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| BGH, 13.05.1980 - 1 StR 121/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schuldspruchänderung durch Neubildung einer neuen Gesamtfreiheitstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.06.1977 - 2 StR 762/76
Auswirkungen der Annahme des Verhältnisses der Tateinheit oder der …
Auszug aus BGH, 13.05.1980 - 1 StR 121/80
Die Strafkammer konnte aus den Einzelstrafen - Freiheitsstrafe von drei Jahren und Geldstrafe von 20 Tagessätzen - lediglich eine nach Jahren und Wochen bemessene Gesamtfreiheitssträfe bilden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1977 - 2 StR 762/76 -).
- BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88
Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs - …
Drei Tage bleiben unberücksichtigt, da Freiheitsstrafen nach § 39 StGB nicht nach Tagen bemessen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80). - BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95
Freiheitsstrafe über einem Jahr - Gesamtstrafe - Bemessung nach Wochen
Den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung kann hier nur entsprochen werden, wenn unter Abweichung von § 39 StGB die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen bemessen wird (vgl. BGHSt 16, 167 sowie BGH, Beschl. vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80;… Horn in SK StGB § 39 Rdn. 3). - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe mit einer schon …
Da aber hier kein Fall vorliegt, bei dem es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift des § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1995, 404; vgl. auch BGHSt 16, 167; NStZ 1996, 187; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80), durfte das Landgericht die ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von '3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen' nicht verhängen.
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