Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 246 Abs. 1
Anforderungen an die Manifestation des Zueignungswillens bei der Unterschlagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Manifestation des Zueignungswillens bei der Unterschlagung
Verfahrensgang
- AG Neuruppin - 85 Ds 358/07
- LG Neuruppin, 15.01.2009 - 19 Ns 13/08
- OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 220
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09
Die Zueignung der Hose kann nicht bereits darin gesehen werden, dass die Angeklagte auf Verlangen des Anzeigeerstatters, der seine Hose zurückhaben wollte, diese nicht herausgab; das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillen angesehen werden (BGHSt 34, 309).Derartige Umstände können zum Beispiel darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch - was hier nicht der Fall ist - erheblich an Wert verliert (vgl. BGHSt 34, 309) oder der Gewahrsamsinhaber den Standort der Sache gegenüber dem Eigentümer verheimlicht oder den Besitz ableugnet (…BGHR § 246 Abs. 1 Zueignung 1 m. w. N.) Dies ist hier nicht der Fall.
- BGH, 09.01.2007 - 3 StR 472/06
Unterschlagung (Zueignung; Unterlassen der Herausgabe; Verurteilung zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09
Zu der unterlassenen Herausgabe müssen folglich Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Nichtherausgabe gerade Ausdruck der Zueignung ist (vgl. BGH StraFo 2007, 251). - LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08
Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei unterlassener Rückgabe eines gemieteten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09
Denn das festgestellte Verhalten kann auch auf einer das fremde Eigentum nicht in Frage stellenden Nachlässigkeit oder Säumnis beruhen; den Schluss, dass die Angeklagte die Hose ihrem Vermögen einverleiben und sie dem Eigentümer auf Dauer entziehen wollte, lässt es nicht zu (vgl. LG Potsdam in StV 2008, 361 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 12.09.2024 - 10 U 88/23 So liegt in dem bloßen Unterlassen der zivilrechtlich geschuldeten Rückgabe sicherungsübereigneter Gegenstände keine vollendete Zueignung, denn ein solches beeinträchtigt die Eigentümerbefugnisse nicht weitergehend, als bereits durch die im Rahmen des Miet- oder Leasingvertrags erfolgte Gebrauchsüberlassung geschehen (BGH…, Beschluss vom 29. November 2023 - 6 StR 191/23 -, Rn. 12, juris; BGH…, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 372/12 -, Rn. 10, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. August 2009 - 1 Ss 57/09 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27. April 2001 - 1 Ss 21/01 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 1 Ss 45/09 -, Rn. 10, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Abkürzung eines verurteilenden Erkenntnisses gem. § 267 Abs. 4 Strafprozessordnung (StPO)
Verfahrensgang
- AG Dessau - 11 Ds 109/09
- AG Dessau-Roßlau, 04.05.2009 - 11 Ds 109/09
- AG Dessau-Roßlau, 04.05.2009 - 11 Ds 631 Js 27613/08
- OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Sind hingegen Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft, dass eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Teil mit zu berühren, entfällt die Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung (BGH NJW 1996, 2663, 2665). - BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93
Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Daher ist eine Beschränkung nicht möglich, wenn die Feststellungen zum Schuldspruch - wie unten auszuführen sein wird - so weitgehende Lücken aufweisen, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen und die sonst in der Regel gegebene Trennung zwischen Schuld- und Strafausspruch ausnahmsweise zu verneinen ist (BGH NStZ 1994, 130). - BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94
Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Darin kommt die Entscheidung des Gesetzgebers zum Ausdruck, die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückzudrängen und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen zuzulassen (BGH StV 1994, 370 ).
- OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe setzt daher voraus, dass unter Beachtung dieses Regel-Ausnahme-Verhältnisses die Unverzichtbarkeit einer freiheitsentziehenden Einwirkung im Rahmen einer umfassenden und erschöpfenden Würdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände dargestellt wird (…BGH aaO.; KG StV 2007, 35 f.), wobei die Unverzichtbarkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe um so ferner liegt, je geringfügiger die konkrete Tatschuld ist (2. Strafsenat, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 Ss 484/07, veröffentlicht in StV 2008, 472; OLG Hamburg StV 2007, 305, 306). - OLG Köln, 12.01.1999 - Ss 2/99
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Absehen von …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Beides kann jedoch Bedeutung nicht nur für den Schuldumfang an sich haben, sondern auch für die - vom Gericht gleichfalls nicht erörterte - Frage eines Absehens von Strafe gemäß § 29 Abs. 5 BtMG (OLG Köln StV 1999, 440 f.), dessen Anwendung auch auf den wegen Betäubungsmittelvergehen einschlägig vorbestraften Angeklagten nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGH StV 1987, 250 ; KG StV 97, 640, 641;… Körner, BtMG , 6. Aufl., § 29 Rz. 2056). - BGH, 15.09.1985 - 4 StR 454/83
Betäubungsmittel - Absehen von Strafe - Einschlägige Vorstrafen - Minder …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Beides kann jedoch Bedeutung nicht nur für den Schuldumfang an sich haben, sondern auch für die - vom Gericht gleichfalls nicht erörterte - Frage eines Absehens von Strafe gemäß § 29 Abs. 5 BtMG (OLG Köln StV 1999, 440 f.), dessen Anwendung auch auf den wegen Betäubungsmittelvergehen einschlägig vorbestraften Angeklagten nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGH StV 1987, 250 ; KG StV 97, 640, 641;… Körner, BtMG , 6. Aufl., § 29 Rz. 2056). - KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Beides kann jedoch Bedeutung nicht nur für den Schuldumfang an sich haben, sondern auch für die - vom Gericht gleichfalls nicht erörterte - Frage eines Absehens von Strafe gemäß § 29 Abs. 5 BtMG (OLG Köln StV 1999, 440 f.), dessen Anwendung auch auf den wegen Betäubungsmittelvergehen einschlägig vorbestraften Angeklagten nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGH StV 1987, 250 ; KG StV 97, 640, 641;… Körner, BtMG , 6. Aufl., § 29 Rz. 2056). - OLG Naumburg, 11.06.2008 - 2 Ss 484/07
Prüfung der ordnungsgemäßen Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe setzt daher voraus, dass unter Beachtung dieses Regel-Ausnahme-Verhältnisses die Unverzichtbarkeit einer freiheitsentziehenden Einwirkung im Rahmen einer umfassenden und erschöpfenden Würdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände dargestellt wird (…BGH aaO.; KG StV 2007, 35 f.), wobei die Unverzichtbarkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe um so ferner liegt, je geringfügiger die konkrete Tatschuld ist (2. Strafsenat, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 Ss 484/07, veröffentlicht in StV 2008, 472; OLG Hamburg StV 2007, 305, 306). - OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 68/84
Auszug aus OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
Da vorliegend angesichts des geringen Erfolgsunwertes der hier abgeurteilten Straftat die Unerlässlichkeit der Verhängung von Freiheitsstrafen zur Einwirkung auf den Angeklagten nicht auf der Hand liegt, hätte mit Tatsachen untersetzt werden müssen, warum im vorliegenden Fall andere Reaktionsmittel, wie beispielsweise hohe Geldstrafen, die erforderliche Spezialprävention nicht zu leisten vermögen (vgl. OLG Köln StV 1984, 378).
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