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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 27.04.2007

Rechtsprechung
   KG, 27.03.2008 - (4) 1 Ss 337/06 (44/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14416
KG, 27.03.2008 - (4) 1 Ss 337/06 (44/07) (https://dejure.org/2008,14416)
KG, Entscheidung vom 27.03.2008 - (4) 1 Ss 337/06 (44/07) (https://dejure.org/2008,14416)
KG, Entscheidung vom 27. März 2008 - (4) 1 Ss 337/06 (44/07) (https://dejure.org/2008,14416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StGB § 229; ; BGB § 1020 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 229; BGB § 1020 Satz 2
    Verkehrssicherungspflicht bei Auseinanderfallen von Grundstückseigentum und dinglicher Berechtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Bestehen einer Dienstbarkeit; Anforderungen an die Begründungspflicht bei freisprechenden Urteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 49/05

    Begriff der Anlage; Kosten der Instandsetzung und -haltung eines Weges

    Auszug aus KG, 27.03.2008 - 1 Ss 337/06
    Unter den Begriff der Anlage fällt jede für eine gewisse Dauer und von Menschenhand geschaffene Einrichtung, die der Benutzung des belasteten Grundstücks dient (vgl. BGH NJW 2006, 1428 (1429); NJW 2002, 678).

    Dementsprechend ist beispielsweise auch ein unbefestigter Weg als Anlage i.S.d. § 1020 Satz 2 BGB zu qualifizieren, weil mit der Entstehung von Fahrspuren eine von Menschenhand geschaffene Veränderung der Erdoberfläche eingetreten ist, die gerade die bestimmungsgemäße Benutzung des belasteten Grundstücks zum Betreten und Befahren ermöglicht (vgl. BGH NJW 2006, 1428 (1429)).

    Im Übrigen ist die von der Revisionsführerin zugrunde gelegte früher herrschende Auffassung, dass bei einer Mitnutzung des Grundstücks durch den Eigentümer § 1020 Satz 2 BGB keine Anwendung finde, durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 894; NJW 2006, 1428; MittBayNot 2006, 495, 496) überholt (…vgl. nur Palandt/Bassenge aaO, § 1020 Rdn. 3; K. Schmidt, JuS 2005, 466, 468).

  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 156/05

    Pflicht des Grundstückseigentümers und des Nutzers eines Weges zur Unterhaltung …

    Auszug aus KG, 27.03.2008 - 1 Ss 337/06
    Es spielt entgegen der Ansicht der Revision auch keine Rolle, wer die Anlage ursprünglich einmal angelegt hat (vgl. BGH MittBayNot 2006, 495, 496).

    Diese Unterhaltungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, für die Verkehrssicherheit der Anlage zu sorgen, und zwar nicht nur gegenüber den Eigentümern des belasteten Grundstücks, sondern auch gegenüber der Allgemeinheit (vgl. BGH NJW 2005, 894 (897); MittBayNot 2006, 495, 496).

    Im Übrigen ist die von der Revisionsführerin zugrunde gelegte früher herrschende Auffassung, dass bei einer Mitnutzung des Grundstücks durch den Eigentümer § 1020 Satz 2 BGB keine Anwendung finde, durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 894; NJW 2006, 1428; MittBayNot 2006, 495, 496) überholt (…vgl. nur Palandt/Bassenge aaO, § 1020 Rdn. 3; K. Schmidt, JuS 2005, 466, 468).

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Auszug aus KG, 27.03.2008 - 1 Ss 337/06
    Diese Unterhaltungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, für die Verkehrssicherheit der Anlage zu sorgen, und zwar nicht nur gegenüber den Eigentümern des belasteten Grundstücks, sondern auch gegenüber der Allgemeinheit (vgl. BGH NJW 2005, 894 (897); MittBayNot 2006, 495, 496).

    Im Übrigen ist die von der Revisionsführerin zugrunde gelegte früher herrschende Auffassung, dass bei einer Mitnutzung des Grundstücks durch den Eigentümer § 1020 Satz 2 BGB keine Anwendung finde, durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 894; NJW 2006, 1428; MittBayNot 2006, 495, 496) überholt (…vgl. nur Palandt/Bassenge aaO, § 1020 Rdn. 3; K. Schmidt, JuS 2005, 466, 468).

  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für …

    Auszug aus KG, 27.03.2008 - 1 Ss 337/06
    Unter den Begriff der Anlage fällt jede für eine gewisse Dauer und von Menschenhand geschaffene Einrichtung, die der Benutzung des belasteten Grundstücks dient (vgl. BGH NJW 2006, 1428 (1429); NJW 2002, 678).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen - …

    Auszug aus KG, 27.03.2008 - 1 Ss 337/06
    Aufgabe der Urteilsgründe ist es, dem Revisionsgericht eine umfassende Nachprüfung auch bei einem Freispruch zu ermöglichen (vgl. BGHSt 37, 21 f).
  • OLG Celle, 13.04.1999 - 4 U 205/98
    Auszug aus KG, 27.03.2008 - 1 Ss 337/06
    Erst recht ist ein befestigter Weg unter den Anlagenbegriff zu subsumieren (vgl. OLG Celle MDR 2000, 81) und damit auch der gepflasterte Vorplatz, der den Zugang zum S-Bahnhof eröffnet.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.04.2007 - 1 Ss 337/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24091
OLG Jena, 27.04.2007 - 1 Ss 337/06 (https://dejure.org/2007,24091)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.04.2007 - 1 Ss 337/06 (https://dejure.org/2007,24091)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. April 2007 - 1 Ss 337/06 (https://dejure.org/2007,24091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Graffiti auf Stromkasten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 776
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 15.12.2008 - 1 Ss 442/08

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion als …

    Entgegen der Rechtsansicht des Amtsgerichts muss, wie die Generalstaatsanwaltschaft, die sich dem Oberlandesgericht Jena (OLG Jena NJW 2008, 776) angeschlossen hat, zutreffend ausführt, zu der Veränderung des Erscheinungsbildes gemäß § 304 Abs. 2 StGB - ebenso wie bei dem Beschädigen nach § 304 Abs. 1 StGB - eine Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion des Tatobjekts hinzukommen.
  • KG, 28.04.2014 - 161 Ss 47/14

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Beeinträchtigung der öffentlichen …

    Hinzukommen muss - ebenso wie bei dem Beschädigen nach § 304 Abs. 1 StGB - nach ganz überwiegender Meinung eine Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion des Tatobjekts (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 310; OLG Jena NJW 2008, 776, jeweils m.w.Nachw.).
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