Rechtsprechung
| BGH, 02.03.1971 - 1 StR 1/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit - Rückwirkungsverbot - Strafe - Maßregeln der Besserung und Sicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 2 Abs. 6
Papierfundstellen
- BGHSt 24, 103
- NJW 1971, 948
- MDR 1971, 499
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60
Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.08.1953 - 1 StR 124/53
Rechtsmittel
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- OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Erledigterklärung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Neuregelung des …
Damit findet das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG keine Anwendung auf Maßregeln der Besserung und Sicherung und die Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkung ist durch das Bundesverfassungsgericht (siehe BVerfG…, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01, juris Rn. 182, BVerfGE 109, 133) und den Bundesgerichtshof (siehe BGH, Urteil vom 02.03.1971 - 1 StR 1/71, juris Rn. 8, BGHSt 24, 103) bejaht worden. - OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01
Fortdauer der Sicherungsverwahrung
Da die Verfassungsbestimmung nur die Strafe unter das Rückwirkungsverbot stelle, müsse daraus geschlossen werden, dass der einfache Gesetzgeber hinsichtlich der Maßregeln freigestellt ist (BGH NJW 1971, 948). - OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 3 Ws 925/01
Sicherungsverwahrung: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Höchstdauer einer …
Da die Verfassungsbestimmung nur die Strafe unter das Rückwirkungsverbot stelle, müsse daraus geschlossen werden, dass der einfache Gesetzgeber hinsichtlich der Maßregeln freigestellt sei (BGH NJW 1971, 948). - KG, 18.04.2000 - 5 Ws 299/00 die Führungsaufsicht gehört (§ 61 Nr. 4 StGB), werden vom Rückwirkungsverbot nicht erfaßt (vgl. BGHSt 24, 103).
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