Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 16.11.2016 - 10 K 5863/14
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Papierfundstellen
- afp 2018, 261
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (31)
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91
Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Kontrolle der angefochtenen Auswahlentscheidung die Sach- und Rechtslage ist, die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, d.h. hier des angefochtenen Widerspruchsbescheids, gegeben war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.05.1992 - 10 S 278/91 - ESVGH 42, 185), und dass es deshalb maßgeblich allein auf die in diesem Zeitpunkt von der Beklagten zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen ankommt.Aus diesen Gründen steht der Antragsgegnerin ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (ständige Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs, Urteil vom 04.02.1992, ESVGH 42, 185, 192 f.;… vgl. auch LTDrucks 12/4026, S. 60;… Birkert/Reiter/Scherer, a.a.O., § 21 RdNr. 4).
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.1992, a.a.O.; Beschluss vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211, 213).
Rn. 57 b) Eine die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eröffnende Divergenz legt die Klägerin auch nicht mit ihrer Behauptung dar, das Verwaltungsgericht sei von Rechtssätzen abgewichen, die der Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14.12.1988 - 10 S 2426/88 - (VBlBW 1989, 211) und vom 04.05.1992 (a.a.O.) zur gerichtlichen Kontrolle von prognostischen Entscheidungen nach dem Landesmediengesetz aufgestellt habe.
- BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Ihre Behauptung, das Verwaltungsgericht sei von den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03.03.2005 - 2 C 13.04 - (NVwZ-RR 2005, 591) für die Auslegung eines Antrags aufgestellten Grundsätzen abgewichen, weil das Verwaltungsgericht den Rechtssatz aufgestellt habe,.Das wäre mit den für die Auslegung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen geltenden Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.2005, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.09.2014 - 4 S 1918/13 - VBlBW 2015, 117 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02
Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Der erkennende Senat (Beschl. v. 13.12.2002 - 1 S 2480/02 - VBlBW 2003, 317) hat, wie das Verwaltungsgericht erkannt und wovon es zutreffend ausgegangen ist, bereits entschieden, dass nach.Der Senat hat bereits entschieden, dass die Gefahr der Einflussnahme von staatlichen Stellen auf die vom Kern der Grundrechtsgarantie des Art. 5 GG umfasste Programmfreiheit der Rundfunkanbieter bei der (staatlichen) Auswahl von mehreren Bewerber besonders groß ist und dass in Anbetracht dieser Gefahr sowie mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit der Bewerber im Zuweisungsverfahren gute Gründe für eine Formalisierung des Auswahlverfahrens und für eine weitgehende Zurückhaltung der Beklagten mit Stellungnahmen und Hinweisen zu den einzelnen Zuweisungsanträgen bestehen, zumal sich die Kriterien für die Auswahlentscheidung für die Beteiligten von Anfang an erkennbar unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (vgl. Senat, Beschl., v. 13.12.2002 - 1 S 2480/02 -, a.a.O.; Beschl. v. 13.12.2002 - 1 S 2587/02 - ZUM 2003, 591).
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88
Zulassung als privater Hörfunkveranstalter; Aufteilungsentscheidung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Die Zuweisungsentscheidung kann daher gerichtlich grundsätzlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Antragsgegnerin von einem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sie die gesetzlichen Beurteilungsmaßstäbe falsch angewendet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.02.1992, a.a.O.; Beschluss vom 14.12.1988, VBlBW 1989, 211, 213).Rn. 57 b) Eine die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eröffnende Divergenz legt die Klägerin auch nicht mit ihrer Behauptung dar, das Verwaltungsgericht sei von Rechtssätzen abgewichen, die der Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14.12.1988 - 10 S 2426/88 - (VBlBW 1989, 211) und vom 04.05.1992 (…a.a.O.) zur gerichtlichen Kontrolle von prognostischen Entscheidungen nach dem Landesmediengesetz aufgestellt habe.
- VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99
Rechtsmittelzulassung: Darlegung von Zulassungsgründen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
- BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97
Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Die lediglich fehlerhafte Anwendung eines vom Divergenzgericht aufgestellten Rechtssatzes ist keine Abweichung in diesem Sinne (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 9 B 18.95 - NVwZ-RR 1997, 101), ebenso wenig das Übersehen einer Rechtsfrage oder eines Rechtssatzes (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16.97 - NVwZ-RR 1997, 512). - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Rn. 52 Die Darlegung einer die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO eröffnenden Divergenz setzt zunächst voraus, dass ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz benannt und einem dieselbe Rechtsvorschrift betreffenden seinerseits entscheidungserheblichen Rechtssatz des Divergenzgerichts gegenüber gestellt wird (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 20.12.1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712). - BVerwG, 26.03.2012 - 2 B 26.11
Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Eine verdeckte Divergenz, die zur Zulassung führt, kann nur dann vorliegen, wenn das Verwaltungsgericht unausgesprochen von einem divergierenden Rechtssatz ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.2012 - 2 B 26.11 - juris;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124 R. 159a). - BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Die lediglich fehlerhafte Anwendung eines vom Divergenzgericht aufgestellten Rechtssatzes ist keine Abweichung in diesem Sinne (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 9 B 18.95 - NVwZ-RR 1997, 101), ebenso wenig das Übersehen einer Rechtsfrage oder eines Rechtssatzes (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16.97 - NVwZ-RR 1997, 512). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.2014 - 4 S 1918/13
Soldat; geleistete Zuvielarbeit; unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Das wäre mit den für die Auslegung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen geltenden Grundsätzen nicht zu vereinbaren (…vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.2005, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.09.2014 - 4 S 1918/13 - VBlBW 2015, 117 m.w.N.). - BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88
Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden …
- BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95
Prüfungsrecht: Rechtsschutzinteresse bei "überholender" Wiederholungsprüfung
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97
Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des …
- BVerwG, 18.10.2010 - 9 B 64.10
Verfahrensrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
- BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 33.06
Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des …
- VG Stuttgart, 18.04.2002 - 11 K 4230/00
Bindungswirkung einer Zusicherung
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Richtigkeit der Auswahl eines Bewerbers bei Übertragungskapazitäten im …
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang …
- BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11
Anhörungsrüge; Filmförderung
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98
Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2011 - 10 S 354/11
Berufungszulassung wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des …
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
- BVerwG, 21.04.2010 - 2 WNB 2.10
Rechtliches Gehör; nachgereichter Schriftsatz
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09
Berufungszulassung bei einem auf mehrere Gründe gestützten Urteil; Aufzeigen …
- VGH Bayern, 22.12.1999 - 7 N 98.3333
- VGH Bayern, 04.06.2002 - 7 CE 02.899
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21
Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt
Rn. 27 a) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nur dann zu, wenn sie der Klärung einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage dient, die für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist sowie im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich ist und bedarf (st.Rspr.; vgl. Senat, Beschl. v. 13.03.2018 - 1 S 1215/17 -, juris Rn. 32;… VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 19.08.2010 - 8 S 2322/09 -, juris Rn. 11).Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass der Rechtsmittelführer unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich ist, und darlegt, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Beschl. v. 13.03.2018 - 1 S 1215/17 -, juris Rn. 32;… BayVGH, Beschl. v. 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
- VG Stuttgart, 20.12.2021 - 7 K 6259/20
Kostentragung bzw. Kostenerstattung für eine Inobhutnahme
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur dann zu, wenn sie der Klärung einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage dient, die für die Entscheidung erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich ist und bedarf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2018 - 1 S 1215/17 -, juris, Rn. 32). - VGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 4 S 3797/21
Zur Vergütung bei einer freiwilligen Übernahme von staats- bzw. …
Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass der Kläger unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Frage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (…vgl. Senatsbeschluss vom 11.02.2019 - 4 S 932/18 -, Juris Rn. 29 ;… VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23.11.2021 - 10 S 4275/20 -, Juris Rn. 27 , vom 27.05.2021 - 13 S 308/19 -, Juris Rn. 33 , und vom 13.03.2018 - 1 S 1215/17 -, Juris Rn. 32; jew. m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2019 - 11 S 1026/19
Beseitigung eines Ausreisehindernisses -hier: Südkorea
Rn. 23 Die grundsätzliche Bedeutung ist nur dargelegt, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellung eine konkrete Frage aufgeworfen und hierzu erläutert wird, warum sie bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlich geklärt werden müssen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.03.2018 - 1 S 1215/17 -, juris Rn. 32). - VGH Baden-Württemberg, 07.10.2019 - 11 S 1835/19
Ausweisung aufgrund generalpräventiver Gründe
Rn. 11 Die grundsätzliche Bedeutung ist nur dargelegt, wenn in Bezug auf die Rechtslage oder die Tatsachenfeststellung eine konkrete Frage aufgeworfen und hierzu erläutert wird, warum sie bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärte Probleme aufwirft, die über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam sind und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlich geklärt werden müssen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18.06.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.03.2018 - 1 S 1215/17 -, juris Rn. 32). - VG Stuttgart, 20.12.2024 - 7 K 4203/20
Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; Zuständigkeit bei Leistungen der …
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur dann zu, wenn sie der Klärung einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage dient, die für die Entscheidung erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich ist und bedarf (vgl. VGH BW, B.v. 13.3.2018 - 1 S 1215/17 -, juris, Rn. 32). - VG Stuttgart, 17.06.2025 - 7 K 1981/22
Kostenbeitrag für volljährige Kinder; Rangfolge der untergebrachten Person; …
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur dann zu, wenn sie der Klärung einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage dient, die für die Entscheidung erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich ist und bedarf (vgl. VGH BW, Beschl. v. 13.03.2018 - 1 S 1215/17 -, juris, Rn. 32).
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