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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2371
BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78 (https://dejure.org/1978,2371)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1978 - 1 StR 118/78 (https://dejure.org/1978,2371)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78 (https://dejure.org/1978,2371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes und wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts - Vorliegen des Mordmerkmals der Verdeckung einer anderen Straftat

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2105
  • MDR 1978, 769
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes - …

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78
    Nun hat der 2. Strafsenat in einem neueren Urteil ausgesprochen, daß ein Täter, der sein Opfer im Ablauf einer Auseinandersetzung tötet, nicht deshalb einen Mord begeht, weil er zunächst nur mit dem Vorsatz der Körperverletzung gehandelt und erst während seiner Tätlichkeiten den Entschluß zum Töten gefaßt hat, um seine Entdeckung als Täter der gerade begangenen Körperverletzung zu verhindern (BGH NJW 1978, 1062 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Bei einer solchen Sachlage könnte sich zudem der Gedanke in den Vordergrund drängen, daß die besondere Verwerflichkeit, die der Einschätzung der Tötung zur Verdeckung einer Straftat als Mord zugrunde liegt, je nach den Tatumständen des Einzelfalles dem Grade nach verschieden stark ausgeprägt sein kann (vgl. BGH NJW 1978, 1062), und daß daher auch das Bundesverfassungsgericht eine Einengung des Mordtatbestarides nur für Grenzfälle im Auge hat, denen "nicht das Merkmal der besonderen Verwerflichkeit der Tat anhaftet, das einen lebenslangen Freiheitsentzug als verhältnismäßig erscheinen läßt" (BGH NJW 1978, 229).

    Auch der "hier richtunggebende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" (BGH NJW 1978, 1062) gebietet es nicht, das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht für den vorliegenden Fall einschränkend auszulegen, zumal gegen den Angeklagten nicht die lebenslange Freiheitsstrafe, sondern in Anwendung der Milderungsmöglichkeit der §§ 21, 49 StGB die zeitliche Höchststrafe verhängt worden ist.

  • BGH, 19.10.1977 - 2 StR 303/77
    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat bereits entschieden, daß das genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts es nicht gebiete, den Mordtatbestand in der Begehungsform der Verdeckung einer anderen Straftat auf solche Fälle einzuschränken, in denen der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen schon im voraus geplant hatte (BGH NJW 1978, 229 = BGHSt 27, 281).

    Bei einer solchen Sachlage könnte sich zudem der Gedanke in den Vordergrund drängen, daß die besondere Verwerflichkeit, die der Einschätzung der Tötung zur Verdeckung einer Straftat als Mord zugrunde liegt, je nach den Tatumständen des Einzelfalles dem Grade nach verschieden stark ausgeprägt sein kann (vgl. BGH NJW 1978, 1062), und daß daher auch das Bundesverfassungsgericht eine Einengung des Mordtatbestarides nur für Grenzfälle im Auge hat, denen "nicht das Merkmal der besonderen Verwerflichkeit der Tat anhaftet, das einen lebenslangen Freiheitsentzug als verhältnismäßig erscheinen läßt" (BGH NJW 1978, 229).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78
    Das Schwurgericht sieht das Mordmerkmal der Verdeckung einer anderen Straftat als gegeben an; es hält sich dabei an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 9, 385), von der abzugehen es hier auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (BVerfG NJW 1977, 1525) keinen Anlaß sieht, weil zwar die Tat des Angeklagten nicht voraus geplant gewesen sei, aber im Hinblick auf Tatanlaß und Tatopfer "Züge unmenschlicher Brutalität" aufweise, die sie als besonders verwerflich kennzeichneten (UA S. 31/32).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78
    Das Schwurgericht sieht das Mordmerkmal der Verdeckung einer anderen Straftat als gegeben an; es hält sich dabei an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 9, 385), von der abzugehen es hier auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 (BVerfG NJW 1977, 1525) keinen Anlaß sieht, weil zwar die Tat des Angeklagten nicht voraus geplant gewesen sei, aber im Hinblick auf Tatanlaß und Tatopfer "Züge unmenschlicher Brutalität" aufweise, die sie als besonders verwerflich kennzeichneten (UA S. 31/32).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87;… 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den § 211 StGB einschränkend interpretiert, liegt in Fällen des Übergangs vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz Verdeckungsmord jedenfalls dann vor, wenn sich der Täter in rechtsfeindlicher Einstellung in die Situation begeben hat, aus der heraus die Tat erwächst (BGHSt 28, 77, 80 f; BGH, Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78;… BGH GA 1979, 426; vgl. BGHSt 27, 346, 348); wenn die Körperverletzung nicht "nahtlos" in die Tötungshandlung übergeht, sondern der Zusammenhang zwischen beiden durch eine Zäsur im Gesamtgeschehen unterbrochen ist (BGH NJW 1978, 2105; BGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Urteil vom 6. Februar 1979 - 5 StR 800/78; Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79), wie dies bei einem Wechsel des Angriffsmittels der Fall sein kann (BGHSt 28, 77, 82; a.A. BGHSt 27, 346, 349); oder wenn die Tötung nicht nur zur Verdeckung der unmittelbar vorausgegangenen Körperverletzung, sondern (auch) einer anderen Straftat - etwa einer Nötigung, eines Diebstahls oder Raubes - dient, so daß insoweit Vortat und Verdeckungstat nicht dieselbe Angriffsrichtung aufweisen (BGHSt 28, 77, 81 f; BGH, Urteil vom 29. Mai 1979 - 1 StR 153/79; Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).

    Verdeckungsabsicht setzt nicht voraus, daß die vorsätzliche Tötung vorausgeplant oder länger erwogen war (BGHSt 27, 281, 283 f; 28, 77, 79; BGH NJW 1978, 2105; BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).

  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit …

    Der von ihm in diesem Zusammenhang erwogenen Einschränkung des Mordtatbestandes auf Fälle, in denen die Tat im voraus geplant worden ist, ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGHSt 27, 281; Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78).

    Ob nicht bereits allein dieser Wechsel des Angriffsmittels einen entscheidungserheblichen Einschnitt im Geschehensablauf und damit auch im Übergang vom Körperverletzungs- zum Tötungsvorsatz bedeutet, weil er in der Regel eine Unterbrechung der Angriffshandlung bedingt, bedarf hier keine Entscheidung (vgl. einerseits BGHSt 27, 346, andererseits BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78).

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80

    Voraussetzungen des Versuchs einer Vergewaltigung - Inhalt des Versuchsstadiums - …

    Damit ist der Tatbestand erfüllt: Verdeckungsmord setzt nicht voraus, daß der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen oder Verfolgers schon im voraus geplant hatte (BGHSt 27, 281; BGH NJW 1978, 2105); daß der Täter überraschend in eine Situation gerät, in der er befürchten muß, festgehalten zu werden, schließt gleichfalls die Anwendung der Vorschrift nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).
  • BGH, 03.04.1987 - 4 StR 139/87

    Verwerfung der Revision als unbegründet - Tötung zur Verdeckung einer anderen …

    Die Verurteilung wegen Verdeckungsmordes läßt deshalb Rechtsfehler nicht erkennen (BGH NJW 1978, 2105; NStZ 1984, 453; BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78 -, vom 6. Februar 1979 - 5 StR 800/78 - und vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).
  • BGH, 06.02.1979 - 5 StR 800/78

    Strafbarkeit wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten …

    Nach alledem liegt hier ein Mord in Verdeckungsabsicht vor, an den das Gesetz die verschärfte Rechtsfolge der lebenslangen Freiheitsstrafe knüpft (BGHSt 28, 77; BGH in NJW 1978, 2105; BGH Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78 - Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 -).
  • BGH, 19.06.1979 - 5 StR 254/79

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen …

    Nach alledem liegt hier ein Mord in Verdeckungsabsicht vor (BGHSt 28, 77; BGH in NJW 1978, 2105; BGH Urteil vom 5. September 1978 - 1 StR 398/78 - Urteil vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78 -).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79

    Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord - …

    Im übrigen hat der Bundesgerichtshof solche Taten als Mord gewertet, insbesondere wenn Vortat und Verdeckungstat nicht dieselbe Angriffsrichtung hatten (…BGH a.a.O.), wenn sich der Täter in rechtsfeindlicher Absicht in die zur Tötung führende Situation begeben hatte (BGH, Urteile vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78 und vom 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78) oder wenn eine deutliche Zäsur zwischen beiden Taten bestand (BGH NJW 1978, 2105 Nr. 19; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78).
  • BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78

    Fassen eines Tötungsvorsatzes im unmittelbaren Anschluß an die Vortat in …

    In der Entscheidung NJW 1978, 2105 hatte es der 1. Strafsenat damit zu tun, daß es zwar "spontan" zu der Körperverletzung gekommen war, jedoch - wie dort im einzelnen ausgeführt ist - zwischen dieser Vortat und der Verdeckungstat eine deutliche Zäsur lag; der Täter hatte sich vom Tatort entfernt, als er den Entschluß zur Tötung faßte.
  • BGH, 05.09.1978 - 1 StR 389/78

    Bekanntgabe vom Tatgeschehen an den Täter - Strafmilderung auf Grund detallierter …

    Es liegen aber auch im Tatgeschehen selbst keine Umstände vor, die eine Einschränkung der Anwendbarkeit von § 211 StGB rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGHSt 27, 281; 27, 346; BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 118/78 -).
  • BGH, 18.05.1982 - 5 StR 174/82

    Verwerfung der Revision wegen widerspruchsfreier Beweiswürdigung durch das …

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