Rechtsprechung
| BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Recht einer Zeugin auf Beiwohnung der Hauptverhandlung - Auswirkungen einer Gehirnerschütterung auf die Beobachtungsgabe oder die Darstellungsfähigkeit einer Person - Voraussetzungen für einen Gewahrsam - Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal des Einschleichens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Die Umstände, daß die Sache aus ihrem bisherigen Aufbewahrungsraum noch nicht entfernt worden ist und daß der vom Täter begründete neue Gewahrsam noch nicht gesichert ist, schließen allein die Annahme eines vollendeten Diebstahls nicht aus (BGHSt 16, 271 ff).Unter diesen Tatumständen ist die Auffassung des Landgerichts, daß der Beschwerdeführer den Diebstahl der Uhr und des Geldes bereits vollendet hatte, als er die Nebenklägerin würgte und schlug, um die Beute behalten und unbemerkt fliehen zu können, nicht zu beanstanden (vgl. auch die in BGHSt 16, 271, 277 erwähnten Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - und vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60).
- BGH, 11.03.1960 - 4 StR 574/59
Einschleichen eines Diebes durch vorsichtiges Hineinkriechen in eine Wohnung …
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Die Strafkammer hat beachtet, daß ein bloßes geräuschloses Hineingehen in ein Haus das Tatbestandsmerkmal des "Einschleichens" im Sinne dieser Vorschrift nicht erfüllt, sondern daß dazu noch eine besondere Vorsichtsmaßnahme kommen muß, durch die der Täter sich der Wahrnehmung anderer entziehen will (BGHSt 9, 253; 14, 198). - BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Das ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGSt 2, 384, 388; 25, 177; OGHSt 2, 19; BGH MDR 1952, 532).
- BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56
Strafbarkeit bei Einstieg in ein Gebäude mit Mundraubvorsatz und Entwendung …
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Die Strafkammer hat beachtet, daß ein bloßes geräuschloses Hineingehen in ein Haus das Tatbestandsmerkmal des "Einschleichens" im Sinne dieser Vorschrift nicht erfüllt, sondern daß dazu noch eine besondere Vorsichtsmaßnahme kommen muß, durch die der Täter sich der Wahrnehmung anderer entziehen will (BGHSt 9, 253; 14, 198). - BGH, 20.09.1960 - 5 StR 328/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Unter diesen Tatumständen ist die Auffassung des Landgerichts, daß der Beschwerdeführer den Diebstahl der Uhr und des Geldes bereits vollendet hatte, als er die Nebenklägerin würgte und schlug, um die Beute behalten und unbemerkt fliehen zu können, nicht zu beanstanden (vgl. auch die in BGHSt 16, 271, 277 erwähnten Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - und vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60). - BGH, 18.09.1957 - 2 StR 297/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Unter diesen Tatumständen ist die Auffassung des Landgerichts, daß der Beschwerdeführer den Diebstahl der Uhr und des Geldes bereits vollendet hatte, als er die Nebenklägerin würgte und schlug, um die Beute behalten und unbemerkt fliehen zu können, nicht zu beanstanden (vgl. auch die in BGHSt 16, 271, 277 erwähnten Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - und vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60). - RG, 25.10.1880 - 1872/80
Kann derjenige in der Sache als Zeuge vernommen werden, welcher sich der …
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Das ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGSt 2, 384, 388; 25, 177; OGHSt 2, 19; BGH MDR 1952, 532). - RG, 07.04.1884 - 669/84
Gehört zum Thatbestande des Einschleichens im Sinne des §. 243 Ziff. 7 St.G.B.'s …
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Diese bewußte Vorsichtsmaßregel rechtfertigt die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. auch RGSt 10, 280 ff, 285). - RG, 09.03.1894 - 4381/93
Kann das Gericht den Nebenkläger von der Anwesenheit bei der Hauptverhandlung …
Auszug aus BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Das ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGSt 2, 384, 388; 25, 177; OGHSt 2, 19; BGH MDR 1952, 532).
- BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65
Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe
Die Umstände, daß die Sache aus dem Haus, in dem sie bisher aufbewahrt wurde, noch nicht entfernt worden ist und daß der von dem Täter begründete neue Gewahrsam noch nicht gesichert ist, schließen allein die Annahme einer vollendeten Wegnahme und damit eines vollendeten Raubes nicht aus (RGSt 52, 75; BGHSt 16, 271 ff einschließlich der dort S. 277 unten erwähnten Urteile; 17, 206, 208 f; BGH Urteil vom 26. Mai 1964 - 1 StR 108/64; vgl. aber auch die in JR 1963, 466 veröffentlichte Entscheidung des 5. Strafsenats, der freilich ein anderer Sachverhalt zugrunde lag). - BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Die gleichen Erwägungen gelten um so mehr, wenn der Täter innerhalb fremder Räume leicht bewegliche Gegenstände in seine Kleidung steckt (BGH Urteil vom 26. Mai 1964 - 1 StR 108/64). - BGH, 13.12.1973 - 4 StR 561/73
Nichtvereidigung eines Zeugen - Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls - …
Damit hatte er aber nach der Rechtsprechung des BGH nicht nur, wie die Strafkammer meint, den fremden Gewahrsam gebrochen, sondern auch den Gewahrsam zumindest an dem bereits versteckten Geld begründet, bevor es zum Kampf mit Pelz kam (vgl. Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - BGHSt 16, 271; 17, 205, 206;… GA 1969, 91; Urteile vom 26. Mai 1964 - 1 StR 108/64 - vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - vom 4. Februar 1969 - 5 StR 711/68 - und vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70 -).
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