Rechtsprechung
| BayObLG, 18.05.1990 - RReg. 1 St 65/90 |
Kurzfassungen/Presse
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StGB § 56 Abs. 1
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 28.02.1992 - 1St RR 5/92 Ein straffreies Leben in der Zukunft muss wahrscheinlicher sein als eine erneute Straffälligkeit (OLG Karlsruhe NJW 80, 133/134; BayObLG vom 18.5.1990 - RReg. 1 St 65/90;… Dreher/Tröndle StGB 45.Aufl. § 56 Rn. 5).
In diesem Zusammenhang lässt die Revision insbesondere außer acht, dass die einschlägigen Vorstrafen zwar von erheblicher Bedeutung für die Prognoseentscheidung sind, sie jedoch dann, wenn trotz dieser Vorstrafen eine günstige Prognose gestellt werden kann, für sich allein eine - gegenüber der Regel des § 56 Abs. 1 StGB eine Ausnahme bildende - Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung zumindest in der Regel nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BayObLGSt 1974, 32/33; BayObLG vom 17.2.1984 - RReg. 1 St 359/83; vom 18.5.1990 - RReg. 1 St 65/90).
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