Rechtsprechung
| LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unangemessenheit der Laufzeitregelung ; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ausbildung als Heilpraktikerin ; Bezahlung von Studiengebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mayen, 15.07.1999 - 99-1659449-0
- AG Gießen, 22.10.1999 - 43 C 1841/99
- LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1714
- MDR 2000, 513
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91
Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger …
Auszug aus LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Nachdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der Vertragskündigung nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres vorsehen, liegt jedenfalls keine den Klauselgegner länger als zwei Jahre bindende Vertragslaufzeit vor (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [327]).Auch wenn keine zweijährige Bindungsfrist erreicht ist, hat eine weitere Inhaltskontrolle am Maßstab des § 9 AGBG zu erfolgen (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [328]).
Auch in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die besondere Eigenart des Dienstverhältnisses und die typischen Interessen der Beteiligten dazu führen können, dem Dienstberechtigten über die gesetzliche Regelung hinaus ein Recht zur Kündigung des befristeten Vertrages zu gewähren, z.B. beim Schul- und Internatsvertrag (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [328 f.]).
Auch wenn nach verbreiteter Auffassung Fehleinschätzungen hinsichtlich Lernbereitschaft, Arbeitsbelastung und der eigenen intellektuellen Fähigkeiten sowie der Anziehungskraft des Lernstoffs zu Lasten des Unterrichtsteilnehmers gehen (BGH, NJW 1984, 1531 [1532]; Dörner, NJW 1979, 241 [244];… Schwerdtner in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 626 Rz. 168), kann die Besonderheit nicht verkannt werden, daß die Kurse der Klägerin eine Berufsausbildung zum Inhalt haben (vgl. BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [329] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Tänzer, Musicaldarsteller und Tanzlehrer; KG, MDR 1994, 348 [349] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Krankengymnasten).
Dem Interesse des einzelnen an der Auswahl des für ihn richtigen Berufs und der geeigneten Ausbildungsstätte sowie daran, etwaige Fehlentscheidungen ohne gravierende Nachteile korrigieren zu können, wird dabei ein hoher Rang beigemessen, der auch im Rahmen einer privatrechtlichen Interessenabwägung besondere Beachtung erfordert (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [329]).
Die damit bestehende Regelungslücke ist vielmehr durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen (BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [330]), d.h. es ist zu fragen, welche Regelung die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen getroffen haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre.
Anders als bei einem künstlerisch geprägten Beruf, bei dem an eine Probezeit zu denken wäre (vgl. BGH, NJW 1993, 326 ff. [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] ), kommt es aber auf keine besondere individuelle Begabung, Kreativität und Ausdrucksmöglichkeit an.
- BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83
Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages
Auszug aus LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Auch wenn nach verbreiteter Auffassung Fehleinschätzungen hinsichtlich Lernbereitschaft, Arbeitsbelastung und der eigenen intellektuellen Fähigkeiten sowie der Anziehungskraft des Lernstoffs zu Lasten des Unterrichtsteilnehmers gehen (BGH, NJW 1984, 1531 [1532]; Dörner, NJW 1979, 241 [244];… Schwerdtner in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 626 Rz. 168), kann die Besonderheit nicht verkannt werden, daß die Kurse der Klägerin eine Berufsausbildung zum Inhalt haben (vgl. BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [329] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Tänzer, Musicaldarsteller und Tanzlehrer; KG, MDR 1994, 348 [349] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Krankengymnasten). - BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93
Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses
Auszug aus LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Die in den Verträgen der Klägerin vorgesehene Möglichkeit, die Unterrichtsvergütung in monatlichen Raten zu zahlen, deren Summe höher ist als der vorauszuzahlende Barbetrag, stellt kein Kreditangebot i.S. von § 1 Abs. 2 VerbrKrG dar (BGH, NJW 1996, 457 f.). - KG, 11.05.1993 - 6 U 5344/92
Inhaltskontrolle eines Direktunterrichtsvertrags
Auszug aus LG Gießen, 02.02.2000 - 1 S 490/99
Auch wenn nach verbreiteter Auffassung Fehleinschätzungen hinsichtlich Lernbereitschaft, Arbeitsbelastung und der eigenen intellektuellen Fähigkeiten sowie der Anziehungskraft des Lernstoffs zu Lasten des Unterrichtsteilnehmers gehen (BGH, NJW 1984, 1531 [1532]; Dörner, NJW 1979, 241 [244];… Schwerdtner in: Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 626 Rz. 168), kann die Besonderheit nicht verkannt werden, daß die Kurse der Klägerin eine Berufsausbildung zum Inhalt haben (vgl. BGH, NJW 1993, 326 [BGH 04.11.1992 - VIII ZR 235/91] [329] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Tänzer, Musicaldarsteller und Tanzlehrer; KG, MDR 1994, 348 [349] für einen Vertrag über die Ausbildung zum Krankengymnasten).
- LG Gießen, 28.03.2012 - 1 S 251/11
AGB eines Direktunterrichtungsvertrags: Kündigungsmöglichkeit bei einer …
Die Kammer gibt insoweit die in der Entscheidung vom 02.02.2000, 1 S 490/99 (NJW-RR 2001, 1714) geäußerte Rechtsauffassung auf (vgl. schon Hinweisbeschluss 1 S 47/11 zur 1-jährigen Bindung). - OLG Koblenz, 18.07.2001 - 1 U 1352/98
Wirksamkeit und Kündigung eines Heilpraktiker-Ausbildungsvertrages
Die Abwägung dieser Interessen rechtfertigte allenfalls die Einräumung einer Kündigungsmöglichkeit nach einer kurzen Probezeit (im Ergebnis auch: LG Gießen, MDR 2000, 513 f., 514). - OLG Hamm, 04.12.2001 - 24 U 47/01
Kündigung eines Dienstvertrages aus wichtigem Grund wegen der Aufnahme eines …
Zum einen stehen sie durch ihre Vorbildung dem naturwissenschaftlichen Heilberuf nicht völlig ahnungslos gegenüber, zum anderen kommt es anders als bei künstlerisch geprägten Berufen (s.d. BGH NJW 1993, 236) auf keine besondere individuelle kreative Begabung oder Ausdrucksmöglichkeit an, die es zunächst an den Anforderungen der Ausbildung zu messen gälte (vgl. LG Gießen, MDR 2000, 513). - LG Bremen, 10.06.2004 - 2 O 2752/02
Außerordentliche Kündigung eines Unterrichtsvertrags über die Teilnahme an einem …
Der gelegentlich geäußerten Gegenauffassung, es existierten keine gesetzlichen Regelungen (LG Braunschweig MDR 1995, 894 [LG Braunschweig 18.01.1995 - 9 S 157/94] [895]; LG Gießen MDR 2000, 513 [LG Gießen 02.02.2000 - 1 S 490/99] [514]; OLG Hamm MDR 2002, 750 [OLG Hamm 04.12.2001 - 24 U 47/01] [751]), kann nicht gefolgt werden.
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 15.10.1999 - 1 S 490/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
KrW-/AbfG § 36 Abs. 2; GesO § 8 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 16.08.1994 - 1 S 173/94
Verwaltungsvollstreckung - Gesamtvollstreckung; Konkurs; Bevorrechtigte …
Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.1999 - 1 S 490/99
Der Gesamtvollstreckungsverwalter kann als Zustandsstörer für die Erfüllung von Pflichten aus § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG in Anspruch genommen werden (…im Anschluss an SächsOVG, Urt. v. 21.4.1994, ZIP 1995, 856 und Urt. v. 16.8.1994, SächsVBl. 1995, 99). - OVG Sachsen, 21.04.1994 - 1 S 12/93
Stilllegung eines Betriebs, der mit radioaktiven Stoffen umgeht
Auszug aus OVG Sachsen, 15.10.1999 - 1 S 490/99
Der Gesamtvollstreckungsverwalter kann als Zustandsstörer für die Erfüllung von Pflichten aus § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG in Anspruch genommen werden (im Anschluss an SächsOVG, Urt. v. 21.4.1994, ZIP 1995, 856 …und Urt. v. 16.8.1994, SächsVBl. 1995, 99).
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