Rechtsprechung
| BGH, 13.04.1976 - 1 StR 13/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einordnung einer durch Alkoholgenuss herbeigeführten Bewusstseinsstörung in den Krankheitsbegriff des § 221 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Anforderungen an die Hilflosikeit im Sinne des § 221 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Garantenpflicht des Gastwirtes gegenüber einem ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74
Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten …
Auszug aus BGH, 13.04.1976 - 1 StR 13/76
Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß auch eine durch Alkoholgenuß herbeigeführte Bewußtseinsstörung den in der Strafvorschrift verwendeten Begriff der "Krankheit" erfüllt (RGSt 5, 393; BGHSt 26, 35, 36; BayObLG NJW 1953, 556; OLG Hamm VRS 19, 431; KG JR 1973, 72).Richtig ist auch die Annahme des Tatrichters, daß dem Gastwirt einem infolge Trunkenheit erkennbar unzurechnungsfähigen Gast gegenüber eine Garantenpflicht obliegen kann, deren Verletzung unter besonderen Umständen auch einen Schuldvorwurf nach § 221 StGB rechtfertigt; das ist erst unlängst vom Bundesgerichtshof ausgesprochen worden (BGHSt 26, 35).
- BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.04.1976 - 1 StR 13/76
Hilflos ist, wer sich nicht ohne Hilfe anderer gegen eine seinem Leib oder Leben drohende Gefahr zu schützen vermag (BGHSt 4, 113, 115;… Dreher, StGB 36. Aufl. § 221 Rdn. 2;… abw. - Beschränkung auf Lebensgefahr - Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 221 Rdn. 8;… Lange in LK StGB 9. Aufl. § 221 Rdn. 1;… Maurach, Deutsches Strafrecht 5. Aufl. BT § 4 I A).Dabei kann von einer Aussetzung nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird (…Dreher a.a.O. Rdn. 7); zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (…Lange a.a.O. Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115).
- RG, 09.01.1882 - 3101/81
Kann "starke Angetrunkenheit" als eine Krankheit aufgefaßt werden?
Auszug aus BGH, 13.04.1976 - 1 StR 13/76
Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß auch eine durch Alkoholgenuß herbeigeführte Bewußtseinsstörung den in der Strafvorschrift verwendeten Begriff der "Krankheit" erfüllt (RGSt 5, 393; BGHSt 26, 35, 36; BayObLG NJW 1953, 556; OLG Hamm VRS 19, 431; KG JR 1973, 72).
- RG, 23.10.1882 - 2103/82
Aussetzen eines hilflosen Menschen (Kindes) durch Niederlegen auf die offene …
Auszug aus BGH, 13.04.1976 - 1 StR 13/76
Dabei kann von einer Aussetzung nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird (…Dreher a.a.O. Rdn. 7); zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (…Lange a.a.O. Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115). - RG, 12.03.1920 - IV 874/19
1. Kann eine Gebärende als eine wegen Krankheit hilflose Person im Sinn des § 221 …
Auszug aus BGH, 13.04.1976 - 1 StR 13/76
Dabei kann von einer Aussetzung nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird (…Dreher a.a.O. Rdn. 7); zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (…Lange a.a.O. Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115). - RG, 20.05.1898 - 1718/98
Zum Begriffe der Aussetzung in § 221 St.G.B.'s Welche Bedeutung kommt hierbei dem …
Auszug aus BGH, 13.04.1976 - 1 StR 13/76
Dabei kann von einer Aussetzung nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird (…Dreher a.a.O. Rdn. 7); zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (…Lange a.a.O. Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115).
- BGH, 06.07.1976 - 1 StR 311/76
Beurteilung einer durch Alkoholgenuß herbeigeführte Bewußtseinsstörung als …
Von einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 1. Alternative) kann aber nur die Rede sein, wenn der Zustand der Hilflosigkeit in eine konkrete Gefährdung übergeleitet wird; zur Aussetzung gehört also das Verbringen des hilflosen Opfers in eine Lage, in der es unter den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen nach objektiver Wahrscheinlichkeit (…Lange in LK StGB 9. Aufl. § 221 Rdn. 5) nur ein rettender Zufall vor Tod oder schwerem Gesundheitsschaden bewahren kann (RGSt 7, 111; 31, 165, 167; 54, 273; RG JW 1938, 2334; BGHSt 4, 113, 115; BGH, Urteil vom 13. April 1976 - 1 StR 13/76).
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