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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 16.02.1999

Rechtsprechung
   LG Gießen, 28.04.1999 - 1 S 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4123
LG Gießen, 28.04.1999 - 1 S 53/99 (https://dejure.org/1999,4123)
LG Gießen, Entscheidung vom 28.04.1999 - 1 S 53/99 (https://dejure.org/1999,4123)
LG Gießen, Entscheidung vom 28. April 1999 - 1 S 53/99 (https://dejure.org/1999,4123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 549
    Untervermieterlaubnis; Untermiete; Sonderkündigungsrecht; Schweigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schweigen auf abstrakte Anfrage auf Untervermietungserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 549 Abs. 1 Satz 2

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 861
  • NZM 2000, 617
  • ZMR 1999, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 30.04.2001 - 4 W-RE 525/00

    Untervermietung - Erlaubnis durch Vermieter - keiner Äußerung innerhalb vom …

    Diese Auffassung teilt der Senat jedoch nicht (so auch LG Gießen, WuM 1999, 458;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 549, 9;… Grapentin in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV, 215).
  • OLG Köln, 01.09.2000 - 19 U 53/00

    Erklärungswert des Schweigens des Vermieters und Sonderkündigung gem. § 549 Abs. …

    Dem schließt sich der Senat jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden an, wo der Mieter den Zugang des Fristsetzungsschreibens mit Einschreiben/Rückschein sicher gestellt hat, in dem Schreiben einen konkreten Untermieter mit Namen und Anschrift benannt hat, und mit der - angemessenen - Fristsetzung die Ankündigung verbunden hat, dass er ein Schweigen des Vermieters innerhalb der Frist als Verweigerung der Zustimmung werten werde (i.E. ähnlich LG Gießen MDR 1999, 861).
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dejure.org Übersicht LG Gießen

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.02.1999 - 1 S 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15335
OVG Sachsen, 16.02.1999 - 1 S 53/99 (https://dejure.org/1999,15335)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.02.1999 - 1 S 53/99 (https://dejure.org/1999,15335)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 1 S 53/99 (https://dejure.org/1999,15335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestandsgeschützter Baukörper; Neues Gebäude; Beuprüfung der Abstandsflächen; Bauherr; Außenwandlänge; Außenwandteile; Baugenehmigung; Aufhebung; Außervollzugsetzung; Teilbarkeit; Anordnung der aufschiebenden Wirkung ; Antrag eines Nachbarn; Streitwert

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart, …

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 18.10.1994 - 1 S 133/94 - Beschl. v. 10.6.1996 - 1 S 134/96 - JBSächsOVG 4, 220; Beschl. v. 16.2.1999 - 1 S 53/99 -, …

    Unabhängig davon ist auch eine funktionale Verbindung der Bauten zu einem einheitlichen Gebäude (vgl. zur Maßgeblichkeit einer funktionalen Verbindung § 2 Abs. 2 SächsBO und SächsOVG, Beschl. v. 16.2.1999 - 1 S 53/99 -, …

    Es ist auch eine insbesondere nach der Nutzerzahl relevante Nutzungsveränderung geplant, die geeignet erscheint, nachbarrechtliche Belange etwa des Brandschutzes stärker als zuvor zu berühren und deshalb eine neue Prüfung des gesamten Vorhabens auch hinsichtlich der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO erforderlich zu machen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2004 - 1 B 344/03 - S. 6; Beschl. v. 1.3.2005 - 1 BS 24/05 - Beschl. v. 16.2.1999 - 1 S 53/99 -, …

  • OVG Sachsen, 13.08.2012 - 1 B 242/12

    Möglichkeit der Annahme der Teilbarkeit einer Baugenehmigung gegen den …

    Eine auf den Teil einer im Baunachbarstreit angefochtenen Baugenehmigung beschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt nur dann in Betracht, wenn die Baugenehmigung rechtlich und tatsächlich teilbar ist (wie SächsOVG, Beschl. v. 16. Februar 1999, SächsVBl. 1999, 137).

    Rn. 6 1. Im Hinblick auf die von dem Verwaltungsgericht angenommene Teilbarkeit der angegriffenen Baugenehmigung hat der Senat zwar bereits in seinem Beschluss vom 16. Februar 1999 - 1 S 53/99 - (SächsVBl. 1999, 137) ausgeführt, dass eine Baugenehmigung nur dann teilweise aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden kann, wenn sie tatsächlich und rechtlich teilbar ist, dabei aber auch den Grundsatz der Einheitlichkeit des Vorhabens betont (vgl. auch Senatsbeschl. v. 26. Januar 2000 - 1 BS 776/99 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten …

    Hingegen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitig, ob eine teilweise Außervollzugsetzung auch bei fehlender Teilbarkeit der Baugenehmigung zulässig ist (bejahend: VGH BW, Beschl. v. 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -, BRS 59 Nr. 166; OVG Berlin, Beschl. v. 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 121; ThürOVG, Beschl. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221; verneinend: OVG MV, Beschl. v. 17.01.2005 - 3 M 37/04 - BauR 2006, 507; SächsOVG, Beschl. v. 16.02.1999 - 1 S 53/99 - SächsVBl 1999, 137; differenzierend: SaarlOVG, Beschl. v. Beschl. v. 23.02.1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56 Nr. 184).
  • OVG Sachsen, 19.06.2024 - 1 A 638/21

    Brandwand; Fenster; Bestandsschutz; Verjährung von Eingriffsbefugnis; …

    Rn. 17 Das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die langjährige Senatsrechtsprechung (u. a. Beschl. v. 25. Februar 1999, SächsVBl. 1999, 139) zur Erforderlichkeit der Neuberechnung von Abstandsflächen (§ 6 SächsBO), die schon bei Umnutzungen oder Umbauten, die rechtlich geschützte nachbarliche Belange (insbesondere Belichtung, Besonnung und Brandschutz) stärker berühren als das ursprünglich genehmigte Gebäude, geboten sein kann (Senatsbeschl. v. 18. Oktober 1994 - 1 S 133/94 -, n. v.; v. 16. Februar 1999, SächsVBl. 1999, 137, 138 jeweils unter Hinweis auf BayVGH, Urt. v. 20. Februar 1990 - 14 B 88.02464 -, juris Rn. 20;… vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 12. Juni 1991 - 3 S 1499/91 -, juris Rn. 4), einen "etwaigen" Bestandsschutz für sämtliche 22 Fenster der südlichen Außenwand ausschließende erhebliche Veränderung darin gesehen, dass die Klägerin fünf neue Fenster eingebaut, ein Fenster zu einer Balkontür umgebaut, elf weitere Fenster vergrößert und ein Fenster versetzt hat (Urteilsabdruck S. 29, zweiter Absatz).
  • OVG Thüringen, 14.02.2000 - 1 EO 76/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Altbestand; genehmigt; …

    Dies gilt auch dann, wenn durch die Galerien ein vor die östliche Außenwand des Altbaus vorspringender - neuer - Gebäudeteil entsteht (a.A. BayVGH, Urteil vom 20. Dezember 1988 - 20 B 88.00137 - BayVBl. 1989, 721; SächsOVG, Beschluß vom 16. Februar 1999 - 1 S 53/99 - …
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