Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
16. Abschnitt - Straftaten gegen das Leben (§§ 211 - 222) |
1. | in eine hilflose Lage versetzt oder | |
2. | in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, |
und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
abbruch § 218aStraflosigkeit des Schwangerschafts-
abbruchs § 218bSchwangerschafts-
abbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung § 218cÄrztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschafts-
abbruch § 219Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage § 219a(weggefallen) § 219bInverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft § 220(weggefallen) § 220a(weggefallen) § 221Aussetzung § 222Fahrlässige Tötung
Rechtsprechung zu § 221 StGB
142 Entscheidungen zu § 221 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20
Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22
Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
Aussetzung mit Todesfolge (Weidener "Flutkanal-Prozess")
- LG Weiden/Oberpfalz, 20.08.2021 - 1 Ks 21 Js 8059/20
- BGH, 19.10.2011 - 1 StR 233/11
Aussetzung durch Im Stich lassen als Unterlassungsdelikt (keine ...
- BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20
Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.03.2023 - 3 StR 277/22
- BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17
Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 06.06.2018 - 617 KLs 31/17
Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen - höhere Strafen
- LG Hamburg, 06.06.2018 - 617 KLs 31/17
Querverweise
Auf § 221 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- § 171b
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 255a (Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung)