Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Hilfsbeweisantrags des Angeklagten auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit - Wegfall des Erschwerungsgrundes des Straßenraubs nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. (Strafgesetzbuch) - Verurteilung wegen ...
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.10.1974 - 1 StR 350/74
Kupplerische und ausbeuterische Zuhälterei in zwei Fällen - Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75
Ausbeuterische Zuhälterei kann nämlich nur bejaht werden, wenn der Täter die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht planmäßig ausnützt und die Prostituierte durch die Ablieferung ihrer Einnahmen an den Zuhälter eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erfährt (BGH, Urteile vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73 - vgl. Dallinger MDR 1974, 546, vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - vgl. Dallinger MDR 1974, 722 - und vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74 - Lackner, StGB 9. Aufl. § 181 a Anm. 3 a).Auch eine Beeinträchtigung der persönlichen Bewegungsfreiheit der Dirne (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74 - Horstkotte MDR 1974, 84, 89) ergeben die Urteilsfeststellungen nicht.
- BGH, 07.11.1972 - 1 StR 483/72
Verurteilung wegen Notzucht und wegen versuchter Notzucht - Ablehnung von …
Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75
Die Strafkammer hat sich an die Wahrunterstellung gehalten; sie war jedoch nicht verpflichtet, aus der Wahrunterstellung die vom Beschwerdeführer gewünschten Schlüsse zu ziehen (BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72). - BGH, 05.02.1974 - 1 StR 612/73
Voraussetzungen für die Annahme von ausbeuterischer Zuhälterei, Nötigung zur …
Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75
Ausbeuterische Zuhälterei kann nämlich nur bejaht werden, wenn der Täter die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht planmäßig ausnützt und die Prostituierte durch die Ablieferung ihrer Einnahmen an den Zuhälter eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erfährt (BGH, Urteile vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73 - vgl. Dallinger MDR 1974, 546, vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - vgl. Dallinger MDR 1974, 722 - …und vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74 - Lackner, StGB 9. Aufl. § 181 a Anm. 3 a).
- BGH, 14.05.1974 - 1 StR 176/74
Strafbarkeitsvoraussetzungen der Zuhälterei - Gewinnsüchtiges Ausnutzen der …
Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75
Ausbeuterische Zuhälterei kann nämlich nur bejaht werden, wenn der Täter die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht planmäßig ausnützt und die Prostituierte durch die Ablieferung ihrer Einnahmen an den Zuhälter eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erfährt (BGH, Urteile vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73 - vgl. Dallinger MDR 1974, 546, vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - vgl. Dallinger MDR 1974, 722 - …und vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74 - Lackner, StGB 9. Aufl. § 181 a Anm. 3 a). - BGH, 04.02.1975 - 1 StR 688/74
Beurteilung eines auf einem öffentlichen Weg oder einer Straße begangenen Raubes …
Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75
Der Erschwerungsgrund des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. (Straßenraub) ist jedoch mit Wirkung vom 1. Januar 1975 ersatzlos weggefallen; die Merkmale des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB n.F. sind mit denen des Straßenraubs nicht vergleichbar (BGH, Beschluß vom 4. Februar 1975 - 1 StR 688/74). - BGH, 21.05.1974 - 1 StR 112/74
Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub sowie wegen …
Auszug aus BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75
Der Tatrichter durfte sich für die Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten auf Grund seiner Entwicklung und seines Vorlebens sowie des Eindrucks in der Hauptverhandlung selbst die nötige Sachkunde zutrauen (BGH, Urteil vom 21. Mai 1974 - 1 StR 112/74).
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 368/75
Zuhälterei, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Förderung der …
Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert neben den sonstigen Voraussetzungen eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten oder eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit (BGH, Urteile vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75 - und vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74). - BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76
Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei …
Daran kann es zwar fehlen, wenn durch die Prostitution nur Geld für den gemeinsamen Lebensunterhalt beschafft werden soll (BGH, Urteil vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75), doch kann das Tatbestandsmerkmal des Ausbeutens nicht schon deshalb verneint werden, weil sich die Prostituierte in Bezug auf ihr Unzuchtsgewerbe aus freien Stücken dem Einfluß und den Entscheidungen eines anderen unterwirft (so BayObLGSt 1974, 41, 43); es ist auch zu eng, wenn nur ein entpersönlichtes und bedrückendes Abhängigkeitsverhältnis zur Ausbeutung im Rechtssinne führen soll (…BayObLG a.a.O. S. 42), sondern entscheidend bleibt die Einschränkung der wirtschaftlichen und persönlichen Bewegungsfreiheit der Dirne durch den Umfang ihrer Ablieferungen an den Zuhälter. - BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76
Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten …
Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) erfordert neben den sonstigen Voraussetzungen eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der persönlichen Bewegungsfreiheit der Dirne (BGH, Urteile vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75; vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75).
- BGH, 23.11.1976 - 1 StR 269/76
Tatbestandsmerkmale der ausbeuterischen Zuhälterei - Spürbare Verschlechterung …
Ausbeuterische Zuhälterei liegt vor, wenn der Täter die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht planmäßig ausnützt und die Prostituierte durch Ablieferung ihrer Einnahmen an den Zuhälter eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erfährt (BGH bei Dallinger, MDR 1974, 546; 1974, 722; BGH, Urteile vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74 und vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75). - BGH, 27.04.1982 - 1 StR 62/82
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten auf der Grundlage …
Der Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei erfordert neben den sonstigen Voraussetzungen (planmäßiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht, vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 1974 - 1 StR 153/74 und vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75) eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten auf der Grundlage eines Abhängigkeitsverhältnisses. - BGH, 23.11.1976 - 1 StR 562/76
Ausbeutung und dirigierende Zuhälterei
Diese Begründung ist knapp, aber ausreichend; einer eingehenden rechnerischen Darlegung bedurfte es nach Sachlage nicht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74 und vom 11. März 1975 - 1 StR 11/75;… Dreher, StGB 36. Aufl. § 181 a Rdn. 5).
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