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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22645
VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20 (https://dejure.org/2020,22645)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 (https://dejure.org/2020,22645)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. August 2020 - 1 S 1263/20 (https://dejure.org/2020,22645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 203
  • DÖV 2020, 991 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Diese Annahmen des Verordnungsgebers sind, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 - VBlBW 2002, 292, v. 26.04.1999 - 1 S 2214/98 - NVwZ 1999, 1016 und v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 - VBlBW 1993, 99).

    Damit hat er sich innerhalb der ihm durch Verfassungsrecht gezogenen Grenzen bewegt (vgl. Senat, Urt. v. 16.10.2001, a.a.O.).

    Rn. 29 Der Senat hat bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 16.10.2001 (a.a.O.) entschieden, dass sich aus dem Regelungszweck des § 1 Abs. 2 PolVOgH, Hunde der dort genannten Hunderassen wegen ihrer vom Verordnungsgeber angenommenen rassespezifischen Gefährlichkeit besonderen Bedingungen bei der Haltung zu unterwerfen, ergibt, dass Kreuzungen der genannten Hunderassen bzw. des Hundetyps nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung über die Kampfhunde zu behandeln sind, solange maßgebliche Merkmale des Rassestandards bzw. des Erscheinungsbildes der aufgezählten Hunderassen bei einer Kreuzung "signifikant" in Erscheinung treten (Senat, Urt. v. 16.10.2001, a.a.O.;… insoweit ebenso zu früherem Verordnungsrecht Senat, Urt. v. 18.08.1992, a.a.O.).

    Rn. 30 Die Möglichkeit, für die Rassenzuordnung bei dem Erscheinungsbild der Tiere anzusetzen, stand bei dem Erlass der Verordnung am 03.08.2000 und im Zeitpunkt der Senatsentscheidung vom 16.10.2001 (a.a.O.) auch in tatsächlicher Hinsicht im Vordergrund.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Diese Annahmen des Verordnungsgebers sind, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 - VBlBW 2002, 292, v. 26.04.1999 - 1 S 2214/98 - NVwZ 1999, 1016 und v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 - VBlBW 1993, 99).

    Er hat deshalb - anders als in früheren und vom Senat beanstandeten Verordnungen (vgl. dazu Senat, Urt. v. 26.04.1999, a.a.O., und v. 18.08.1992, a.a.O.) - die Kampfhundeeigenschaft in § 1 Abs. 2 und 4 PolVOgH als widerlegliche Vermutung ausgestaltet.

    Rn. 29 Der Senat hat bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 16.10.2001 (…a.a.O.) entschieden, dass sich aus dem Regelungszweck des § 1 Abs. 2 PolVOgH, Hunde der dort genannten Hunderassen wegen ihrer vom Verordnungsgeber angenommenen rassespezifischen Gefährlichkeit besonderen Bedingungen bei der Haltung zu unterwerfen, ergibt, dass Kreuzungen der genannten Hunderassen bzw. des Hundetyps nach Maßgabe der Bestimmungen der Verordnung über die Kampfhunde zu behandeln sind, solange maßgebliche Merkmale des Rassestandards bzw. des Erscheinungsbildes der aufgezählten Hunderassen bei einer Kreuzung "signifikant" in Erscheinung treten (…Senat, Urt. v. 16.10.2001, a.a.O.; insoweit ebenso zu früherem Verordnungsrecht Senat, Urt. v. 18.08.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Diese Annahmen des Verordnungsgebers sind, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 - VBlBW 2002, 292, v. 26.04.1999 - 1 S 2214/98 - NVwZ 1999, 1016 und v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 - VBlBW 1993, 99).

    In der Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, dass der Verordnungsgeber diese abstrakte Gefahr zum Anlass nehmen durfte, den präventiven Schutz von Menschen und Tieren vor schwerwiegenden Verletzungen durch gefährliche Hunde durch normative Regelungen wie die in der Verordnung enthaltenen zu verbessern, weil die gefahrlose Haltung von Hunden der genannten Rassen besondere Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein und die Befähigung des jeweiligen Halters stellt, und davon ausgegangen werden muss, dass solche Hunde ohne gefahrenabwehrrechtliche normative Vorgaben auch von Personen gehalten werden, die nicht die Gewähr für ein gefahrloses Verhalten der Tiere bieten (vgl. Senat, Urt. v. 26.04.1999, a.a.O.).

    Er hat deshalb - anders als in früheren und vom Senat beanstandeten Verordnungen (vgl. dazu Senat, Urt. v. 26.04.1999, a.a.O., und v. 18.08.1992, a.a.O.) - die Kampfhundeeigenschaft in § 1 Abs. 2 und 4 PolVOgH als widerlegliche Vermutung ausgestaltet.

  • VGH Hessen, 14.03.2006 - 11 UE 1426/04

    Kreuzung einer als gefährlich eingestuften Hunderasse als "gefährlicher Hund" im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 PolVOgH ("Kreuzung [dieser] Rassen untereinander oder mit anderen Hunden") folgt, dass, wenn ein Elterntier eines Hundes seinerseits einer der in § 1 Abs. 2 PolVOgH genannten Rassen zuzuordnen ist, allein dieser geringe Abstand von nur einer Generation den Schluss erlaubt, dass der Hund als "Kreuzung" im Sinne von § 1 Abs. 2 PolVOgH und damit als Kampfhund anzusehen ist (im Ergebnis ebenso für das dortige Landesrecht HessVGH, Urt. v. 14.03.2006 - 11 UE 1426/04 - NVwZ-RR 2006, 794).

    Besteht im Einzelfall die Möglichkeit, die DNA eines Mischlingshundes mit DNA einer hinreichend großen Menge an anderen Hunden, die zweifelsfrei einer der in § 1 Abs. 2 PolVOgH genannten Rassen zugeordnet sind, zu vergleichen, und ergibt die Untersuchung, dass zwischen den verglichenen Proben eine signifikante Übereinstimmung besteht, kann auch dieses Ergebnis im Einzelfall dafür sprechen, den Hund als "Kreuzung" im Sinne von § 1 Abs. 2 PolVOgH anzusehen (…vgl. insoweit OVG LSA, Urt. v. 04.06.2014 - 3 L 230/13 - juris: genetisches Gutachten als grundsätzlich geeignete Maßnahme, um in Zweifelsfällen bei Mischlingshunden bestimmen zu können, ob sie eine "Kreuzung" von Kampfhunden darstellen; insoweit wohl noch anders HessVGH, Urt. v. 14.03.2006, a.a.O., allerdings bezogen auf den Stand der molekulargenetischen Möglichkeiten betreffend Hunde vor knapp 20 Jahren).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2019 - 5 A 1210/17

    Old English Bulldog

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Die dabei zu beantwortende Frage, ob maßgebliche Merkmale des Rassestandards bzw. des Erscheinungsbildes der aufgezählten Hunderassen bei einem Hund noch - wie es der Senat in den oben zitierten Entscheidungen formuliert hat - "signifikant" in Erscheinung treten und ob eine genetische Übereinstimmung mit Hunden der in § 1 Abs. 2 PolVOgH genannten Rassen in signifikantem Umfang vorhanden ist, ist keiner rein schematischen Betrachtung etwa durch ein mathematisches "Abzählen" von äußerlichen und/oder genetischen Übereinstimmungen zugänglich (vgl. insoweit auch OVG NRW, Urt. v. 12.03.2019 - 5 A 1210/17 - NWVBl 2019, 338).
  • VGH Bayern, 02.04.2019 - 10 CS 19.277

    Untersagung der Hundehaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Richtig ist, dass auch DNA-Tests der genannten Art "nur" Übereinstimmungen aufzeigen und Zuordnungswahrscheinlichkeiten benennen können und daher in ihrer Validität insbesondere davon abhängen, über welche und über wie viele Vergleichsproben das jeweilige Labor verfügt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.04.2019 - 10 CS 19.277 - juris;… VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 11.06.2019 - 3 K 1000/15 - juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2019 - 3 K 1000/15

    Rassezuordnung eines Mischlingshundes aufgrund DNA-Blut-Test und Begutachtung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Richtig ist, dass auch DNA-Tests der genannten Art "nur" Übereinstimmungen aufzeigen und Zuordnungswahrscheinlichkeiten benennen können und daher in ihrer Validität insbesondere davon abhängen, über welche und über wie viele Vergleichsproben das jeweilige Labor verfügt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.04.2019 - 10 CS 19.277 - juris; VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 11.06.2019 - 3 K 1000/15 - juris).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Eine "Regelung" im Sinne von § 35 (L)VwVfG liegt vor, wenn die Maßnahme der Behörde darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. wenn Rechte des Betroffenen unmittelbar begründet, geändert, aufgehoben, mit bindender Wirkung festgestellt oder verneint werden (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 20.05.1987 - 7 C 83.84 - BVerwGE 77, 268;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., Anh. § 42 Rn. 23; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Bloße Absichtserklärungen, Ankündigungen und Androhungen eines Verwaltungsakts sind indes, wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, regelmäßig mangels konkreten Regelungs- und Bindungswillens der Behörde keine Verwaltungsakte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.08.2010 - 1 S 2266/09 - VBlBW 2011, 23 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2016 - 1 S 1662/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einstufung als gefährlicher Hund und Anordnung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20
    Dieser Antrag führt in einem solchen Fall in der Regel ohne weitere Sachprüfung zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines gegen den formellen Verwaltungsakt eingelegten Widerspruchs (vgl. Senat, Beschl. v. 20.10.2016 - 1 S 1662/16 - VBlBW 2017, 197 ;… Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl., VwVfG, § 35 Rn. 16; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20

    Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren: …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2014 - 3 L 230/13

    Haltung eines als gefährlich vermuteten Hundes - Kampfhundkreuzung - …

  • OVG Hamburg, 18.08.2008 - 4 Bs 72/08

    Untersagung der Hundehaltung; Kampfhunde; Mischlinge; Rassenliste

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht …

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476

    Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der juristischen Studienarbeit …

  • VG Karlsruhe, 26.01.2026 - 10 K 1069/23

    Polizeiverordnung; Kampfhund; Rassezugehörigkeit; Kreuzung; Gesamtbetrachtung; …

    Weiter ist er davon ausgegangen, dass ein übersteigertes Aggressionsverhalten auch erblich bedingt sein und daher weitervererbt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 26 ).

    Für diese Prüfung stehen vielmehr mehrere Methoden zur Verfügung, die je nach Lage des Einzelfalls allein oder - wie in der Regel - kumulativ anzuwenden und deren Ergebnisse zusammenschauend und wertend zu würdigen sind, was eine schematische Betrachtung einzelner Merkmale oder ein rein mathematisches "Abzählen" von Übereinstimmungen ausschließt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 28 ).

    Denn diese Verordnung knüpft mit dem Verweis auf "Hunderassen" an unter anderem in der fachwissenschaftlichen Literatur sowie in Stellungnahmen von kynologischen Dachverbänden teils durch "Rassestandards" beschriebene Hundetypen an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 PolVOgH ("Kreuzung [dieser] Rassen untereinander oder mit anderen Hunden") folgt, dass, wenn ein Elterntier eines Hundes seinerseits einer der in § 1 Abs. 2 PolVOgH genannten Rassen zuzuordnen ist, allein dieser geringe Abstand von nur einer Generation den Schluss erlaubt, dass der Hund als "Kreuzung" im Sinne von § 1 Abs. 2 PolVOgH und damit als Kampfhund anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 30 ).

    Besteht im Einzelfall die Möglichkeit, die DNA eines Mischlingshundes mit DNA einer hinreichend großen Menge an anderen Hunden, die zweifelsfrei einer der in § 1 Abs. 2 PolVOgH genannten Rassen zugeordnet sind, zu vergleichen, und ergibt die Untersuchung, dass zwischen den verglichenen Proben eine signifikante Übereinstimmung besteht, kann auch dieses Ergebnis im Einzelfall dafür sprechen, den Hund als "Kreuzung" im Sinne von § 1 Abs. 2 PolVOgH anzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Es ist zu prüfen, ob bei der gebotenen Gesamtschau im jeweiligen Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von dem Hund aufgrund seiner rassespezifischen Merkmale eine gesteigerte abstrakte Gefahr ausgehen kann, die es rechtfertigt, ihn den für Kampfhunde geltenden Gefahrenabwehrmaßnahmen der Polizeiverordnung zu unterstellen, solange er nicht durch eine konkret-individuelle Verhaltensprüfung im Sinne von § 1 Abs. 4 PolVOgH unter Beweis gestellt hat, dass er keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 32 ).

    Rn. 46 Denn solche DNA-Tests können nur Übereinstimmungen aufzeigen und Zuordnungswahrscheinlichkeiten benennen und hängen daher in ihrer Validität insbesondere davon ab, über welche und über wie viele Vergleichsproben das jeweilige Labor verfügt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 34 unter Verweis auf BayVGH, Beschluss vom 02.04.2019 - 10 CS 19.277 - juris und VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 11.06.2019 - 3 K 1000/15 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2020 - 5 A 1033/18
    13/2387, S. 16 f., 19 f., 29; vgl. zu entsprechenden Regelungen in anderen Bundesländern etwa VGH Baden-Württ., Beschluss vom 4. August 2020- 1 S 1263/20 -, juris, Rn. 26; Hmbg.

    Rn. 39 Vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 72 ff.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, juris, Rn. 46; OVG Bbg., Urteil vom 20. Juni 2002 - 4 D 89/00.NE -, juris, Rn. 167; VGH Baden-Württ., Beschluss vom 4. August 2020 - 1 S 1263/20 -, juris, Rn. 26; OVG NRW, Urteil vom 12. März 2019 - 5 A 1210/17 -, juris, Rn. 41, Hmbg.

  • VG Karlsruhe, 08.02.2023 - 2 K 2392/22

    Heranziehung zu Hundesteuer für einen gefährlichen Hund; Bullterrier bzw. …

    Die Rassebestimmung anhand der einzelnen Methoden stellt dabei einen Vorgang wertender Gesamtbetrachtung dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.08.2020 - 1 S 1263/20 -, VBlBW 2021, 72 ;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.03.2019 - 5 A 1210/17 -, NWVBl 2019, 338).

    Diese Annahmen des Verordnungsgebers sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.08.2020 - 1 S 1263/20 -, VBlBW 2021, 72 ;… Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 -, VBlBW 2002, 292;… Urt. v. 26.04.1999 - 1 S 2214/98 - NVwZ 1999, 101).

    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.08.2020 - 1 S 1263/20 -, VBlBW 2021, 72 m. w. N.).

    Rn. 28 Für die Bestimmung der Rassezugehörigkeit, insbesondere von Hunden, die im Verdacht stehen, "Kreuzungshunde" im Sinne des § 1 Abs. 2 PolVOgH zu sein, stehen mittlerweile in technisch-wissenschaftlicher Hinsicht verschiedene Methoden zur Verfügung (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.08.2020 - 1 S 1263/20 -, VBlBW 2021, 72 ).

    Die Rassebestimmung anhand der einzelnen Methoden stellt dabei einen Vorgang wertender Gesamtbetrachtung dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.08.2020 - 1 S 1263/20 -, VBlBW 2021, 72 ;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.03.2019 - 5 A 1210/17 -, NWVBl 2019, 338).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2025 - 5 A 438/22

    Grundsatzurteil zur Rassebeurteilung von gefährlichen Hunden (Kreuzungsbegriff)

    Rn. 34 Vgl. zu andere Landesregelungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. August 2020 - 1 S 1263/20 -, NVwZ-RR 2021, 203, juris, Rn. 31; eingehend OVG Sachs.-Anhalt, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 L 230/13 -, juris, Rn. 69; siehe auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 25. April 2023 - 10 CS 23.506 -, juris, Rn. 10, 17 ("Baustein der Rassezuordnung"), und vom 8. März 2023 - 10 CS 22.2549 u. a. -, juris, Rn. 12 (für ein absicherndes Gutachten).
  • VG Freiburg, 11.07.2025 - 4 K 3000/25

    Einstufung eines Hundes als Kampfhund; Abgabeverpflichtung des Hundes an ein …

    Weiter ist er davon ausgegangen, dass ein übersteigertes Aggressionsverhalten auch erblich bedingt sein und daher weitervererbt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 26 ).

    Nicht erforderlich ist, dass es sich bei mindestens einem Elternteil um einen reinrassigen American Staffordshire Terrier oder Pit Bull Terrier handelt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 32 …und Urteil vom 16.10.2001 - 1 S 2346/00 - juris Rn. 65 wonach eine gewisse Unschärfe bei entfernteren Kreuzungen von reinrassigen Hunden hinnehmbar ist; vgl. auch VG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.06.2020 - 6 K 1859/20 - juris Rn. 16 m. w. N.).

    Es dürfte auch nicht dem Willen des Verordnungsgebers entsprechen, dass etwa einem Hund der in § 1 Abs. 2 PolVOgH aufgeführten Rasse der American Staffordshire Terrier oder der Rasse der Pit Bull Terrier, die jeweils ein besonderes genetisches Potential zu gefährlichem Verhalten aufweisen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 26 …und Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 1619/08 - juris Rn. 30 ff.) und für die deshalb nach § 1 Abs. 2 PolVOgH die Eigenschaft als Kampfhund generell vermutet wird, trotz (ggf. mehrfachem) feststellbarem gefährlichen Verhalten mit Verletzungsfolgen die Vermutung durch bestandene Verhaltensprüfungen solange widerlegt werden kann, bis ein Fall "gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" nachgewiesen ist (vgl. Kammerbeschluss vom 12.10.2023 - 4 K 3027/23 - n. v., S. 7 des Abdrucks; VG Stuttgart…, Beschluss vom 29.11.2002 - 1 K 5052/02 - juris Rn. 36).

  • VG Gera, 26.08.2026 - 3 E 1400/26

    Sicherheitsauflagen für Fußballrisikospiele

    Gleichwohl können behördliche Maßnahmen, die nicht die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts erfüllen, aber durch die Wahl ihrer äußeren Form den Rechtsschein eines Verwaltungsakts setzen (sog. formeller Verwaltungsakt), ungeachtet der fehlenden materiellen Verwaltungsaktsqualität statthafterweise im vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO beanstandet werden (vgl. VGH BW, Beschluss vom 4.8.2020 - 1 S 1263/20 = NVwZ-RR 2021, 203 Rn. 22;… Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 35 Rn. 16 m. w. N.).

    Liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 ThürVwVfG i. V. m. § 35 Satz 1 VwVfG nicht vor, führt der Antrag ohne weitere Sachprüfung zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines gegen den formellen Verwaltungsakt eingelegten Rechtsbehelfs (vgl. VGH BW, Beschluss vom 4.8.2020 - 1 S 1263/20 = NVwZ-RR 2021, 203 Rn. 22; VG Oldenburg…, Beschluss vom 29.9.2023 - 7 B 2413/23 = BeckRS 2023, 26414 Rn. 8;… Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 35 Rn. 16;… von Alemann/Scheffczyk, in: BeckOK VwVfG, 72. Ed. 1.7.2026, § 35 Rn. 39; jeweils m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 29.07.2025 - 12 K 3485/23

    Hundesteuer; Rassenliste; Kampfhund; Kreuzung; Generation

    Rn. 38 Teilweise wird zur Feststellung einer Kreuzung als primär maßgeblich erachtet, dass bei dem jeweiligen Hund maßgebliche Merkmale des Rassestandards beziehungsweise des Erscheinungsbildes der aufgelisteten Kampfhunderassen signifikant in Erscheinung treten (vgl. ausführlich - jedoch für den Bereich des Polizeirechts - OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 12. März 2019 - 5 A 1210/17 - juris, Rn. 28 ff.; ebenso für das Polizeirecht VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2020 - 1 S 1263/20 - juris, Rn. 29 , …und Urteil vom 16. Oktober 2001 - 1 S 2346/00 - juris, Rn. 65; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2015 - OVG 5 S 36.14 - BeckRS 2015, 49957, Rn. 7 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 14. März 2006 - 11 UE 1426/04 - juris, Rn. 19 ff.; vgl. zur Hundesteuer VG Karlsruhe…, Urteil vom 5. Dezember 2008 - 6 K 2295/08 - juris, Rn. 34).

    Im Gegensatz zu § 1 PolVOgH (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2020 - 1 S 1263/20 - juris, Rn. 27 ) ist § 7a Abs. 1 der Satzung eng auszulegen (vgl. auch VG München…, Urteil vom 30. Januar 2020 - M 10 K 18.6013 - juris, Rn. 37), denn während die polizeirechtliche Regelung in § 1 Abs. 2 PolVOgH eine widerlegliche Vermutung der Gefährlichkeit für die Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" begründet und § 1 Abs. 3 PolVOgH für andere Rassen nur Regelbeispiele enthält, die im Einzelfall die Annahme der Gefährlichkeit begründen können, regelt § 7a Abs. 1 der streitgegenständlichen Satzung eine unwiderlegliche Vermutung.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2023 - 2 S 572/23

    Heranziehung zu Hundesteuer; Abgrenzung der Rassen Miniatur Bullterrier und …

    Für diese Prüfung stehen vielmehr mehrere Methoden zur Verfügung, die je nach Lage des Einzelfalls allein oder kumulativ anzuwenden und deren Ergebnisse zusammenschauend und wertend zu würdigen sind, was eine schematische Betrachtung einzelner Merkmale oder ein rein mathematisches "Abzählen" von Übereinstimmungen ausschließt ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 1 S 1263/20 - juris Rn. 28 ).

    - 1 S 1263/20 - juris Rn. 29 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 5 B 1802/20

    Untersagung des Haltens eines gefährlichen Hundes bzgl. Feststellung oder …

    13/2387, S. 16 f., 19 f., 29; vgl. zu entsprechenden Regelungen in anderen Bundesländern etwa VGH Baden-Württ., Beschluss vom 4. August 2020 - 1 S 1263/20 -, juris, Rn. 26; Hmbg.

    Rn. 20 Vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 72 ff.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, juris, Rn. 46; OVG Bbg., Urteil vom 20. Juni 2002 - 4 D 89/00.NE -, juris, Rn. 167; VGH Baden-Württ., Beschluss vom 4. August 2020 - 1 S 1263/20 -, juris, Rn. 26; OVG NRW, Urteile vom 12. März 2019 - 5 A 1210/17 -, juris, Rn. 41 f., und vom 3. Dezember 2020 - 5 A 1033/18 -, juris, Rn. 36; Hmbg.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 1 S 2771/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung und Beschlagnahme eines …

    Wie der Verwaltungsgerichtshof entschieden habe (Beschl. v. 04.08.2020 - 1 S 1263/20 -), knüpfe die Ermächtigungsgrundlage in § 3 Abs. 3 PolVOgH nur daran an, dass keine Erlaubnis erteilt sei, ohne danach zu unterscheiden, aus welchen Gründen eine Erlaubnis nicht erteilt werde.

    Andernfalls könnten sich die Halter eines Kampfhundes den polizeilichen Maßnahmen allein durch das Unterlassen eines Erlaubnisantrags entziehen (Senat, Beschl. v. 24.10.2017 - 1 S 1364/17 -, Beschl. v. 04.08.2020 - 1 S 1263/20 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 5 E 868/20

    Untersagung des Haltens eines gefährlichen Hundes (hier: Pitbull …

  • VG Gießen, 08.06.2026 - 4 K 2524/25
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 1 S 277120

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung und Beschlagnahme eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2026 - 5 A 2456/22

    Untersagung des Haltens eines gefährlichen Hundes (hier: American …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1556/19

    Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen nach Kündigung eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2025 - 5 A 465/22
  • VG Hamburg, 08.03.2023 - 11 E 845/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes …

  • VG Schwerin, 02.11.2021 - 7 A 416/18

    Keine Einmessungspflicht für ein Heu- und Strohlager; zum Begriff "errichten" im …

  • VG Saarlouis, 28.09.2022 - 6 K 496/20

    Ausweisung einer malischen Staatsangehörigen wegen wiederholter Straffälligkeit

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