Rechtsprechung
| BGH, 02.04.2004 - 1 StR 126/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Anordnung der Unterbringung einer Entziehungsanstalt (Hang: erforderliche Feststellungen; Ungenügen der Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch; symptomatischer Zusammenhang) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Maßregelausspruchs; Wegfall einer beschwerenden Anordnung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang zur Einnahme berauschender Mittel im Übermaß; Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Vorliegen eines Hanges - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 494
- StV 2004, 595
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1993 - 2 StR 44/93
Nichterörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 02.04.2004 - 1 StR 126/04
Eine Tendenz zum Betäubungsmittelmißbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht daher nicht aus (BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1).
- LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang
Rn. 165 1. Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist zunächst ein Hang, Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren, d.h. in einem Umfang (Maß und Häufigkeit), durch welche Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (st. Rspr. vgl. BGH 3, 340; NStZ-RR 2003, 106 f.; 2004, 39, 40; 2011, 42; NStZ 2004, 494; NStZ-RR 2006, 103; 2008, 198 f.; 2 StR 416/97; 1 StR 406/03; 1 StR 451/03; 2 StR 205/04; 1 StR 332/07; 1 StR 167/08; 1 StR 109/11;… Fischer, 68. Auflage, § 64 Rn. 7). - BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von …
Zwar findet sich die vom Landgericht verwendete Formulierung auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2004, 494;… BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1). - BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11
Rechtsfehlerhaftes Absehen der Anordnung der Unterbringung in einer …
Die Kammer hat eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGH NStZ 2004, 494 abgelehnt, in welcher der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ausgeführt hatte, dass eine Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung nicht ausreichend sei, um einen Hang anzunehmen. - BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05
Abfassung der Urteilsformel (entbehrliche Aufnahme der Tatbegehungsform; Ermessen …
Eine Tendenz zum Betäubungsmittelmißbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht daher nicht aus (Senat NStZ-RR 2003, 106; Senat NStZ-RR 2004, 39; Senat NStZ 2002, 384 (385); Senat NStZ 2004, 494, jeweils m.w.N.). - BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
Raub (Zueignungsabsicht, Versuch); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Rn. 5 "Im Übermaß" bedeutet, der Täter nimmt berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich, daß seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2003, 106; Beschl. v. 2. April 2004 - 1 StR 126/04; vgl. bei Detter NStZ 2003, 133, 138; 2004, 134, 139).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".