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   OLG Koblenz, 03.12.1992 - 1 Ss 306/92   

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https://dejure.org/1992,3281
OLG Koblenz, 03.12.1992 - 1 Ss 306/92 (https://dejure.org/1992,3281)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.12.1992 - 1 Ss 306/92 (https://dejure.org/1992,3281)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 1 Ss 306/92 (https://dejure.org/1992,3281)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Wartepflicht bei nicht ganz unbegründetem Beteiligungsverdacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall im Straßenverkehr; Feststellungspflicht; Wartepflicht; Unfallbeteiligter

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Können Fußgänger Unfallflucht begehen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 1 RVs 62/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Begriff des "Unfalls im Straßenverkehr";

    Dies entspricht der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Oktober 2010, 2 St OLG Ss 147/10 [Juris]; KG Berlin, Beschluss vom 3. August 1998, (3) 1 Ss 114/98 (73/98) [Juris]; OLG Koblenz, MDR 1993, 366; OLG Stuttgart, VRS 47, 15; LG Bonn, NJW 1975, 178) und Literatur (LK-Geppert, StGB, 12. Aufl. 2009, § 142 Rn. 25; Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl. 2010, § 142 Rn. 17; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Burmann, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, § 142 StGB Rn. 4; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 142 Rn. 9; Lackner/ Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, § 142 Rn. 6; a. A. SK-Rudolphi/ Stein, StGB, Stand: Okt. 2008, § 142 Rn. 12; MK-Zopfs, StGB, 2005, § 142 Rn. 34; Weigend, JR 1993, 115, 117 mit Fn. 23), der sich der Senat anschließt.
  • AG Dortmund, 01.09.2020 - 723 Cs 276/20

    Keine Unfallflucht bei rollenden Einkaufswagen

    Auch die weiterhin in Bezug genommenen Entscheidungen der OLGe Koblenz (MDR 1993, 366) und Stuttgart (VRS 47, 15) - die weiterhin zitierten Entscheidungen des OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.10.2010, Az. 2 St OLG Ss 147/10 und des KG, Beschl. v. 03.08.1998, Az. 1 Ss 114/98 gehen auf die Problematik allenfalls am Rande ein - führen hierzu nicht weiter, da auch sie das Geschehen als "verkehrstypisch" bzw. "verkehrsübliche Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums" (vgl. aber BGH, Urt. v. 15.11.2001, Az. 4 StR 233/01 Rn. 7: ein "Unfall im Straßenverkehr" liegt nicht schon deshalb vor, weil sich der Unfall im öffentlichen Verkehrsraum ereignet), bei dem sich die "typischen Gefahren des Straßenverkehrs" verwirklichten, bloß deklarieren - ohne jedoch einen Begriffsinhalt zu benennen, unter den sie bei dieser Würdigung subsumieren.
  • LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines

    Gleichwohl werden von der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum auch Kollisionen zwischen Einkaufswagen, rollbaren Müllcontainern etc. und einem geparkten PKW als vom Tatbestand des § 142 StGB erfasst angesehen (vgl. OLG Koblenz, MDR 1993, 366; OLG Stuttgart, VRS 47 (1974), 15, 16; LG Berlin, NStZ 2007, 100; LG Bonn, NJW 1975, 178; Schönke / Schröder - Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., 2010, § 142, Rn. 17; LK-StGB / Geppert, 11. Aufl., § 142, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 142, Rn. 6; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., 2010, § 142 StGB, Rn. 4).

    c) Nach der Auffassung des Gerichts kann das Wegrollen eines Einkaufswagens auch nicht als Teil eines "Transportvorganges" zum verkehrstypischen Geschehen erklärt werden (vgl. OLG Koblenz, MDR 1993, 366; LK-StGB / Geppert, § 142, Rn. 25).

    Vielmehr handelt es sich um die Verwirklichung der Gefahren der Verwendung eines rollenden Einkaufswagens (LG Marburg, NJW-RR 1994, 221, 222), der selbst kein Fahrzeug darstellt (§ 24 StVO; vgl. aber OLG Koblenz, MDR 1993, 366 ("ungewöhnliches Verkehrsmittel") und OLG Stuttgart, VRS 47, 15, 16 ("schwer lenkbare Fahrzeuge")).

  • LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06

    Die Schadensverursachung durch rollende Müllcontainer ist ein Unfall im Sinne des

    Zu Recht führt die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung aus, daß das Abstellen von Handwagen, Fuhrwerken, Schlitten und sonstigen Gefährten wie Einkaufswagen jedenfalls so lange einen Verkehrsvorgang bildet, als es darum geht, daß dieses verkehrssicher geschehen muß, d. h. z. B. parkende Autos nicht beschädigt (OLG Stuttgart, VRs 47, 15, 16; OLG Koblenz, MDR 1993, 366; LK-Geppert, § 142 StGB, Rdnr. 25; MK-Zopfs, § 142 StGB, Rdnr. 33).
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