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| OLG Düsseldorf, 24.09.2018 - 1 RVs 59/18 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c)
Volksverhetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Volksverhetzung gegen ausländische Bevölkerungsgruppe
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 347
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- KG, 26.11.1997 - 1 Ss 145/94
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Volksverhetzung, "Asylbetrüger"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2018 - 1 RVs 59/18
Die Unterscheidbarkeit muss in der Weise gegeben sein, dass der betreffende Bevölkerungsteil als "umrandetes Feindbild" identifizierbar ist und Dritte in der Lage sind, zu erkennen, ob jemand dem Personenkreis angehört oder nicht (KG, Urt. v. 26.11.1997 - [5] 1 Ss 145/94 [30/94] = JR 1998, 213 [214] für "Asylbetrüger").
- OLG Bremen, 12.11.2024 - 1 ORs 15/24
Volksverhetzung gegenüber der Gruppe der kriminellen Flüchtlinge
Soweit in der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte teilweise weiter einschränkend angenommen wurde, dass eine Abgrenzbarkeit der betreffenden Gruppe allein anhand eines inneren Merkmales, welches zudem eine individuelle Beurteilung im Einzelfall erfordere, nicht genüge (so KG Berlin…, Urteil vom 26.11.1997 - (5) 1 Ss 145/94 (30/94), juris Rn. 19, JR 1998, 213 ("Asylbetrüger"); OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2018 - 1 RVs 59/18, juris Rn. 9, NStZ 2019, 347 ("Glaubenskämpfer")), findet sich eine solche Einschränkung in der vorzitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht. - BayObLG, 10.04.2025 - 204 StRR 56/25
Feststellungen des Berufungsgerichts, Aufhebung, Bayerisches Oberstes …
Rn. 21 (2) Von dem Tatbestandsmerkmal "Teile der Bevölkerung" werden alle inländischen Minderheiten erfasst, die sich durch ein bestimmtes inneres oder äußeres Merkmal - sei es politischer, religiöser, weltanschaulicher, wirtschaftlicher, sozialer oder auch beruflicher Art - von der Gesamtbevölkerung unterscheiden, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und somit individuell nicht mehr unterscheidbar sind (BGH…, Urteil vom 03.04.2008 - 3 StR 394/07 -, HRRS 2008, Nr. 458, juris Rn. 7, 10, 11; BGH…, Beschluss vom 14.04.2015 - 3 StR 602/14 -, NStZ 2015, 512, juris Rn. 10) bzw. nicht mehr überschaubar sind (OLG Stuttgart…, Urteil vom 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09 -, NStZ 2010, 453, juris Rn. 15;… LK-StGB/Krauß, a.a.O., § 130 Rn. 36;… Fischer, a.a.O., § 130 Rn. 4) und damit als äußerlich erkennbare Einheit, als "umrandetes Feindbild", abgrenzbar sind (KG…, Urteil vom 26.11.1997 - (5) 1 Ss 145/94 (30/94) -, JR 1998, 213, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2018 - 1 RVs 59/18 -, NStZ 2019, 347, juris Rn. 9 m. Anm. Fischer; OLG Stuttgart…, Urteil vom 19.05.2011 - 1 Ss 175/11 -, Justiz 2011, 338, juris Rn. 11;… Kindhäuser/Hilgendorf, LPK-StGB, 10. Aufl. 2025, StGB § 130 Rn. 7;… HK-GS/Karsten Krupna, 5. Aufl. 2022, StGB § 130 Rn. 4;… Heger, in Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl. 2023, StGB § 130 Rn. 3). - VG Leipzig, 16.08.2024 - 1 L 473/24
PARTEI-Wahlwerbespot muss ausgestrahlt werden
Die Unterscheidbarkeit muss in der Weise gegeben sein, dass der betreffende Bevölkerungsteil als "umrandetes Feindbild" identifizierbar ist und Dritte in der Lage sind, zu erkennen, ob jemand dem Personenkreis angehört oder nicht (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.9.2018 - 1 RVs 59/18 -, Rn. 9, juris, m. w. N.).
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