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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13023
BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15 (https://dejure.org/2015,13023)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2015 - 1 StR 121/15 (https://dejure.org/2015,13023)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15 (https://dejure.org/2015,13023)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; § 300 StPO
    Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)

  • lexetius.com
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …

    Auszug aus BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15
    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. dazu BVerfG NJW 2006, 136 und StraFo 2007, 463).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05

    Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs …

    Auszug aus BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15
    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor (vgl. dazu BVerfG NJW 2006, 136 und StraFo 2007, 463).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 81/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 81/13).
  • BGH, 13.08.2020 - 4 StR 482/19

    Berliner Raserfall - Erfolglose Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15; vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
  • BGH, 26.02.2019 - KRB 51/16

    Anhörungsrüge eines Nebenbetroffenen wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15, Rn. 5; Beschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15, Rn. 6).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15

    Anhörungsrüge

    Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung nicht nur vorzutragen, sondern glaubhaft zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15), wozu die ledigliche Wiedergabe der Erklärung der Verurteilten in der Regel nicht ausreicht.

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).

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