Rechtsprechung
| LAG Berlin, 17.07.1961 - 1 Sa 8/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Kündigung bei Verschweigen der Gewerkschaftszugehörigkeit im Einstellungsgespräch; Anwendbarkeit eines Tarifvertrages bei fehlender Allgemeinverbindlichkeit ; Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit einer Lohnvereinbarung ; Gleichstellung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.12.1960 - 42 Ca 454/60
- LAG Berlin, 17.07.1961 - 1 Sa 8/61
Papierfundstellen
- DB 1961, 1458
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 427/59
Volontärarzttätigkeit - Assistenzarzttätigkeit - Duldungsvollmacht - …
Auszug aus LAG Berlin, 17.07.1961 - 1 Sa 8/61
Diese ausgeübte Tätigkeit ist insbesondere für einen Krankenhausbetrieb unerläßlich, auch wenn diese sich in den Vorgängen anläßlich der Aufnahme und der Entlassung der Patienten im wesentlichen erschöpfte (vgl. u.a., BAG-Urteil vom 27.10.1960 - 5 AZR 427/59 - mit der dort angeführten Literatur).Sie tritt in Verbindung mit einem Zeitablauf nur dann ein, wenn der Gläubiger durch ein bestimmtes Verhalten bei dem Schuldner den ganzen Umständen nach die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, er werde sein Gläubigerrecht endgültig nicht geltend machen und der Schuldner sich mit Rücksicht auf das Verhalten des Gläubigers darauf eingerichtet hat, daß dieser das ihm zustehende Recht nicht mehr für sich in Anspruch nehmen werde und dem Schuldner die spätere Erfüllung auch nicht mehr zumutbar ist (vgl.u.a. Urteil des BAG vom 27.10.1960 - 5 AZR 427/59 ).
- ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07
Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung
69) S. zu Vorbildern beim "Mietwucher" (hier: § 5 WiStrG a.F.) OLG Stuttgart 7.7.1981 - 8 RE-Miet 1/81 - OLGZ 1981, 467 = NJW 1981, 2365 = MDR 1981, 936; OLG Karlsruhe 2.2.1982 - 3 REMiet 11/81 - NJW 1982, 565 = BB 1982, 705; BGH 11.1.1984 - VIII ARZ 13/83 - BGHZ 89, 316 = NJW 1984, 722; s. hierzu auch Wolfhard Kohte NJW 1982, 2803; s. zum "Kreditwucher" grundlegend OLG Stuttgart 24.4.1979 (Fn. 67); BGH 24.3.1988 - III ZR 30/87 - BGHZ 104, 102 = NJW 1988, 1659; 13.3.1990 - XI ZR 252/89 - BGHZ 110, 336 = NJW 1990, 1595; s. dazu wiederum statt vieler Wolfhard Kohte EWiR 1990, 543.70) Als überholt gelten darf die Entscheidung LAG Berlin 17.7.1961 - 1 Sa 8/61 - DB 1961, 1458, wo es noch hieß: "Im allgemeinen gilt eine Lohnvereinbarung erst dann als sittenwidrig, wenn das vereinbarte Entgelt die Hälfte oder weniger der angemessenen Vergütung i.S. des § 612 Abs. 2 BGB beträgt".
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