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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4873
VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02 (https://dejure.org/2002,4873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 (https://dejure.org/2002,4873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. April 2002 - 1 S 705/02 (https://dejure.org/2002,4873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der Rechtsmittelbegründung

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 4
    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag: Beschwerde, Begründung, Auseinandersetzung, Verwerfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Beschwerde bei pauschalierter und unsubstantiierter Begründung; Verwerfung einer Beschwerde nach richterlichem Hinweis; Vorliegen des Bestehens bzw. der Wiederaufnahme einer "ehelichen Lebensgemeinschaft"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 797
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13

    Genehmigungserfordernis von Abfallbeseitigungsanlagen; Einstufung von …

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragende Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; sowie vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG - …

    Rn. 13 2. Auch unter Berücksichtigung dessen, dass eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts - außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags - dem Darlegungserfordernis gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ebenso wenig genügt wie eine Beschränkung auf pauschale oder formelhafte Rügen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse 09.03.2017 - 5 S 2546/16 - VBlBW 2017, 464 = juris Rn. 6 , vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74 = juris Rn. 2 und vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797), setzt sich die fristgerecht eingegangene Beschwerdebegründung insgesamt noch hinreichend mit dem angefochtenen Beschluss auseinander.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23

    Planungsverzicht der Gemeinde nach Bürgerentscheid

    Die unveränderte Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens genügt den gesetzlichen Darlegungsanforderungen danach grundsätzlich nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 11.04.2002 - 1 S 705/02 - juris Rn. 1;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - juris Rn. 12).
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