Rechtsprechung
| BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Vergewaltigung (Beischlaf; Gewalt); schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern: Vorliegen eines vollendeten Beischlafs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 176a Abs 2 Nr 1 StGB, § 177 Abs 2 Nr 1 StGB
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern: Vorliegen eines vollendeten Beischlafs - Wolters Kluwer
Tateinheitlich vollendete Vergewaltigung neben sexuellem Missbrauch bei Überwindung eines Widerstandes des Tatopfers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
Tateinheitlich vollendete Vergewaltigung neben sexuellem Missbrauch bei Überwindung eines Widerstandes des Tatopfers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"dran ist drin”, oder: Was ist "Beischlaf”?
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern: Vorliegen eines vollendeten Beischlafs
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.12.2013 - 8 KLs 23 Js 65010/12
- BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 208
- NStZ-RR 2014, 363
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90
Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist "Beischlaf" das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteile vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176, 177), ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist jedenfalls gerade keine Voraussetzung für die Vollendung des Beischlafs (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00, NStZ 2001, 246). - BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00
Festhalten an der Definition für "Beischlaf" auch nach dem 6. …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist "Beischlaf" das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteile vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176, 177), ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist jedenfalls gerade keine Voraussetzung für die Vollendung des Beischlafs (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00, NStZ 2001, 246). - BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00
Tateinheitlich begangene sexuelle Nötigung; Auslegung des Revisionsantrages; …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist "Beischlaf" das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteile vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176, 177), ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist jedenfalls gerade keine Voraussetzung für die Vollendung des Beischlafs (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00, NStZ 2001, 246). - BGH, 09.04.2009 - 4 StR 88/09
Gewalt im Sinne der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung)
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
Gewalt i.S.v. § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt, wie das Landgericht an sich nicht verkannt hat, vor, wenn der Täter physische Kraft entfaltet, um den erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden, wobei das Opfer durch die Handlung des Täters körperlich wirkendem Zwang ausgesetzt sein muss (BGH, Beschlüsse vom 9. April 2009 - 4 StR 88/09, NStZ-RR 2009, 202 f.; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, StraFo 2013, 479). - BGH, 31.07.2013 - 2 StR 318/13
Sexuelle Nötigung (Anforderungen an die Gewalt bei widerstandslos hergestellter …
Auszug aus BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
Gewalt i.S.v. § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegt, wie das Landgericht an sich nicht verkannt hat, vor, wenn der Täter physische Kraft entfaltet, um den erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden, wobei das Opfer durch die Handlung des Täters körperlich wirkendem Zwang ausgesetzt sein muss (BGH, Beschlüsse vom 9. April 2009 - 4 StR 88/09, NStZ-RR 2009, 202 f.; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, StraFo 2013, 479).
- BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20
Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche …
Nach ständiger Rechtsprechung ist "Beischlaf' das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür reicht es bereits aus, dass das männliche Glied mit dem Scheidenvorhof in Kontakt tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 106/14, NStZ-RR 2014, 208; Urteil vom 25. Oktober 2000 ? 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176 mwN). - LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20 Rn. 463 Das Eindringen mit dem Penis in den Scheidenvorhof ist eine dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlung im Sinne von § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2017 - 2 StR 345/17 m.w.N.), dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof, ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist keine Voraussetzung für die Vollendung des Tatbestands (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 106/14).
- BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende …
Das davon umfasste Vordringen bis in den Scheidenvorhof von L. trägt die Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gemäß § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 106/14, NStZ-RR 2014, 208 mwN). - LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18
Anforderungen an die Beweiswürdigung in einer …
Bereits ein Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof ist ausreichend, ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist gerade keine Voraussetzung für den Vollzug des Beischlafs (BGH, Beschluss vom 27.03.2014, 1 StR 106/14). - BGH, 22.01.2025 - 6 StR 387/24
Besonders schwerer sexueller Übergriff (minder schwerer Fall, Sperrwirkung); …
"Beischlaf" ist das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide, wofür bereits der Kontakt mit dem Scheidenvorhof ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 106/14, NStZ-RR 2014, 208; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176 mwN).
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