Rechtsprechung
| BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsprechungsänderung zum beendeten und unbeendeten Versuch - Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch bei Vorliegen eines fest umrissenen Tatplans - Vorliegen eines nur einen Stich auf das Opfer enthaltenen Tatplans zur Verpassung eines Denkzettels und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Nach dieser Rechtsprechung kommt es sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als "auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes ... für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält" (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] und 31, 170;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6). - BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Auszug aus BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Nach dieser Rechtsprechung kommt es sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als "auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes ... für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält" (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] und 31, 170;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6). - BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89
Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch - Rücktritt vom Versuch - …
Auszug aus BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Diese Rechtsprechung gilt auch für die Fälle, in denen der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter von vorneherein mit nur einem Stich sein Bestreben verwirklichen will, dem anderen einen Denkzettel zu verpassen, seinem Ärger Luft zu machen oder dergleichen und dies mit der einen Handlung auch erreicht (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Februar 1989 - 1 StR 36/89).
- BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
Auszug aus BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Nach dieser Rechtsprechung kommt es sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als "auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes ... für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält" (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] und 31, 170; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6). - BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt …
Auszug aus BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Nach dieser Rechtsprechung kommt es sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als "auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes ... für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält" (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] und 31, 170; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6). - BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88
Abgrenzung des unbeendeten von dem beendeten Versuch
Auszug aus BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Nach dieser Rechtsprechung kommt es sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als "auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes ... für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält" (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85] und 31, 170; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6). - BGH, 13.09.1988 - 1 StR 518/88
Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch
Auszug aus BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Auch gibt es Fälle, in denen auf Grund dargestellter Umstände ohne ausreichende Klarstellung in den Urteilsgründen die Vorstellung des Täters von der möglichen tödlichen Folge seines Handelns bei und nach der Tat sicher die gleiche ist (…vgl. BGHR a.a.O. Versuch, beendeter 4; Senatsbeschluß vom 13. September 1988 - 1 StR 518/88: Zusammenbrechen des Opfers).
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Für den unbeendeten Versuch, von dem damit auszugehen sei, halte der Senat an seiner in mehreren Entscheidungen aus dem Jahr 1989 (NStZ 1989, 317; NStZ 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versuch, unbeendeter 20; Beschluß vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89) dargelegten Auffassung fest, daß auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter, der die weitere Tatausführung aufgebe, weil er sein vorgreifliches Ziel erreicht habe und in diesem Zeitpunkt nicht mit dem Eintritt des Todes rechne, durch bloßes Nichtweiterhandeln freiwillig vom Versuch der Tat zurücktreten könne.An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92).
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
Der Senat hält an seiner im Urteil vom 5. September 1989 (NStZ 1990, 30) und den Beschlüssen vom 28. Februar 1989 (NStZ 1989, 317), vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89 - und vom 11. Juli 1989 (…BGHR StGB § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versuch, unbeendeter 20) dargelegten Auffassung fest. - BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz
Diese Rechtsprechung gilt, wie der Senat mit seinen Beschlüssen vom 28. Februar 1989 - 1 StR 36/89 (bei Holtz MDR 1989, 681 = JZ 1989, 651 = NStZ 1989, 317 = StV 1989, 247), vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89 - und vom 11. Juli 1989 - 1 StR 341/89 - klargestellt hat, auch für die Fälle, in denen der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter von vornherein nur ein bestimmtes Ziel erreichen will, etwa dem anderen "einen Denkzettel zu verpassen" oder ihn kampfunfähig zu machen, und er dieses Ziel mit seiner Handlung auch erreicht.
- BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt
An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -). - BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …
An die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, sind nach dieser Rechtsprechung daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 35, 90;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 1. April 1989 - 1 StR 119/89 - BGH, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92 -). - BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89
Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch
Diese Rechtsprechung gilt, wie der Senat mit seinen Beschlüssen vom 28. Februar 1989 - 1 StR 36/89 (JZ 1989, 651 = NStZ 1989, 317) und vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89 - klargestellt hat, auch für die Fälle, in denen der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter von vornherein nur ein bestimmtes Ziel erreichen will, etwa dem anderen "einen Denkzettel zu verpassen" oder ihn kampfunfähig zu machen, und er dieses Ziel mit seiner Handlung auch erreicht.
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