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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2458
OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08 (https://dejure.org/2009,2458)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2009 - 1 S 212.08 (https://dejure.org/2009,2458)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2009 - 1 S 212.08 (https://dejure.org/2009,2458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungskonformität des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) und des Berliner Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV); Vereinbarkeit des GlüStV und des AG GlüStV mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts; Normativ begründete Vollzugsdefizite des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Weitere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Sportwettenfällen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Private Sportwetten weiterhin verboten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten weiterhin verboten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (29)

  • VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Der GlüStV wurde von der Kommission notifiziert; eine Notifizierungspflicht auch des AG GlüStV ist mangels eines vom Inhalt des Staatsvertrags abweichenden Regelungsinhalts nicht ersichtlich (vgl. zur parallelen Rechtslage in Hessen: HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 -, Seite 4 des Entscheidungsabdrucks).

    Im Hinblick auf den dem Gesetzgeber für eine Gefahrenprognose grundsätzlich zuzugestehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum bei der Bekämpfung von Suchtgefahren muss es einer Beurteilung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, welche Anforderungen an den Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung einer Suchtgefahr durch Sportwetten zu stellen sind und ob unter Berücksichtigung der danach relevanten Untersuchungen und Ergebnisse angenommen werden kann, der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum überschritten, indem er gemäß § 27 GlüStV dessen Regelungen erst innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten und ohne nähere Anforderungen an Inhalt und Reichweite einer solchen Evaluierung einer Rechtsfolgenabschätzung unterwerfen will (ähnlich HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 aaO., Seite 4 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Allerdings wird hierdurch das Konzept des GlüStV noch nicht in Frage gestellt; der tatsächlich in Rheinland-Pfalz bestehende Zustand erweist sich vielmehr als eine von den Vertragsschließenden des GlüStV und den Landesgesetzgebern der jeweiligen Ausführungsgesetze gerade nicht gewollte Abweichung vom Konzept des GlüStV (vgl. OVG Koblenz ebenda, ferner HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 7 des Entscheidungsabdrucks).

    Auch insoweit muss der näheren Aufklärung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob und inwieweit sich die Absicht der betroffenen Länder, ggf. fortgeltende Gewerbeerlaubnisse für Sportwetten aus der Endzeit der DDR aufzuheben (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O. S. 8 des Entscheidungsabdrucks), verwirklichen lässt; jedenfalls gegenwärtig sind keine durchgreifenden Zweifel an der inneren Kohärenz des GlüStV veranlasst.

    Auch für den Bereich der Automatenspiele gibt es kein staatliches Monopol, obwohl dort die meisten Spieler mit problematischem oder gar pathologischem Spielverhalten anzutreffen sind, so dass sich dort die Bekämpfung der Spielsucht als besonders dringender Gemeinwohlbelang aufdrängt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O., S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Spielsucht kann zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    Rn. 20 Die angegriffenen Regelungen sind auch zur Zweckerreichung geeignet, weil mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ; 115, 276 ).

    Hinzu kommt, dass nach wie vor erhebliche Bedenken bestehen, ob sich bei einer Teilnahme an Glücksspielen per Internet der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz effektiv verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 115, 276 ).

    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die die Landesgesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwendung der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich halten, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, zwar die gleiche Wirksamkeit versprechen, indessen die Betroffenen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ; 115, 276 ).

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Ein Regelungsdefizit im Sinne der Wesentlichkeitstheorie lässt sich angesichts der bereits im GlüStV selbst enthaltenen Regelungsdichte aus dem Zusammenspiel von grundsätzlichen Vorgaben im GlüStV und näherer Ausgestaltung im Erlaubniserteilungsverfahren nicht ableiten (ebenso BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, juris, Rn. 20 f.).

    Abgesehen davon, dass mit guten Gründen auch eine sektorale Betrachtung gemeinschaftsrechtlich in Erwägung zu ziehen ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 6 S 1288/08 - ZfWG 2008, 446), setzt die Beantwortung der Frage, ob sich der Gesetzgeber mit der Schaffung sektoral unterschiedlicher Regelungen für einzelne, mehr durch historische Zufälligkeiten als durch systematische Kriterien voneinander abgegrenzten Teilbereichen des gesamten Glücksspielgeschehens noch innerhalb seines Gestaltungsspielraums bewegt, die Prüfung voraus, ob die Teilregelungen in ihrer konkreten Ausgestaltung trotz der sektoralen Unterschiede insgesamt gesehen jedenfalls stimmig das legitime Gemeinwohlinteresse wahren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, a.a.O.), etwa auch, ob der Gesetzgeber ein Monopolsystem im Hinblick auf den zu erwartenden Kontrollaufwand bei der Beteiligung privater Anbieter im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungs- und Gestaltungsspielraumes als weniger effektiv ansehen durfte (so BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, a.a.O.) und ob es andere Gründe gibt, für die verschiedenen Glücksspiele unterschiedliche Regelungen zu treffen und folglich auch verschiedene Regelungsmethoden vorzusehen.

  • VerfGH Berlin, 01.11.2007 - VerfGH 103/07

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art 15 Abs …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Denn der Hauptsachenentscheidung kommt dann, was die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer gleichgelagerten Klage betrifft, erhebliche Bedeutung zu, da die prozessuale Unsicherheit, die aus einer nur summarischen Prüfung herrührt, mit dem Erlass einer Hauptsachenentscheidung weitgehend als beseitigt angesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1.94 - BVerwGE 96, 239 [243]; VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. November 2007 - VerfGH 103/07 -, InfAuslR 2008, 68 [69]).

    Ob das Beschwerdegericht im Eilverfahren sich auch über eine Beweiswürdigung hinwegsetzen kann, die im erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren für den Beschwerdeführer günstig ausgegangen war (offengelassen vom VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. November 2007 - VerfGH 103/07 -, InfAuslR 2008, 68 [71]), bedarf keiner Erörterung, weil es auf Beweiswürdigungen für die hier rechtlich streitige Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht nicht ankommt.

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Ebenso wie bei der Frage der Geeignetheit verfügt der Gesetzgeber auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 115, 276 ).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u. a., a.a.O.) können Beschränkungen der Grundfreiheiten auf dem Gebiet der Wetttätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein; jedoch müssen die Beschränkungen, die auf solche Gründe sowie auf die Notwendigkeit gestützt sind, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen, auch geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinn zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen.
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die die Landesgesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwendung der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich halten, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, zwar die gleiche Wirksamkeit versprechen, indessen die Betroffenen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ; 115, 276 ).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Rn. 34 Ähnliches gilt für den Umgang mit den derzeit noch fortgeltenden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 -, DÖV 2007, 119) Glücksspielerlaubnissen aus der Endzeit der DDR.
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die die Landesgesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwendung der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich halten, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, zwar die gleiche Wirksamkeit versprechen, indessen die Betroffenen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 40, 196 ; 77, 84 ; 115, 276 ).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman - "Freier Dienstleistungsverkehr - Lotteriescheine - Betrag, der bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08
    Zwar hat der EuGH mit Urteil vom 13. November 2003 (- C-42/02 - Lindman, Slg. 2003, I. - 13519) darauf hingewiesen, dass Rechtfertigungsgründe, die von einem Mitgliedstaat geltend gemacht werden können, von einer Untersuchung zur Zweckmäßigkeit und zur Verhältnismäßigkeit der von diesem Staat erlassenen beschränkenden Maßnahme begleitet werden müssen, und beanstandet, dass die dem Gerichtshof übermittelten Akten kein Element statistischer oder sonstiger Natur aufwiesen, das einen Schluss auf die Schwere der Gefahren zuließe, die mit dem Betreiben von Glücksspielen verbunden sind oder gar auf einen besonderen Zusammenhang zwischen solchen Gefahren und der Teilnahme der Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats an in anderen Mitgliedstaaten veranstalteten Lotterien hindeuteten (sog. "Lindman-Kriterien").
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener - …

  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Güterkraftverkehrsgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06

    Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 25.06

    Zivildienst, Wehrdienst, Einberufung, Diensteintritt, Dienstantritt, …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2006 - 1 S 115.06

    Vermittlung von Sportwetten

  • VG Berlin, 22.10.2008 - 35 A 513.07

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Untersagung …

  • VG Berlin, 17.11.2009 - 35 A 247.06

    Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin; Verstoß gegen die Berufsfreiheit …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2009 - 13 B 958/09

    Zulässigkeit einer Verfügung gegenüber einem Internet-Glücksspielveranstalter zur …

    Rn. 107 - 13 B 1215/07 -, a. a. O.; OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 -, juris, und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, juris.

    Rn. 121 - 1 S 212.08 -, a. a. O.; Schleswig-Holst.

    Rn. 129 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, ZfWG 2009, 99 = NVwZ 2009, 1221; OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 -, a. a. O., und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 13 B 775/09

    Geolocation

    Rn. 108 - 13 B 1215/07 -, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 -, juris, und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, juris.

    Rn. 123 - 1 S 212.08 -, a. a. O.; Schleswig-Holst.

    Rn. 127 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, ZfWG 2009, 99 = NVwZ 2009, 1221; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 -, a. a. O., und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2009 - 13 B 723/09

    Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Untersagung der …

    Rn. 72 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 13 B 1215/07 -, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 -, juris, und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, juris.

    Rn. 83 Vgl. zum Umfang der Notifizierungspflicht auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 -, a. a. O., und vom 8. April 2009 1 S 212.08 -, a. a. O.; Schleswig-Holst.

    Rn. 86 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, ZfWG 2009, 99 = NVwZ 2009, 1221; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 -, a. a. O., und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, a. a. O.

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