Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 11.02.2009 - 1 S 91/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Verjährungsfalle: Ruhen des Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verjährung eine Honorarforderung für Ingenieurleistungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährungsfalle: Ruhen des Verfahrens! (IBR 2009, 304)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe-Durlach, 01.06.2007 - 1 C 114/03
- LG Karlsruhe, 11.02.2009 - 1 S 91/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.02.2009 - 1 S 91/07
Auch bei der gerichtlichen Anordnung des Ruhens des Verfahrens ist nämlich der Grund des Verfahrensstillstandes der übereinstimmende Antrag der Parteien oder ihr tatsächliches Nichtverhandeln (BGH, NJW 1983, 2496).In beiden Fällen hatte es die Klägerin in der Hand, auf eine unverzügliche Terminsbestimmung zu bestehen oder doch - unter Beachtung des Laufs der Verjährungsfrist - rechtzeitig einen neuen Terminsantrag zu stellen (BGH, NJW 1983, 2496, 2497).
Der Umstand, dass die Untätigkeit des Gläubigers im Interesse des Schuldners gelegen haben mag, reicht für die Annahme einer Willenserklärung nicht aus (BGH NJW 1983, 2496, 2498).
- BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98
Weiterbetreiben des Rechtsstreits
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.02.2009 - 1 S 91/07
Aus Gründen der Klarheit und Sicherheit des Rechtsverkehrs, für den der Zeitpunkt des Verjährungsbeginns klar erkennbar sein muss, und im Interesse des Schuldners, der durch die gemäß § 204 Abs. 2 BGB wieder beginnende Verjährung geschützt werden soll, sind vielmehr die nach außen erkennbaren Umstände des Prozessstillstandes maßgebend, aus denen sich der erforderliche triftige Grund für die Untätigkeit der Partei ergeben muss (BGH, NJW 2001, 218, 219).Die Parteien haben es in einem solchen Fall in der Hand, einen zeitweiligen Verzicht auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede zu verabreden, der deren Erhebung dann unzulässig macht (BGH, NJW 2001, 218, 219).
Die Vereinbarung des Ruhens eines Verfahrens reicht für diese Annahme allein nicht aus (BGH NJW 2001, 218, 220 unter Verweis auf Staudinger-Peters, BGB, § 202 Rdn. 16 und 18;… jetzt Staudinger-Peters, BGB, 2004, § 205 Rdn. 18), wenn es an der für ein pactum de non petendo notwendigen zeitlichen Begrenzung fehlt (…Staudinger-Peters, BGB, 2004, § 205 Rdn. 18).
- BGH, 28.09.1978 - III ZR 203/74
Beschränkung der Haftung auf einen Höchstbetrag bei Haftung aus unerlaubter …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.02.2009 - 1 S 91/07
Der BGH hat zwar in einer Entscheidung aus dem Jahr 1978 in einem Fall, in dem die Parteien sich mit der Anregung des Gerichts, das Verfahren bis zur Entscheidung anderer Rechtsstreite gleichen Rubrums ruhen zu lassen, einverstanden erklärt haben, das Zustandekommen eines solchen Stillhalteabkommens bejaht (VersR 1979, 348 f.).In dem Fall, der der Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1978 (VersR 1979, 348 f.) zu Grunde lag, gab es dementsprechend eine klare Regelung darüber, bis wann das Ruhen des Verfahrens andauern sollte.
- BGH, 28.11.1972 - VI ZR 126/71
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Verjährung des auf …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.02.2009 - 1 S 91/07
Dies geht zu Lasten der Klägerin, die die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Stillhalteabkommens als ihr günstig nachzuweisen hat (BGH NJW 1973, 316, 317). - BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99
Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.02.2009 - 1 S 91/07
Bereichert wären die Beklagten durch diese Leistungen nur dann, wenn sie auf der Grundlage der Leistungen der Klägerin den Bau auch ausgeführt, die Leistung der Klägerin also genutzt hätten (BGH NJW 2001, 3184). - BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97
Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.02.2009 - 1 S 91/07
Für den Ausschluss der Wirkung des § 204 Abs. 2 BGB würde es nicht einmal ausreichen, wenn eine Partei aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterverfahrens abwarten will (BGH, NJW 1998, 2274, 2276). - BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 359/04
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus vor dem 1.1.2002 geschlossenen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.02.2009 - 1 S 91/07
Diese Vorschrift gilt für Ansprüche aus Schuldverhältnissen, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind (BGH, NJW 2006, 44).
- VG Freiburg, 02.02.2018 - 4 K 3025/15
Verjährung von jugendhilferechtlichen Erstattungsansprüchen - Unterbrechung der …
Rn. 42 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass durch ein vom Gericht angeordnetes, von beiden Beteiligten beantragtes Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO ein den Beteiligten zuzurechnender Verfahrensstillstand im Sinne von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB und damit ein Ende der Hemmung eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - XII ZR 85/98 -, NJW 2001, 218, und vom 20.10.1987 - VI ZR 104/87 -, NJW-RR 1988, 279; siehe auch BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 -, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2009 - 1 S 91/07 -, juris;… Ellenberger, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Aufl. 2014, § 204 Rn. 48).Ein solches Stillhalteabkommen wird u. a. gerade auch dann angenommen, wenn die Beteiligten einem Ruhen des Verfahrens bis zum Abschluss eines Musterprozesses in anderer Sache zustimmen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 05.11.1992, - IX ZR 200/91 -, NJW 1993, 1320, und vom 28.09.1978 - III ZR 203/74 -, juris;… J. Schmidt-Räntsch, Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 205 Rn. 5 m.w.N.;… Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB, Stand: 2014, § 205 Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch LG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2009 - 1 S 91/07 -, juris).
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Rechtsprechung
| LG Bautzen, 13.02.2009 - 1 S 91/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ist die Wohnfläche verbindlich vereinbart wenn die Fläche im Mietvertrag nur in der Rubrik "Nebenkosten" steht?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Angabe zu Wohnungsgröße in Nebenkostenregelung ist verbindlich - Mieter hat Recht auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Nebenkosten
Verfahrensgang
- AG Bautzen, 10.07.2007 - 21 C 1169/06
- LG Bautzen, 13.02.2009 - 1 S 91/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 231/06
Berücksichtigung von Nutzflächen bei der Berechnung der Wohnfläche
Auszug aus LG Bautzen, 13.02.2009 - 1 S 91/07
Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Begriff der "Wohnfläche" im Wohnnraummietrecht auch bei frei finanziertem Wohnraum anhand der für preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen auszulegen und dementsprechend aufgrund der ab dem 1.1.2004 geltenden Wohnflächenverordung zu ermitteln, es sei denn, die Parteien haben dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beigemessen oder ein anderer Berechnungsmodus ist ortsüblich oder nach der Art der Wohnung naheliegend (vgl. BGH, Urt.v. 23.5.2007, Az.: VIII ZR 231/06 , zitiert nach Juris). - BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03
Abweichung von der angegebenen Wohnflächer einer Mietwohnung als Mangel
Auszug aus LG Bautzen, 13.02.2009 - 1 S 91/07
Weist eine gemietete Wohnung tatsächlich eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand einen Mangel der Mietsache nach § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung berechtigt (vgl. BGH, Urt.v. 24.3.2004, WuM 2004, 268, zitiert nach Juris). - BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 101/04
Rechte des Mieters bei geringerer Wohnfläche der Mietwohnung
Auszug aus LG Bautzen, 13.02.2009 - 1 S 91/07
Dieser ist ohne weitere Darlegung beeinträchtigt, wenn die tatsächliche Fläche der Wohnung um mehr als 10 % geringer ist (vgl. BGH, Urt.v. 28.9.2005, WuM 2005, 712, [BGH 28.09.2005 - VIII ZR 101/04] zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| LG Kaiserslautern, 20.11.2007 - 1 S 91/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückgewähr eines Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe eines Traktors; Unwirksamkeit eines wucherähnlichen Geschäfts; Bewertung des Marktwertes eines Traktors; Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit einer Kaufsache; Vereinbarung einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kusel, 01.06.2007 - 2 C 374/06
- LG Kaiserslautern, 20.11.2007 - 1 S 91/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 20.11.2007 - 1 S 91/07
Die bei Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung für die verwerfliche Gesinnung des Verkäufers sprechende Vermutung (BGH, Urteil vom 19. Januar 2001, V ZR 437/99, BGHZ 146, 298 = NJW 2001, 1127) kann dann erschüttert sein, wenn selbst ein Sachverständiger den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs (hier: dreißig Jahre alter Traktor) nur sehr schwer schätzen kann, der Verkäufer das Fahrzeug zwei bis drei Jahre vor dem streitigen Weiterverkauf selbst zu einem Kaufpreis erwarb, der 15 Prozent höher lag als der hälftige Verkaufspreis im Streitfall und ihm ein wertmindernder Motorschaden nicht bekannt war.Solche die Vermutung erschütternde Umstände können darin liegen, dass den Vertragsparteien das Wertverhältnis der beiderseitigen Leistung völlig gleichgültig war oder besondere Motive oder ein Affektionsinteresse in Betracht kommen; gleiches gilt für besondere Bewertungsschwierigkeiten (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 19. Januar 2001, V ZR 437/99, zit. nach Juris).
- BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …
Auszug aus LG Kaiserslautern, 20.11.2007 - 1 S 91/07
So darf der Käufer von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Käufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die fragliche Beschaffenheit nicht einstehen will (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 29. November 2006, VIII ZR 92/06, zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
| LG Trier, 14.08.2007 - 1 S 91/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Vorbescheides über einen Wildschaden; Ersatzfähigkeit eines Wildschadens mangels unterbliebener Schutzvorrichtung; Beginn einer Zwangsvollstreckung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Trier, 30.03.2007 - 32 C 609/06
- LG Trier, 14.08.2007 - 1 S 91/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.2004 - II ZR 175/02
Rechtsmittelbefugnis der unterlegenen Partei
Auszug aus LG Trier, 14.08.2007 - 1 S 91/07
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2005, 118), der sich die Kammer anschließt, bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - und eine solche bilden die klagenden Jagdpächter - dann der Fall, wenn die Gesellschaft mit dem Namen, mit dem sie im Rechtsverkehr auftritt, bezeichnet wird und darüber hinaus der Name eines Gesellschafters angegeben ist. - BGH, 22.07.2004 - III ZR 359/03
Ersatzfähigkeit von Schäden im Spargelanbau
Auszug aus LG Trier, 14.08.2007 - 1 S 91/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGH Urteil vom 22.07.2004, Az.: III ZR 359/03 , NJW-RR 2004, 1468f.), der sich die Kammer anschließt, ist bei der Bestimmung des Begriffs "Gartengewächs" in Abgrenzung zur Feldfrucht bzw. dem Feldgewächs von dem Sprachgebrauch und von der Verkehrsanschauung auszugehen. - LG Trier, 05.07.2005 - 1 S 98/05
Schadensersatz wegen eines an Futtererbsen entstandenen Wildschadens
Auszug aus LG Trier, 14.08.2007 - 1 S 91/07
Die Kammer hält an ihrer entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung (LG Trier, Hinweis vom 10.06.2005, Az.: 1 S 98/05) nicht mehr fest und schließt sich nunmehr der vom Amtsgericht Gießen (Urteil vom 11.12.2001, Az.: 45 C 649/01, Jagdrechtliche Entscheidungen IX Nr. 138), vom Amtsgericht Rüdesheim (Urteil vom 20.08.2003, Az.: 3 C 392/02) und vom Landgericht Wiesbaden (Urteil vom 27.07.2004, Az.: 2 S 91/03) vertretenen Auffassung an. - AG Gießen, 11.12.2001 - 45 C 649/01
Auszug aus LG Trier, 14.08.2007 - 1 S 91/07
Die Kammer hält an ihrer entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung (LG Trier, Hinweis vom 10.06.2005, Az.: 1 S 98/05) nicht mehr fest und schließt sich nunmehr der vom Amtsgericht Gießen (Urteil vom 11.12.2001, Az.: 45 C 649/01, Jagdrechtliche Entscheidungen IX Nr. 138), vom Amtsgericht Rüdesheim (Urteil vom 20.08.2003, Az.: 3 C 392/02) und vom Landgericht Wiesbaden (Urteil vom 27.07.2004, Az.: 2 S 91/03) vertretenen Auffassung an.
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