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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.06.1991 - RReg. 1 St 107/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7798
BayObLG, 18.06.1991 - RReg. 1 St 107/91 (https://dejure.org/1991,7798)
BayObLG, Entscheidung vom 18.06.1991 - RReg. 1 St 107/91 (https://dejure.org/1991,7798)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - RReg. 1 St 107/91 (https://dejure.org/1991,7798)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten …

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1991 - RReg. 1 St 107/91
    Beschuldigter ist nur ein Tatverdächtiger, gegen den das Ermittlungsverfahren (§§ 260, 263 StPO ) gerade als Beschuldigter betrieben wird, was einen entsprechenden Willensakt der Strafverfolgungsbehörde voraussetzt (BGHSt 10, 8/10 f.; 34, 138/140; NSU 1990, 446/447; OLG Frankfurt NSU 1988, 425/426;… KK-Bou-Jong StPO 2.Aufl. § 136 Rn. 4;… Kleinknecht/Meyer StPO 39.Aufl. Einleitung Rn. 76), oder gegen den auf Grund einer Strafanzeige, in der dieser als für die schlüssig dargelegte Straftat Verantwortlicher benannt ist, ermittelt wird.(…LR-Hanack StPO 24.Aufl. § 136 Rn. 7.;… Kleinknecht/Meyer aaO Rn. 77).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1991 - RReg. 1 St 107/91
    (noch) nicht als Beschuldigter ermittelt wird, obwohl die Strafverfolgungsbehörde wegen starken Tatverdachts im Rahmen des ihr obliegenden Verfolgungszwanges keinen Beurteilungsspielraum mehr hat (vgl. BGH NStZ 1990, 446/447).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1991 - RReg. 1 St 107/91
    Die festgestellte Haltereigenschaft der Angeklagten konnte für sich allein nicht als ausreichendes Beweisanzeichen dafür gewertet werden, dass sie das Fahrzeug zur Tatzeit tatsächlich selbst geführt hat (BGHSt 25, 365 ).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des …

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1991 - RReg. 1 St 107/91
    Beschuldigter ist nur ein Tatverdächtiger, gegen den das Ermittlungsverfahren (§§ 260, 263 StPO ) gerade als Beschuldigter betrieben wird, was einen entsprechenden Willensakt der Strafverfolgungsbehörde voraussetzt (BGHSt 10, 8/10 f.; 34, 138/140; NSU 1990, 446/447; OLG Frankfurt NSU 1988, 425/426;… KK-Bou-Jong StPO 2.Aufl. § 136 Rn. 4;… Kleinknecht/Meyer StPO 39.Aufl. Einleitung Rn. 76), oder gegen den auf Grund einer Strafanzeige, in der dieser als für die schlüssig dargelegte Straftat Verantwortlicher benannt ist, ermittelt wird.(…LR-Hanack StPO 24.Aufl. § 136 Rn. 7.;… Kleinknecht/Meyer aaO Rn. 77).
  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 364/82

    Verwertung einer Äußerung aus einer informatorischen Befragung durch …

    Auszug aus BayObLG, 18.06.1991 - RReg. 1 St 107/91
    Insoweit hat der Zeuge die Angeklagte nicht als Beschuldigte (förmlich) vernommen, sondern sie im Rahmen von Vorermittlungen beim ersten Zugriff nach § 263 StPO (formlos) informatorisch befragt, was zulässig ist (BGH NStZ 1983, 86 ; KK-Müller StPO 2.Aufl. § 163 Rn.8 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    Denn selbst wenn die Annahme des Amtsgerichts, es habe sich um eine Beschuldigtenvernehmung im Sinn der genannten Vorschriften gehandelt - was für einen vergleichbaren Fall vom Senat in seinem (unveröffentlichten) Beschluß vom 18.6.1991 (RReg. 1 St 107/91) verneint, vom OLG Oldenburg (NStZ 1995, 412 ) dagegen bejaht wurde; vgl. auch BayObLGSt 1993, 207, 208 - richtig gewesen sein sollte, hätten die Bekundungen des Zeugen V. deshalb keinem Verwertungsverbot unterlegen, weil der Widerspruch des Angeklagten gegen die Verwertung verspätet war.
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