Rechtsprechung
| LG Ulm, 09.10.2014 - 1 S 74/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- online-und-recht.de
Spam-Abmahner muss Legitimation an E-Mail-Account nachweisen
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Spam-Abmahner muss E-Mail-Account nachweisen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Spam-Abmahner muss Besitz an E-Mail-Account belegen
Verfahrensgang
- AG Göppingen, 30.04.2014 - 3 C 1356/13
- LG Ulm, 09.10.2014 - 1 S 74/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- AG Göppingen, 30.04.2014 - 3 C 1356/13
Spam-Abmahner muss Inhaber der E-Mail-Adresse sein
Auszug aus LG Ulm, 09.10.2014 - 1 S 74/14
Die erstinstanzliche Entscheidung des AG Göppingen (Urt. v. 30.04.2014 - Az.: 3 C 1356/13) ist damit rechtskräftig.Die Kammer beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Göppingen vom 30.04.2014 - 3 C 1356/13 - durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
- BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11
Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung: …
Auszug aus LG Ulm, 09.10.2014 - 1 S 74/14
Das Amtsgericht konnte sich trotz entsprechender Angaben des Klägers und Vorlage des Ausdrucks über den gewechselten E-Mail-Verkehr nicht mit dem für den Erlass eines Urteils notwendigen Grad persönlicher Gewissheit, die Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2012, 392;… Zöller-Greger, ZPO, 30. Aufl. § 286 Rz. 19) davon überzeugen, dass der Kläger Inhaber der streitgegenständlichen E-Mail-Adresse ist.
- AG Göppingen, 30.04.2014 - 3 C 1356/13
Spam-Abmahner muss Inhaber der E-Mail-Adresse sein
Anmerkung Hinweis: Das LG Ulm hat im Rahmen der Berufung einen Hinweisbeschluss (LG Ulm, Beschl. v. 09.10.2014 - Az.: 1 S 74/14) mitgeteilt, dass es die Berufung für aussichtslos hält.
dejure.org
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