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Rechtsprechung
   LG Konstanz, 22.06.1990 - 1 S 72/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5729
LG Konstanz, 22.06.1990 - 1 S 72/90 (https://dejure.org/1990,5729)
LG Konstanz, Entscheidung vom 22.06.1990 - 1 S 72/90 (https://dejure.org/1990,5729)
LG Konstanz, Entscheidung vom 22. Juni 1990 - 1 S 72/90 (https://dejure.org/1990,5729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von mit Geräuschimmissionen oder Geruchsimmissionen verbundenen Bauarbeiten außerhalb der werktäglichen Arbeitszeit; Folgen einer Beschränkung von Bauarbeiten; Anspruch auf lärmarme, dem Stand der Technik entsprechende Baumaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch eines Nachbarn auf Beschränkung von Arbeitszeiten bei der Durchführung von Bauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Baunachbar "Ruhezeiten" für Rohbauarbeiten verlangen? (IBR 1991, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 916
  • BauR 1990, 754
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bad Segeberg, 20.10.2011 - 17 C 39/11

    Nach dem Stand der Technik unvermeidbare Lärm- und Staubentwicklungen infolge von …

    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass sich aus diesem Rechtsinstitut eigenständige, über die im Gesetz geregelten Tatbestände - vorliegend insbesondere § 906 BGB - hinausgehende Ansprüche nicht ergeben; sie können lediglich bestehende Rechte beschränken oder ausschließen und in diesem Rahmen Ausgleichs-, Handlungs- oder Unterlassungsansprüche geben (…BGH, Urt. v. 28.09.1962 - V ZR 233/60, BGHZ 38, 61, [...] Rn. 51;… LG Dortmund, Urt. v. 04.05.2007 - 3 O 464/06, NJW-RR 2008, 471, [...] Rn. 17; LG Konstanz, Urt. v. 22.06.1990 - 1 S 72/90, NJW-RR 1991, 916, 917;… Palandt/ Bassenge, BGB , § 903 Rn. 13 m.w.N.).

    Unabhängig hiervon ergibt sich aus dem Vorstehenden zugleich, dass der Klägerin aus § 906 BGB keine Ersatzansprüche zustehen, insbesondere hat die Klägerin nicht hinreichend dazu vorgetragen, dass die von der Beklagten durchgeführten Arbeiten nicht ortsüblich sind (…vgl. LG Dortmund, Urt. v. 04.05.2007 - 3 O 464/06, NJW-RR 2008, 471, [...] Rn. 25; LG Konstanz, Urt. v. 22.06.1990 - 1 S 72/90, NJW-RR 1991, 916, 917).

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