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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2025 - 1 StR 107/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,3375
BGH, 22.01.2025 - 1 StR 107/24 (https://dejure.org/2025,3375)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2025 - 1 StR 107/24 (https://dejure.org/2025,3375)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2025 - 1 StR 107/24 (https://dejure.org/2025,3375)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 249 Abs. 2 StPO
    Unzulässige Rüge der Annahme eines Beweisverwertungsverbots (erforderlicher Vortrag bei Einführung von Urkunden im Selbstleseverfahren: Abschluss des Selbstleseverfahrens; hier: Chatnachrichten des Messengerdienstes ANOM)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Revision: Rüge eines Beweisverwertungsverbotes, Wenn die allgemeine Sachrüge nicht reicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    Unzulässige Aufklärungsrüge; Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Voraussetzung …

    Auszug aus BGH, 22.01.2025 - 1 StR 107/24
    Dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - weitere Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen nicht möglich sind, da dem Tatgericht für seine Überzeugungsbildung das die Tatvorwürfe maßgeblich stützende Beweismittel wegen eines Verwertungsverbotes nicht zur Verfügung stand (vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 340/21 Rn. 3 und 18 …sowie vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04 Rn. 8 mwN).

    b) Auf die Sachrüge hin ist dem Revisionsgericht eine Überprüfung der sachlichrechtlich nicht gebotenen Feststellungen und Wertungen des Tatsachengerichts zum angenommenen Beweisverwertungsverbot nicht eröffnet (vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 340/21 Rn. 19 …und vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines …

    Auszug aus BGH, 22.01.2025 - 1 StR 107/24
    b) Auf die Sachrüge hin ist dem Revisionsgericht eine Überprüfung der sachlichrechtlich nicht gebotenen Feststellungen und Wertungen des Tatsachengerichts zum angenommenen Beweisverwertungsverbot nicht eröffnet (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 340/21 Rn. 19 und vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10

    Selbstleseverfahren (Inbegriff der Hauptverhandlung; Bedeutung des …

    Auszug aus BGH, 22.01.2025 - 1 StR 107/24
    Erst durch die Feststellung nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO wird beweiskräftig vollzogen, dass der außerhalb der Hauptverhandlung erhobene Urkundsbeweis dennoch als Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO der Überzeugungsbildung des Gerichts zugrunde gelegt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10 Rn. 10).
  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 417/22

    Verfahrensrüge: Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen (Verfahrensrüge der …

    Auszug aus BGH, 22.01.2025 - 1 StR 107/24
    Für den Revisionsvortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sind im Einzelnen zu bezeichnen und - in der Regel durch wörtliche Zitate beziehungsweise eingefügte Abschriften oder Ablichtungen - zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2023 - 6 StR 417/22 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 412/12

    Fristwahrende Sachverhandlung (Anordnung und Vollzug des Selbstleseverfahrens; …

    Auszug aus BGH, 22.01.2025 - 1 StR 107/24
    Dieser Vortrag wäre aber zur Prüfung einer Verletzung des § 261 StPO durch Nichtausschöpfung zu berücksichtigender Beweismittel erforderlich gewesen; denn dem Tatgericht ist es ohne die abschließende Feststellung (§ 249 Abs. 2 Satz 3 StPO) verwehrt, die Urkunde zur Urteilsfindung heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2012 - 5 StR 412/12, BGHSt 58, 61 Rn. 9).
  • BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23

    Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu Bewährung (Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 22.01.2025 - 1 StR 107/24
    bb) Die Beanstandung der Verletzung des § 261 StPO in Form einer Ausschöpfungsrüge mit der Begründung, das Landgericht habe zu Unrecht angenommen, die Erkenntnisse aus dem sichergestellten Chatverkehr des Angeklagten über den Krypto-Messengerdienst Anom seien nicht verwertbar, ist bereits deshalb unzulässig, weil die Revision keinen vollständigen Vortrag dazu enthält, ob die Chat-Nachrichten zum Inbegriff der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 1 StR 316/23 unter 1.;… vgl. auch Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 266).
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 441/04

    Nicht schematische Anwendung der Darstellungspflichten und Beweiswürdigung beim …

    Auszug aus BGH, 22.01.2025 - 1 StR 107/24
    Dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - weitere Feststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen nicht möglich sind, da dem Tatgericht für seine Überzeugungsbildung das die Tatvorwürfe maßgeblich stützende Beweismittel wegen eines Verwertungsverbotes nicht zur Verfügung stand (…vgl. BGH, Urteile vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 340/21 Rn. 3 und 18 sowie vom 6. April 2005 - 5 StR 441/04 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 28.08.2025 - 2 StR 281/25

    Unzulässige Verfahrensrüge gegen Verwertung von ANOM-Daten; gefährliche …

    Dieser Vortrag wäre aber zur Prüfung einer Verletzung des § 261 StPO durch Nichtausschöpfung zu berücksichtigender Beweismittel erforderlich gewesen; denn dem Tatgericht ist es ohne die abschließende Feststellung (§ 249 Abs. 2 Satz 3 StPO) verwehrt, die Urkunde zur Urteilsfindung heranzuziehen (…vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2012 - 5 StR 412/12, BGHSt 58, 59, 61 Rn. 9, und vom 22. Januar 2025 - 1 StR 107/24, Rn. 9).
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