Rechtsprechung
| LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Risikobegrenzungsklausel in der Rechtsschutzversicherung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 307 Abs. 1 BGB
Risikobegrenzungsklausel in der Rechtsschutzversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB § 5 Abs. 3 Buchst. b 94; BGB § 307 Abs. 1
Anspruch des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung auf Kostenübernahme bei Inanspruchnahme der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts und deren Erfolg in der Hauptsache; Beurteilung des § 5 Abs. 3 Buchst. b Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 94 ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Erfolgsaussichten - Rechtsschutz - Kostenverteilung und Leistungsausschluss bei außergerichtlichem Vergleich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung auf Kostenübernahme bei Inanspruchnahme der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts und deren Erfolg in der Hauptsache; Beurteilung des § 5 Abs. 3 Buchst. b Allgemeine Rechtsschutzbedingungen 94 ...
Verfahrensgang
- AG Hagen, 06.10.2006 - 9 C 34/06
- LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 478
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung …
Auszug aus LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06
Allerdings ist die Risikobegrenzungsklausel in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - bislang durchweg als wirksam angesehen worden (vgl. auch BGH, NJW 2006, 1281 ff zum ähnlich lautenden § 2 III a ARB 75), weil für die jeweilige Zweifelsfrage des Einzelfalles eine Auslegung vorgenommen wurde, die zumeist an dem Zweck orientiert war, Vergleiche zulasten der Rechtsschutzversicherung und diesbezügliche Beweisschwierigkeiten für die Rechtsschutzversicherung zu verhindern. - BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97
Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam
Auszug aus LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06
Rn. 23 Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen sind am Transparenzgebot zu messen, weil es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die vom Rechtsschutzversicherer gegenüber seinen Kunden verwendet werden (vgl. BGH, NJW 1999, 1865 zu § 10 A ARB 1994). - BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96
Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von …
Auszug aus LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06
Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH, NJW 1998, 454 ff. (456)). - OLG Hamm, 08.12.2004 - 20 U 151/04
Bindung des Rechtsschutzversicherers an eine abweichende Kostenquote nach …
Auszug aus LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06
Der Versicherungsnehmer müsste der Klausel weiter entnehmen können, dass "im Zusammenhang mit einer einverständlichen Regelung" auch solche Kosten gemeint sein sollen, die bereits vorher angefallen waren (…so z. B. LG C, aaO;… Bauer in Harbauer, RSV, 7. Auflage, § 2 ARB 75 Randziffer 168; a. A. allerdings OLG I3, NJW-RR 2005, 331 ff; Bauer, NJW 2006, 1484 ff (1487)). - LG Hannover, 23.04.1986 - 11 S 432/85
Auszug aus LG Hagen, 23.03.2007 - 1 S 136/06
Dem Versicherungsnehmer müsste aufgrund der Klausel ebenfalls bewusst werden, dass Rechtsschutz auch in solchen Situationen nicht gewährt werden soll, in denen dem Versicherungsnehmer aus Rechtsgründen kein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner zusteht (…so Prölls/Armbrüster in Prölls/Martin, aaO, § 2 ARB 75 Randziffer 21; a. A. LG I, NJW 1987, 1337), so dass ein ungerechtfertigtes Kostenzugeständnis im Hinblick auf die Anwaltskosten des Versicherungsnehmers von vornherein ausscheidet.
- AG Wiesbaden, 16.12.2010 - 93 C 4000/10
Rechtsschutzversicherung: Leistungsfreiheit bei erfolgreicher außergerichtlicher …
Gemäß § 5 Abs. 3 b) ARB 2000 ist der Versicherer von der Leistung frei, wenn die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zum Erfolg für den Versicherungsnehmer führt und eine Kostenregelung nicht getroffen wird (Abgrenzung von Landgericht Hagen Urteil vom 23.03.2007, Az.: 1 S 136/06 und Landgericht München I, Urteil vom 02.10.2008 Az: 31 S 9253/07).Das Landgericht Hagen (Urteil vom 23.03.2007, Az.: 1 S 136/06) führt hierzu aus, die Risikobegrenzungsklausel in § 5 Abs. 3 b) ARB 94 (gleichlautend mit § 5 Abs. 3 b) ARB 2000) sei aufgrund fehlender Transparenz unwirksam.
- LG Wuppertal, 30.09.2011 - 6 S 16/11 Das Landgericht Hagen hat in seinem Urteil vom 23.03.2007 (1 S 136/06: NJW-RR 2008, 478-480) hierzu ausgeführt:.
- LG Freiburg, 01.04.2010 - 3 S 318/09
Rechtsschutzversicherung: Anwendbarkeit der Ausschlussklausel bei einer …
In der Rechtsprechung ist auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2006 (NJW 2006, 1281) im Einzelfall umstritten, ob § 5 Abs. 3 Nr. 3 b ARB wirksam und auf außergerichtliche Vergleiche/Erledigungen ohne Kostenregelung anwendbar ist (vgl. etwa LG Hagen NJW-RR 2008, 478 und zuvor schon LG Aachen, Urteil v. 16.12.2005 - 6 S 4/06 - LG München I RuS 2008, 512 und VersR 2009, 254; aA LG Hamburg VersR 2009, 1529; grundlegend: Schneider, VersR 2004, 301ff; Heither NJW 2008, 2743ff). - LG Hamburg, 10.12.2008 - 302 O 50/08
Leistungsausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung: …
- LG Kiel, 25.07.2008 - 11 O 1/07
Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit der am Transparenzgebot gemessenen …
Rn. 42 Entgegen dem Landgericht Hagen (NJW-RR 2008, 478 ff.) ist § 5 Abs. 3 b ARB 94 nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebotes gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam.
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