - Anrechnung - Krankengeld - Ersatz - Versorgungsverwaltung

    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92
    Nur wenn das Krankengeld in vollem Umfang von dem anderen Leistungsträger ersetzt werde, sei keine Bezugszeit zu berücksichtigen (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung - …

    Diese Regelung hat der Gesetzgeber bewusst in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V übernommen (s Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen <Gesundheits-Reformgesetz - GRG> der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, BT-Drucks 11/2237 S 182 zu § 49 zu Abs. 1, wonach Satz 1 Nr. 1 mit redaktionellen Änderungen § 183 Abs. 3 Satz 1 RVO entspricht). Dem entsprechend ist das BSG davon ausgegangen, dass mit dem "Beginn" der jeweiligen Rente, auch soweit sie nur auf Zeit gewährt wird, der Zeitpunkt zu verstehen ist, von dem an sie im rentenversicherungsrechtlichen Sinne beansprucht werden kann (vgl BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4 S 19 unter Hinweis auf §§ 1247, 1276 RVO für den Beginn der EU-Rente)..
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer …

    Unter dem "Beginn" einer solchen Leistung ist der Zeitpunkt zu verstehen, von dem an sie beansprucht werden kann (vgl BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4; Kasseler Komm/Höfler, § 50 SGB V RdNr 4).
  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R

    Wiederaufleben - Krankengeldanspruch - Nichtausschöpfung des Anspruchs - …

    Davon ist der Senat ohne nähere Erörterung auch im Urteil vom 8. Dezember 1992 (BSGE 71, 294 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4) ausgegangen.
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4;… BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26;… SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Auch hierbei ist unter "Beginn" des Rentenanspruchs wiederum der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem (rückwirkend) Rente bewilligt wurde (vgl nur BSGE 71, 294, 296 mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

    Wiederum nur aus Gründen des Vertrauensschutzes darf die Krankenkasse (KK) einen eventuellen Unterschiedsbetrag zwischen (höherem) Krg und Rente nicht zurückfordern (§ 50 Abs. 1 S 2 SGB V), weil der Versicherte nach dem gesetzgeberischen Willen das behalten soll, was er zunächst rechtmäßig bezogen hat und worauf er seine Lebenshaltung einrichten durfte (BSGE 71, 294, 296 fmwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes …

    Andererseits wird durch die Zubilligung auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns bestimmt (vgl. z.B. BSGE 19, 28, 29; 32, 186 f.; BSG USK 79 97 und 79 142; vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 RK 9/92 -).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 42/94

    Voraussetzungen für eine Weitergewährung von Vorruhestandsgeld (Vog) - Entfallen …

    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4;… BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26;… SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Auch hierbei ist unter "Beginn" des Rentenanspruchs wiederum der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem (rückwirkend) Rente bewilligt wurde (vgl nur BSGE 71, 294, 296 mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

    Wiederum nur aus Gründen des Vertrauensschutzes darf die Krankenkasse einen eventuellen Unterschiedsbetrag zwischen (höherem) Krg und Rente nicht zurückfordern (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V), weil der Versicherte nach dem gesetzgeberischen Willen das behalten soll, was er zunächst rechtmäßig bezogen hat und worauf er seine Lebenshaltung einrichten durfte (BSGE 71, 294, 296 f mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 66/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Weitergewährung von Vorruhestandsgeld (Vog) - …

    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4;… BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26;… SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Auch hierbei ist unter "Beginn" des Rentenanspruchs wiederum der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem (rückwirkend) Rente bewilligt wurde (vgl nur BSGE 71, 294, 296 mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

    Wiederum nur aus Gründen des Vertrauensschutzes darf die Krankenkasse einen eventuellen Unterschiedsbetrag zwischen (höherem) Krg und Rente nicht zurückfordern (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V), weil der Versicherte nach dem gesetzgeberischen Willen das behalten soll, was er zunächst rechtmäßig bezogen hat und worauf er seine Lebenshaltung einrichten durfte (BSGE 71, 294, 296 f mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Entfall des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld bei …

    Ergeht der Rentenbescheid, entfällt gleichzeitig rückwirkend der Anspruch auf Vog mit Beginn des Rentenbewilligungszeitraums (vgl in anderem Zusammenhang: BSGE 71, 294, 296 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4;… BSG SozR 1300 § 48 Nrn 22 und 26;… SozR 2200 § 183 Nr. 43).

    Auch hierbei ist unter "Beginn" des Rentenanspruchs wiederum der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem (rückwirkend) Rente bewilligt wurde (vgl nur BSGE 71, 294, 296 mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

    Wiederum nur aus Gründen des Vertrauensschutzes darf die Krankenkasse einen eventuellen Unterschiedsbetrag zwischen (höherem) Krg und Rente nicht zurückfordern (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V), weil der Versicherte nach dem gesetzgeberischen Willen das behalten soll, was er zunächst rechtmäßig bezogen hat und worauf er seine Lebenshaltung einrichten durfte (BSGE 71, 294, 296 f mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - L 1 KR 181/17
    Das BSG habe bereits entschieden, dass der Versicherte zumindest den Spitzbetrag behalten könne, weil er auf den rechtmäßigen Bezug des Krankengeldes vertrauen durfte (Hinweis auf BSG, Urt. v. 8. Dezember 1992 - 1 RK 9/92).

    Unter dem Beginn einer Rente ist der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem sie beansprucht werden kann, nicht das Datum der Erteilung des Rentenbescheides (BSG v. 8. Dezember 1992 - 1 RK 9/92 - juris Rn 15).

    Auch dieses Urteil betrifft nur einen Fall, in dem das Krankengeld noch tatsächlich weitergezahlt worden ist (BSG v. 8. Dezember 1992 - 1 RK 9/92 - juris Rn 15).

  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 122/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Durch Bewilligung der Altersrente tritt ein …

    Hierbei ist unter "Beginn" des Rentenanspruchs wiederum der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem (rückwirkend) Rente bewilligt wurde (vgl nur BSGE 71, 294, 296 mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

    Wiederum nur aus Gründen des Vertrauensschutzes darf die Krankenkasse einen evtl Unterschiedsbetrag zwischen (höherem) Krg und (niedrigerer) Rente nicht zurückfordern (§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V); der Versicherte soll nach dem gesetzgeberischen Willen das behalten, was er zunächst rechtmäßig bezogen hat und worauf er seine Lebenshaltung einrichten durfte (BSGE 71, 294, 296 f mwN = SozR 3-2500 § 48 Nr. 4).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - L 9 KR 1071/05

    Krankengeldspitzbetrag bei nachträglicher Bewilligung von Rente

  • BSG, 27.07.2006 - B 1 KR 68/06 B

    Wegfall des Krankengeldes bei nachträglicher Bewilligung einer Rente

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Beginn der Ruhegeldzahlungen

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 8/97 R

    Wiederaufleben des nichtausgeschöpften Anspruchs auf Krankengeld nach …

  • BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 64/94

    Weitergewährung von Vorruhestandsgeld - Anspruch auf Zahlung eines …

  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 6/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Rückwirkendes Entfallen ab Gewährung von …

  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2012 - L 6 VG 3708/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - L 2 (5) KR 74/03

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 17.06.2004 - L 4 KR 187/01

    Zahlung von Krankengeld innerhalb der laufenden Rahmenfrist; Wegfall des …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2001 - L 5 KR 77/00

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - L 5 KR 30/00

    Krankenversicherung

  • SG Dresden, 29.06.2006 - S 25 KR 447/03

    Zubilligung von Erwerbsminderungsrente, rückwirkender Wegfall des …

  • LAG Köln, 19.12.2024 - 8 SLa 259/24
  • BSG, 27.06.2024 - B 3 KR 33/23 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Krankenversicherung - …

  • LG Karlsruhe, 15.02.2008 - 6 S 41/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Ruhen einer Betriebsrente

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 KR 802/10
  • LSG Baden-Württemberg, 11.02.2015 - L 5 KR 4361/14
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2010 - L 1 KR 37/10
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