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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48241
VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17 (https://dejure.org/2017,48241)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.11.2017 - 1 S 2136/17 (https://dejure.org/2017,48241)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. November 2017 - 1 S 2136/17 (https://dejure.org/2017,48241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Kostenersatzanspruch der Träger der Gemeindefeuerwehr für Einsätze im Bereich der Pflichtaufgaben; Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung der Gefahr oder des Schadens; Kostenersatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei einer Anscheinsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Kostenersatzanspruch der Träger der Gemeindefeuerwehr für Einsätze im Bereich der Pflichtaufgaben; Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung der Gefahr oder des Schadens; Kostenersatz ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    FeuerwehrR; § 7 StVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 287
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (39)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 1 S 2263/02

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz - Anscheinsgefahr - grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Diese Vorschrift erfasst auch Anscheinsgefahren (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urt. v. 22.01.2004 - 1 S 2263/02 - VBlBW 2004, 218).

    Rn. 28 Ein "Schadenfeuer" ist ein Feuer, das einen Sach- oder Personenschaden verursacht (vgl. Senat, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 - VBlBW 2009, 218, und v. 22.01.2004 - 1 S 2263/02 - VBlBW 2004, 218 m.w.N.).

    Für die Prüfung, zu welchem Zweck eine Feuerwehr tätig wurde und ob ihr Vorgehen rechtmäßig war, ist danach auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns, d.h. bei Feuerwehreinsätzen auf den Zeitpunkt der Alarmierung der Feuerwehr, abzustellen (vgl. Senat, Urt. v. 13.04.2011, a.a.O., v. 21.11.2008, a.a.O., und v. 22.01.2004, a.a.O.;… ebenso zu § 2 Abs. 2 FwG 2009 Senat, Urt. v. 20.03.2013 - 1 S 397/01 - juris;… Hildinger/Rosenauer, Feuerwehrgesetz Bad.-Württ., 4. Aufl., § 34 Rn. 4).

    Zu diesem Zeitpunkt war hier, was ausreicht (vgl. Senat, Urt. v. 22.01.2004, a.a.O.), der begründete Verdacht eines Schadenfeuers gegeben.

    Nichts anderes ergibt sich, wenn neben dem Kenntnisstand der alarmierten Feuerwehr derjenige der Leitstelle berücksichtigt wird (…vgl. Senat, Urt. v. 21.11.2008, a.a.O., und Urt. v. 22.01.2004, a.a.O.).

    Rn. 29 2. Hat die Feuerwehr der Stadt Lahr die fraglichen Leistungen damit zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben erbracht (§ 2 Abs. 1 FwG 2009), die grundsätzlich unentgeltlich sind (§ 34 Abs. 1 Satz 1 FwG 2009), kann sich ein Kostenersatzanspruch nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des Satzes 2 des § 34 Abs. 1 FwG 2009 ergeben (vgl. Senat, Urt. v. 22.01.2004, a.a.O.).

    Denn ein Kostenersatzanspruch nach dieser Vorschrift kommt auch in Fällen in Betracht, in denen der Kostenverursacher lediglich den Anschein eines Schadenfeuers hervorruft (Senat, Urt. v. 22.01.2004, a.a.O.).

    Das folgt bereits aus dem Wortlaut der Norm, der mit den Tatbestandsmerkmalen "Verursacher", "Gefahr" und "Schaden" ersichtlich an die Begrifflichkeiten des allgemeinen Polizeirechts anknüpft, das die Verantwortlichkeit des Anscheinsstörers kennt (Senat, Urt. v. 22.01.2004, a.a.O.).

    Grob fahrlässig handelt demnach, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz nahe liegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. Senat, Urt. v. 22.01.2004, a.a.O.: "Vorwurf besonders schwerer Pflichtverletzung").

    Denn die Bestimmungen aus Nr. 5 und Nr. 6 des § 34 Abs. 1 Satz 2 FwG 2009 stellten keine spezielle und abschließende Normierung des Kostenersatzes in Fällen des bloßen Anscheins eines Schadenfeuers dar, wie der Tatbestand aus Nr. 1 dieser Vorschrift, der Anscheinsgefahren erfasst (s. oben a), zeigt (vgl. Senat, Urt. v. 22.01.2004, a.a.O., zu § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 FwG 1987/2005).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 S 2913/07

    Berufungspflicht des Kostenpflichtigen auf unbillige Härte; Prüfungspflicht von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Das folgt in gesetzessystematischer Hinsicht bereits daraus, dass § 34 Abs. 4 FwG 2009 nach seiner Stellung im Gesetz für sämtliche Kostenersatztatbestände aus Absatz 1 und Absatz 2 des § 34 FwG 2009 und damit insoweit unterschiedslos für Pflicht- und Kann-Einsätze der Feuerwehr sowie für verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Tatbestände gilt und zu diesen als eigenständiges Tatbestandsmerkmal hinzutritt (vgl. Senat, Urt. v. 24.04.2008 - 1 S 2913/07 - VBlBW 2008, 443).

    Unabhängig davon hilft § 34 Abs. 4 FwG 2009 bei der Bestimmung des Inhalts des von § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FwG 2009 vorausgesetzten Kausalzusammenhangs auch inhaltlich nicht weiter, da sich eine unbillige Härte in erster Linie aus den persönlichen, insbesondere wirtschaftlichen Verhältnissen des Kostenpflichtigen ergeben kann (vgl. Senat, Urt. v. 24.04.2008, a.a.O.) und es sich hierbei um Umstände handelt, die keinen Bezug zur Frage aufweisen, ob eine Person überhaupt eine rechtlich relevante Ursache für den die Kostenersatzpflicht auslösenden Umstand gesetzt hat.

    Ein möglicher Härtefallausgleich setzt selbst in Fällen, in denen es in Betracht kommt, auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 FwG 2009 aus Gründen der materiellen Lastengleichheit die Kostenverteilung unter mehreren dem Grunde nach Kostenersatzpflichtigen nach deren Verursachungsbeiträgen feinzusteuern, voraus, dass im vorgelagerten Schritt feststeht, wer überhaupt dem Grunde nach zum Kostenersatz verpflichtet ist (vgl. Senat, Urt. v. 24.04.2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 1 S 2402/09

    Kostenersatz für Feuerwehreinsätze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Rn. 23 Maßgeblich für den Erfolg der Anfechtungsklage ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier des Widerspruchsbescheids vom 23.10.2014 (vgl. Senat, Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2402/09 - BWGZ 2010, 985 zu feuerwehrrechtlichen Kostenersatzbescheiden;… allg. dazu BVerwG, Urt. v. 11.07.2011 - 8 C 12.10 - juris).

    Rn. 47 Zu berücksichtigen ist in gesetzessystematischer Hinsicht allerdings, dass im Bereich der Pflichtaufgaben des § 2 Abs. 1 FwG 2009 die Kostenerstattung - anders als im Bereich der Kann-Aufgaben des § 2 Abs. 2 FwG 2009 - nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellt (vgl. LT-Drs. 14/5103, S. 51 und Senat, Beschl. v. 16.11.2010, a.a.O.: "gesetzessystematischer Ausnahmefall").

    Da § 34 Abs. 1 Satz 2 FwG einen Kostenersatz - unter Durchbrechung des Grundsatzes der Kostenfreiheit - nur in den dort enumerativ geregelten Fällen vorsieht, muss im Gesetz klar zum Ausdruck kommen, wenn Kosten für einen solchen Einsatz nicht von der Allgemeinheit getragen, sondern auf einen bestimmten Kostenersatzpflichtigen abgewälzt werden sollen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.11.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 1 S 656/08

    Feuerwehreinsatz bei bloßem Verdacht auf ein Schadenfeuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Rn. 28 Ein "Schadenfeuer" ist ein Feuer, das einen Sach- oder Personenschaden verursacht (vgl. Senat, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 - VBlBW 2009, 218, und v. 22.01.2004 - 1 S 2263/02 - VBlBW 2004, 218 m.w.N.).

    Für die Prüfung, zu welchem Zweck eine Feuerwehr tätig wurde und ob ihr Vorgehen rechtmäßig war, ist danach auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns, d.h. bei Feuerwehreinsätzen auf den Zeitpunkt der Alarmierung der Feuerwehr, abzustellen (vgl. Senat, Urt. v. 13.04.2011, a.a.O., v. 21.11.2008, a.a.O., und v. 22.01.2004, a.a.O.;… ebenso zu § 2 Abs. 2 FwG 2009 Senat, Urt. v. 20.03.2013 - 1 S 397/01 - juris;… Hildinger/Rosenauer, Feuerwehrgesetz Bad.-Württ., 4. Aufl., § 34 Rn. 4).

    Nichts anderes ergibt sich, wenn neben dem Kenntnisstand der alarmierten Feuerwehr derjenige der Leitstelle berücksichtigt wird (vgl. Senat, Urt. v. 21.11.2008, a.a.O., …und Urt. v. 22.01.2004, a.a.O.).

  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 325/05

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Denn eine solche Haftpflichtversicherung steht nur dann ein, wenn der Kfz-Halter mit seinem Fahrzeug tatsächlich einen anderen geschädigt hat und deshalb gegen ihn "Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts" geltend gemacht werden (vgl. Nr. A.1.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung in der Fassung vom 06.07.2016 - AKB 2015; BGH, Urt. v. 20.12.2006 - IV ZR 325/05 - NJW 2007, 1205 m.w.N.).

    Auch der Verweis in der Gesetzesbegründung (…a.a.O.) auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2006 - "IV 325/05" (gemeint IV ZR 325/05) - zeigt, dass der Landesgesetzgeber im Rahmen des neuen Kostenersatztatbestands nur Kosten für objektiv erforderliche Feuerwehrpflichteinsätze auf die Halter von Kraftfahrzeugen abwälzen wollte.

  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 BV 08.166

    Kostenersatzanspruch; Feuerwehr; Mähdrescher; Arbeitsmaschine; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Für die Bestimmung des Begriffs "Betrieb" kann deshalb auf die zu § 7 Abs. 1 StVG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (ebenso BayVGH, Urt. v. 07.05.2009 - 4 BV 08.166 - juris zu Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG; ähnlich OVG RP, Beschl. v. 17.11.2011 - 7 A 11124/11 - juris m.w.N. zu § 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG RP).

    Nach dieser beginnt der "Betrieb" eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich mit dem Ingangsetzen des Motors und endet der "Betrieb" grundsätzlich mit dem Motorstillstand außerhalb des öffentlichen Verkehrsbereich (…vgl. BGH, Urt. v. 27.05.1975 - VI ZR 95/74 - NJW 1975, 1886; BayVGH, Urt. v. 07.05.2009, a.a.O.;… näher zum maschinen- und zum verkehrstechnischen Betriebsbegriff König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., StVG, § 7 Rn. 4 ff.).

  • VG Minden, 13.05.2004 - 9 K 1857/02

    Anspruch auf Ersatz von Kosten und Entgelten für einen Feuerwehreinsatz auf Grund …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Denn soweit zu den in der Gesetzesbegründung vom 15.09.2009 in Bezug genommenen Landesgesetzen bereits verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ergangen waren, wurde darin eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Kfz-Halters für bloße Anscheinsgefahren im Feuerwehrrecht - unabhängig von Formulierungsunterschieden in den Gesetzestexten und den jeweiligen Begründungsansätzen - im Ergebnis im Grundsatz einhellig abgelehnt (…vgl. zu Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG in der Fassung vom 25.02.2008 VG Würzburg, Urt. v. 15.07.2010 - W 5 K 10.233 - juris;… zu § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FSHG NW in der Fassung vom 11.12.2007 VG Aachen, Urt. v. 24.01.2007 - 6 K 323/06 - juris;… VG Münster, Urt. v. 11.12.2006, a.a.O.; ähnlich VG Minden, Urt. v. 13.05.2004 - 9 K 1857/02 - juris: jedenfalls "ohne Hinzutreten besonderer Umstände" keine Gefährdungshaftung;… s. aus der Zeit nach dem 15.09.2009 auch VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2014 - 26 K 284/13 - juris;… vgl. zum rheinland-pfälzischen Landesrecht jenseits der Gefährdungshaftung auch VG Koblenz, Urt. v. 08.09.1998 - 2 K 4232/97.KO - juris).

    Es ist daher nicht widersprüchlich, sondern entspricht dem gesetzlichen Regelfall, dass Pflichteinsätze der Feuerwehr - ebenso wie andere Einsätze von Polizei- und sonstigen Gefahrenabwehrbehörden zur Abwehr von tatsächlichen oder Anscheinsgefahren - auch im Interesse und deshalb regelmäßig auch auf Kosten der Allgemeinheit getätigt werden (…vgl. zum dortigen Landesrecht BayVGH, Urt. v. 08.07.2016 - 4 B 15.1285 - BayVBl. 2017, 303;… VG Aachen, Urt. v. 24.01.2007, a.a.O.;… VG Münster, Urt. v. 11.12.2006, a.a.O.; VG Minden, Urt. v. 13.05.2004, a.a.O.).

  • VG Aachen, 24.01.2007 - 6 K 323/06
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Denn soweit zu den in der Gesetzesbegründung vom 15.09.2009 in Bezug genommenen Landesgesetzen bereits verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ergangen waren, wurde darin eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Kfz-Halters für bloße Anscheinsgefahren im Feuerwehrrecht - unabhängig von Formulierungsunterschieden in den Gesetzestexten und den jeweiligen Begründungsansätzen - im Ergebnis im Grundsatz einhellig abgelehnt (…vgl. zu Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG in der Fassung vom 25.02.2008 VG Würzburg, Urt. v. 15.07.2010 - W 5 K 10.233 - juris; zu § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FSHG NW in der Fassung vom 11.12.2007 VG Aachen, Urt. v. 24.01.2007 - 6 K 323/06 - juris;… VG Münster, Urt. v. 11.12.2006, a.a.O.;… ähnlich VG Minden, Urt. v. 13.05.2004 - 9 K 1857/02 - juris: jedenfalls "ohne Hinzutreten besonderer Umstände" keine Gefährdungshaftung;… s. aus der Zeit nach dem 15.09.2009 auch VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2014 - 26 K 284/13 - juris;… vgl. zum rheinland-pfälzischen Landesrecht jenseits der Gefährdungshaftung auch VG Koblenz, Urt. v. 08.09.1998 - 2 K 4232/97.KO - juris).

    Es ist daher nicht widersprüchlich, sondern entspricht dem gesetzlichen Regelfall, dass Pflichteinsätze der Feuerwehr - ebenso wie andere Einsätze von Polizei- und sonstigen Gefahrenabwehrbehörden zur Abwehr von tatsächlichen oder Anscheinsgefahren - auch im Interesse und deshalb regelmäßig auch auf Kosten der Allgemeinheit getätigt werden (…vgl. zum dortigen Landesrecht BayVGH, Urt. v. 08.07.2016 - 4 B 15.1285 - BayVBl. 2017, 303; VG Aachen, Urt. v. 24.01.2007, a.a.O.;… VG Münster, Urt. v. 11.12.2006, a.a.O.;… VG Minden, Urt. v. 13.05.2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur bei unbekanntem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Maßgeblich ist aber insoweit die im Gefahrenabwehrrecht auf der sog. Primärebene allgemein gebotene ex ante-Sicht (vgl. Senat, Urt. v. 20.03.2003 - 1 S 397/03 - juris, und v. 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431;… ebenso zu § 2 Abs. 2 FwG 2009 Senat, Urt. v. 13.04.2011 - 1 S 2535/10 - VBlBW 2011, 391;… allg. zum Polizeirecht Senat, Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 - VBlBW 2011, 153).

    In Baden-Württemberg sei zwar die Beseitigung von Unfallfolgen durch die Feuerwehr - wie z.B. die Beseitigung einer Ölspur - kostenpflichtig (weil es sich dabei nicht um eine kostenfreie Pflichtaufgabe, sondern auch nach damaliger Rechtslage um eine grundsätzlich kostenpflichtige Kann-Aufgabe, die Abwehr von Gefahren bei "anderen Notlagen", handelte, vgl. § 2 Abs. 2 FwG 1987 und Senat, Urt. v. 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431, …und Urt. v. 18.11.1991 - 1 S 269/91 - NJW 1992, 1470).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2011 - 1 S 2535/10

    Feuerwehrhilfe; Abwehr einer Notlage für ein Schiff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
    Maßgeblich ist aber insoweit die im Gefahrenabwehrrecht auf der sog. Primärebene allgemein gebotene ex ante-Sicht (…vgl. Senat, Urt. v. 20.03.2003 - 1 S 397/03 - juris, und v. 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431; ebenso zu § 2 Abs. 2 FwG 2009 Senat, Urt. v. 13.04.2011 - 1 S 2535/10 - VBlBW 2011, 391;… allg. zum Polizeirecht Senat, Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 - VBlBW 2011, 153).

    Für die Prüfung, zu welchem Zweck eine Feuerwehr tätig wurde und ob ihr Vorgehen rechtmäßig war, ist danach auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns, d.h. bei Feuerwehreinsätzen auf den Zeitpunkt der Alarmierung der Feuerwehr, abzustellen (vgl. Senat, Urt. v. 13.04.2011, a.a.O., v. 21.11.2008, a.a.O., und v. 22.01.2004, a.a.O.;… ebenso zu § 2 Abs. 2 FwG 2009 Senat, Urt. v. 20.03.2013 - 1 S 397/01 - juris;… Hildinger/Rosenauer, Feuerwehrgesetz Bad.-Württ., 4. Aufl., § 34 Rn. 4).

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre, …

  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74

    Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines …

  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

  • BVerwG, 12.08.2008 - 2 A 8.07

    Ersattungsanspruch gegen den Beamten wegen behobener Schäden am Dienstfahrzeug; …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2003 - 1 S 190/03

    Denkmalrechtliche Erhaltungspflicht - Zumutbarkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - 1 S 269/91

    Feuerwehreinsatz bei Ölspur

  • VG Regensburg, 16.01.2001 - RO 11 K 99.2286

    Leistungspflicht der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Feuerwehreinsatz; …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 1 S 1327/13

    Abfallentsorgungsunternehmen; Zwischenlagerung von Abfällen auf Betriebsgelände; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11

    Kosten der Feuerwehr - Brand eines Mähdreschers im Ernteeinsatz

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 209/89

    Haftung des Arbeitnehmers - Gesamtschuld

  • VG Düsseldorf, 30.09.2014 - 26 K 284/13

    Euerwehr Einsatz Unglücksfall Transportunternehmen Gefahrgut Gefahrstoff …

  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde …

  • VG Würzburg, 15.07.2010 - W 5 K 10.233

    Kosten der Feuerwehr für Ausrücken zum bloß vermeintlichen Brand eines …

  • VG Koblenz, 08.09.1998 - 2 K 4232/97

    Kostenfestsetzungsbescheid auf Grund technischer Hilfe im Rahmen eines …

  • OLG Nürnberg, 05.08.1999 - 8 U 875/98

    Kfz-Haftpflichtversicherung und Abwehr öffentlich-rechtlicher Ansprüche

  • BVerwG, 11.06.1993 - 4 B 101.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • VG Münster, 11.12.2006 - 1 K 3539/04

    Kosten eines Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr; Begriff der Gefahr in § 41 …

  • OLG Nürnberg, 05.08.1999 - 8 U 875/99

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Deckungsschutz; Fälligkeit des …

  • LG Duisburg, 22.12.2011 - 13 O 58/10

    Verkehrsunfall als zufälliges nicht gezielt herbeigeführtes Ereignis i.R.e. …

  • OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09

    Dienstunfall, Anerkennung weiterer Unfallfolgen, Aufklärungsrüge, Rechtliches …

  • KAG Mainz, 04.11.2014 - M 29/14
  • LG Kassel, 19.03.1987 - 1 S 443/86
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 1 S 397/01

    Einsatzkosten - Ausrücken wegen geringfügigen Wasserschadens - andere Leistung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 1 S 1120/10

    Kostenersatzanspruch der Feuerwehr

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 12.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 3961/06

    Kostenersatzpflicht eines Feuerwehreinsatzes nach § 41 Abs. 2 Nr. 1 …

  • LG Dortmund, 28.02.2017 - 1 S 178/16
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 1 S 2712/19

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten

    Rn. 30 1. Maßgeblich für den Erfolg einer Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die Erhebung von Feuerwehrkosten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, d.h. in der Regel des Widerspruchsbescheids (vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 - VBlBW 2018, 287 ; Beschl. v. 16.11.2010 - 1 S 2402/09 - BWGZ 2010;… allg. dazu BVerwG, Urt. v. 11.07.2011 - 8 C 12.10 - juris).

    Rn. 34 (1) Die Feuerwehr der Beklagten war am 15.07.2015 zur Erfüllung einer sog. Pflichtaufgabe nach § 2 Abs. 1 FwG a.F. - und nicht etwa zur Erfüllung einer sog. Kann-Aufgaben im Sinne von § 2 Abs. 2 FwG a.F. - tätig (s. näher zu dieser Unterscheidung Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O.).

    Maßgeblich ist aber insoweit die im Gefahrenabwehrrecht auf der sog. Primärebene allgemein gebotene ex ante-Sicht (vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O., v. 13.04.2011 - 1 S 2535/10 - VBlBW 2011, 391, und v. 20.03.2003 - 1 S 397/01 - juris, und v. 08.06.1998 - 1 S 1390/97 - VBlBW 1998, 431;… allg. zum Polizeirecht Senat, Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 - VBlBW 2011, 153).

    Für die Prüfung, zu welchem Zweck eine Feuerwehr tätig wurde und ob ihr Vorgehen rechtmäßig war, ist danach auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns, d.h. bei Feuerwehreinsätzen auf den Zeitpunkt der Alarmierung der Feuerwehr, abzustellen (vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O., und v. 13.04.2011, a.a.O., v. 21.11.2008, a.a.O., und v. 22.01.2004, a.a.O.;… ebenso zu § 2 Abs. 2 FwG 2009 Senat, Urt. v. 20.03.2013 - 1 S 397/01 - juris;… Hildinger/Rosenauer, Feuerwehrgesetz Bad.-Württ., 4. Aufl., § 34 Rn. 4).

    Zu diesem Zeitpunkt, war, was ausreicht (vgl. Senat, Urt. v. Urt. v. 16.11.2017, a.a.O., und v. 22.01.2004, a.a.O.), der begründete Verdacht einer lebensbedrohlichen Lage gegeben.

    Dies gilt umso mehr, als den Leitstellen regelmäßig - und so auch hier - keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und die Anforderungen an die prognostische Beurteilung, ob eine lebensbedrohliche Lage vorliegt, auf der Primärebene angesichts des Zwecks des § 2 Abs. 1 FwG , eine effektive Gefahrenabwehr zu gewährleisten, nicht überspannt werden dürfen (vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O., und v. 20.03.2002, a.a.O.).

    Bei objektiv nicht erforderlichen Feuerwehreinsätzen - insbesondere zur Bekämpfung von Anscheinsgefahren - ist dieser verschuldensunabhängige Gefährdungshaftungstatbestand hingegen nicht erfüllt (vgl. ausf. dazu Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O.).

    Denn ein Kostenersatzanspruch nach dieser Vorschrift kommt - anders als ein solcher nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FwG a.F. (s. oben (2)) - auch in Fällen in Betracht, in denen der Kostenverursacher lediglich den Anschein eines Schadenfeuers hervorruft (Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O., und v. 22.01.2004, a.a.O.).

    Das folgt bereits aus dem Wortlaut der Norm, der mit den Tatbestandsmerkmalen "Verursacher", "Gefahr" und "Schaden" ersichtlich an die Begrifflichkeiten des allgemeinen Polizeirechts anknüpft, das die Verantwortlichkeit des Anscheinsstörers kennt (Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O., und v. 22.01.2004, a.a.O.).

    Grob fahrlässig handelt demnach, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz nahe liegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O., und v. 22.01.2004, a.a.O.: "Vorwurf besonders schwerer Pflichtverletzung").

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17

    Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr; …

    Rn. 32 b) Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Einsatz einer (unentgeltlichen) Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr i.S.v. § 29 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG oder einer (potenziell kostenpflichtigen) "anderen Hilfeleistung" i.S.d. § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NBrandSchG dient, ist - wie allgemein im Gefahrenabwehrrecht - auf die sog. ex-ante-Sicht abzustellen, also auf die Sach- und Kenntnislage im Zeitpunkt des behördlichen Handelns (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2014 - 3 C 5/13 -, BVerwGE 149, 254, juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris, Rn. 28;… Bayerischer VGH, Urt. v. 8.7.2016 - 4 B 15.1285 -, juris, Rn. 17;… Hessischer VGH, Urt. v. 22.8.2007 - 5 UE 1734/06 -, juris, Rn. 27;… Pewestorf, in: Pewestorf/Söllner/Tölle, a.a.O., § 1 ASOG, Rn. 15).

    Rn. 33 c) Der danach maßgebliche Zeitpunkt des behördlichen Handelns ist bei Feuerwehreinsätzen der sich unmittelbar an eine Alarmierung der Feuerwehr anschließende Zeitpunkt der Entscheidung über die Art und den Umfang des Einsatzes (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.1.2004 - 1 S 2263/02 -, juris, Rn. 22 f.; derselbe, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris, Rn. 28;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.2.2011 - 1 B 73/09 -, juris, Rn. 16 f.;… VG Gießen, Urt. v. 4.2.2015 - 4 K 409/14.GI -, juris, Rn. 43;… VG Stade, Urt. v. 25.6.2004 - 1 A 2424/03 -, juris, Rn. 16 f.;… VG Osnabrück, Urt. v. 10.6.2009 - 6 A 115/08 -, S. 5, n.v.).

    Dabei dürfen die Anforderungen an die Gefahrenprognose bei einer möglichen Lebensgefahr auch aufgrund der Bedeutung dieses Rechtsguts nicht überspannt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris, Rn. 28, juris;… Pewestorf, in: Pewestorf/Söllner/Tölle, a.a.O., § 1 ASOG, Rn. 15).

    Ist dabei anhand der konkret vorliegenden Meldung aus Sicht eines durchschnittlichen Einsatzleiters davon auszugehen, dass der begründete Verdacht (…siehe zu diesem Maßstab: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.11.2008 - 1 S 656/08 -, juris, Rn. 26; derselbe, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris, Rn. 28) besteht, der Einsatz diene (auch) der Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr, handelt es sich jedenfalls bei den diesbezüglich unmittelbar im Anschluss an die Alarmierung eingeleiteten Maßnahmen der Feuerwehr um einen unentgeltlichen Einsatz i.S.d. § 29 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften"; …

    Denn der Begriff der "Verursachung" wird im einfachen Gesetzesrecht nicht einheitlich gebraucht (vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 - VBlBW 2018, 287 ).

    So ist etwa nach der im bürgerlichen Schadenersatzrecht entwickelten Adäquanztheorie eine Bedingung nur dann adäquat kausal und daher rechtserheblich, "wenn das Ereignis im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1983 - 8 C 178/81 - BVerwGE 67, 13; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1971 - VII ZR 313/69 - BGHZ 57, 137), während in öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts grundsätzlich nur derjenige als rechtlich relevanter "Verursacher" einer Gefahr angesehen werden kann, der durch sein Verhalten die Gefahr oder Störung unmittelbar herbeiführt, indem er im konkreten Fall die polizeiliche Gefahrengrenze überschreitet (Theorie von der unmittelbaren Verursachung, vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O.; Beschl. v. 25.03.2003 - 1 S 190/03 - NJW 2003, 2550;… Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht Bad.-Württ., 7. Aufl., § 5 Rn. 306 ff. auch zu weiteren Verursachungsbegriffen).

    Auch die Begriffe solcher Unterteilungen ("bedingter" Vorsatz, "grobe" Fahrlässigkeit u. dgl.) sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. Senat, Urt. v. 16.11.2017, a.a.O., m.w.N., zum Begriff der groben Fahrlässigkeit).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2022 - 7 A 10018/21

    Sanitätsorganisation muss Kosten der Feuerwehr für Unterstützung bei …

    Rn. 16 I. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vorliegend, da es sich um eine Anfechtungsklage handelt, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (ebenso zu feuerwehrrechtlichen Kostenbescheiden: VGH BW…, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 S 2402/09 -, juris Rn. 12; Urteil vom 16. November 2017 - 1 S 2136/17 -, juris Rn. 23; BayVGH…, Urteil vom 25. April 2017 - 4 BV 16.346 -, juris Rn. 31), hier also des Widerspruchsbescheides vom 23. September 2019.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2026 - 1 S 1616/24

    Heranziehung zu den Kosten für einen Feuerwehreinsatz

    Die in § 34 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FwG geregelte Gefährdungshaftung für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs (vgl. hierzu ausführlich: Senat, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 - juris Rn. 48 ff.) trifft als solche überdies verschuldensunabhängig jeden Fahrzeughalter gleichermaßen.

    Rn. 34 Es bedarf keiner abschließenden Klärung, ob der Kläger den kostenpflichtigen Einsatz - gemessen an den insoweit geltenden Anforderungen (vgl. hierzu ausführlich: Senat, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 - juris Rn. 42 ff. zu § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG ) - durch den Betrieb seines Kraftfahrzeugs im Sinne von § 34 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FwG "verursacht" hat.

  • VG Freiburg, 20.09.2018 - 9 K 4409/18

    Kosten eines Feuerwehreinsatzes; Widerspruchserhebung durch den Kfz-Versicherer

    Nach dem Willen des Gesetzgebers wird die Haftung des Fahrzeughalters für Feuerwehrkosten, jedenfalls dann, wenn eine objektive Gefahr und nicht nur eine Anscheinsgefahr vorliegt, damit begründet, dass er sich dagegen bei seinem Haftpflichtversicherer versichern lassen kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris, VBlBW 2018, 287 [291] zur Verpflichtung von Versicherungen, solche Kosten zu ersetzen mit Verweis auf BGH…, Urteil vom 20.12.2006 - IV ZR 325/05 -, juris Rdnr. 15 ff.).

    Rn. 24 Im vorliegenden Fall liegt (unstreitig zwischen den Beteiligten) eine "durch den Betrieb des Fahrzeugs" des Klägers "verursachte" Gefahr infolge eines Unfalls dieses Fahrzeugs (Abkommen von der Straße, Zusammenprall mit zwei Bäumen mit verletzten Personen) vor (zum Begriff des durch den Betrieb eines Fahrzeugs verursachten Gefahr ausführlich VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris, VBlBW 2018, 287 [289 ff.]).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2026 - 11 LC 337/24

    Heranziehung zu Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Fällen der Gefährdungshaftung …

    Abgesehen davon wird auch in diesen anderen Bundesländern für die Auslegung und die Anwendung des Begriffs "Betrieb von Kraftfahrzeugen" auf die zu § 7 Abs. 1 StVG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen (vgl. dazu: VGH BW, Urt. v. 16.11.2017 - 1 S 2136/17 - juris Rn. 41;… SächsOVG, Beschl. v. 25.1.2016 - 5 A 789/13 - juris Rn. 8;… BayVGH, Urt. v. 7.5.2009 - 4 BV 08.166 - juris Rn. 18;… OVG NW, Urt. v. 9.6.1994 - 9 A 2130/92 - juris Rn. 5).
  • VG Hannover, 25.09.2024 - 10 A 4887/21

    Abwehrender Brandschutz; Feuerwehrgebühren; Freiwillige Feuerwehr; …

    Für die Bestimmung des Begriffs "Betrieb" kann deshalb auf die zu § 7 Abs. 1 StVG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (ebenso zu § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FwG BW VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2017 - 1 S 2136/17 -, juris Rn. 41).
  • VG Neustadt, 14.01.2020 - 5 K 635/19

    Kostenbescheid für einen Feuerwehreinsatz; Übergabe an den …

    Zwar kann sich ein Fahrzeughalter bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer gegen die Haftung für Feuerwehrkosten versichern lassen (vgl.VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. November 2017 - 1 S 2136/17 -, VBlBW 2018, 287 mit Verweis auf BGH, Urteil vom 20. Dezember 2006 - IV ZR 325/05 -, NJW 2007, 1205).
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