Rechtsprechung
| LG Halle, 22.01.2009 - 1 S 67/08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Abtretung - Kfz-Sachverständiger - Sachverständigenkosten
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung)
Sachverständigenhonorar
Verfahrensgang
- AG Merseburg - 7 C 272/07
- LG Halle, 22.01.2009 - 1 S 67/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Halle, 22.01.2009 - 1 S 67/08
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (im folgenden ) vom 23.1.2007, VI ZR 67/06, zitiert nach JURIS, hat der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages zu befriedigen und nicht etwa vom Geschädigten bezahlte bzw. gegenüber Dritten geschuldete Rechnungsbeträge zu erstatten.Nach der eingehenden Begründung, der sich die Kammer anschließt, in dem Urteil des BGH vom 23.1.2007, VI ZR 67/06, zitiert nach JURIS, bestehen keine Bedenken, nach einem Verkehrsunfall ein in Relation zur Schadenshöhe - vgl. die Tabelle auf der Rückseite des Gutachtensauftrages - berechnetes pauschalisiertes Sachverständigenhonorar als erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB zu verlangen, vgl. auch Landgericht Halle, Urteil vom 16.11.2005, 2 S 168/05, zitiert nach JURIS.
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus LG Halle, 22.01.2009 - 1 S 67/08
Ebenso wenig trägt der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des BGH im Verfahren X ZR 80/05, da diese Entscheidung sich mit dem Anspruch eines Sachverständigen gegen seinen Auftraggeber befasst. - LG Halle, 16.11.2005 - 2 S 168/05
Auszug aus LG Halle, 22.01.2009 - 1 S 67/08
Nach der eingehenden Begründung, der sich die Kammer anschließt, in dem Urteil des BGH vom 23.1.2007, VI ZR 67/06, zitiert nach JURIS, bestehen keine Bedenken, nach einem Verkehrsunfall ein in Relation zur Schadenshöhe - vgl. die Tabelle auf der Rückseite des Gutachtensauftrages - berechnetes pauschalisiertes Sachverständigenhonorar als erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB zu verlangen, vgl. auch Landgericht Halle, Urteil vom 16.11.2005, 2 S 168/05, zitiert nach JURIS.
- AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10 Nicht abzustellen ist hingegen auf den eigentlichen Rechnungsbetrag; dieser ist nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Schaden identisch (…vgl. BGH, NJW 2007, S. 1450/1451;… LG Mannheim, DS 2007, S. 116/117; LG Halle/Saale, Urteil vom 22.012009; Az. 1 S 67/08).
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