Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 16. Abschnitt - Straftaten gegen das Leben (§§ 211 - 222) |
(1) Wer in der Absicht, rechtswidrige Taten nach § 218 zu fördern, Mittel oder Gegenstände, die zum Schwangerschaftsabbruch geeignet sind, in den Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Teilnahme der Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft vorbereitet, ist nicht nach Absatz 1 strafbar.
(3) Mittel oder Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden.
abbruch § 218aStraflosigkeit des Schwangerschafts-
abbruchs § 218bSchwangerschafts-
abbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung § 218cÄrztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschafts-
abbruch § 219Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage § 219a(weggefallen) § 219bInverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft § 220(weggefallen) § 220a(weggefallen) § 221Aussetzung § 222Fahrlässige Tötung
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Rechtsprechung zu § 219b StGB
9 Entscheidungen zu § 219b StGB in unserer Datenbank:
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht ...
Zum selben Verfahren:
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht ...
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht ...
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht ...
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18
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- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18
Klagen schwerkranker Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur ...
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17
- BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79
Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift ...
- BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81
Maschinenpistole als öffentliche Einrichtung - Sondereinheit der Polizei als ...
- BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 390/21
Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ...
Querverweise
Auf § 219b StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen das Leben
- § 218b (Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- § 171b
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 255a (Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung)