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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1699
BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84 (https://dejure.org/1984,1699)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1984 - 1 StR 104/84 (https://dejure.org/1984,1699)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1984 - 1 StR 104/84 (https://dejure.org/1984,1699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur Jugendstrafe - Extreme Ausnahmefälle - Strafaussetzung - Prüfung - Jugendstrafe - Bewährung - Erziehungsgedanke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 21 Abs. 2; StGB § 56 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 361
  • StV 1984, 519
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
    Wie im Falle des § 56 Abs. 2 StGB ist die Anwendung des § 21 Abs. 2 JGG nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (vgl. BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371/372; BGH Strafverteidiger 1983, 502; Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer …

    Auszug aus BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
    Das Rechtsmittel, das wirksam auf die Frage der Strafaussetzung beschränkt ist (vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286), hat Erfolg.
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters - …

    Auszug aus BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
    Wie im Falle des § 56 Abs. 2 StGB ist die Anwendung des § 21 Abs. 2 JGG nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (vgl. BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371/372; BGH Strafverteidiger 1983, 502; Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
    Dabei ist der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke zu berücksichtigen (…Brunner JGG 7. Aufl. § 21 Rdn. 10; vgl. BGHSt 24, 360, 363/364).
  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im …

    Zu erörtern sind im Falle einer von dem Verurteilten beantragten Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt (§ 57 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB ) bei der sogenannten Erstverbüßerregelung (§ 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB ) die schon angegebenen Umstände, im Falle des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Gesamtschau von Tat, Täterpersönlichkeit und der Entwicklung des Verurteilten im Vollzug und zwar im Hinblick auf die rechtliche Wertungsfrage, ob bei einer Gesamtwürdigung besondere Umstände vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, NJW 1981, 410; NStZ 1984, 361 ;… KK-Chlosta, a.a.O., § 454 StPO Rdn. 24).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis …

    Die Strafkammer - die eine günstige Sozialprognose bejaht - führt zwar aus, die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB sei nicht auf Fälle beschränkt, "in denen der Täter aus einer ganz besonderen Konfliktlage heraus eine einmalige Tat begangen hat"; doch meint sie, es müßten mildernde Umstände überdurchschnittlicher Art vorliegen, die von besonderem Gewicht sind "und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken" (UA S. 42) Damit legt sie einen Prüfungsmaßstab an, der zwar der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. etwa BGH NJW 1977, 639), jedoch zu streng und seit langem überholt ist (vgl. etwa BGH StV 1982, 419/420; BGH NStZ 1984, 361; 1986, 27).
  • BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94

    Strafaussetzung zur Bewährung - Täterpersönlichkeit - Tat - Falschaussage - Zeuge …

    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit umfassend genug vorgenommen und dabei den richtigen Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (…BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; BGH NStZ 1984, 360; 1984, 361; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1992 - 3 StR 149/92).
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