Rechtsprechung
| BGH, 27.06.2012 - 1 StR 131/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO; § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO
Unbegründete Anhörungsrüge; kein Anspruch auf Berücksichtigung verspätet eingehender Ausführungen (Zweiwochenfrist) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anhörungsrüge im Strafverfahren: Ergänzende Ausführungen nach Entscheidung des Revisionsgerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 349 Abs 1 StPO, § 349 Abs 3 S 2 StPO, § 356a StPO
Anhörungsrüge im Strafverfahren: Ergänzende Ausführungen nach Entscheidung des Revisionsgerichts - Wolters Kluwer
Anspruch auf Berücksichtigung von ergänzenden Ausführungen nach Ablauf der nicht verlängerbaren Zweiwochenfrist i.R.d. Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 3 S. 2
Anspruch auf Berücksichtigung von ergänzenden Ausführungen nach Ablauf der nicht verlängerbaren Zweiwochenfrist i.R.d. Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Nach dem Beschluss ist Schluss
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 26.10.2011 - KLs 1023 Js 1381/11
- BGH, 09.05.2012 - 1 StR 131/12
- BGH, 27.06.2012 - 1 StR 131/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 319
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.10.2011 - 2 StR 246/11
Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (rechtliches …
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 1 StR 131/12
Ein Anspruch auf Berücksichtigung von - insbesondere ergänzenden - Ausführungen besteht aber regelmäßig nur, wenn diese vor der Entscheidung des Revisionsgerichts - nach Ablauf der nicht verlängerbaren Zweiwochenfrist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO - bei diesem eingehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11 - und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 246/11). - BGH, 30.11.2011 - 1 StR 528/11
Unbegründete Anhörungsrüge (Gelegenheit zur Gegenerklärung binnen zwei Wochen; …
Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 1 StR 131/12
Ein Anspruch auf Berücksichtigung von - insbesondere ergänzenden - Ausführungen besteht aber regelmäßig nur, wenn diese vor der Entscheidung des Revisionsgerichts - nach Ablauf der nicht verlängerbaren Zweiwochenfrist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO - bei diesem eingehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11 - und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 246/11).
- BGH, 24.02.2021 - 6 StR 326/20
Ergänzung des Revisionsvortrags in Hinblick auf die Sachrüge (Widereinsetzung in …
Jedoch steht die Berücksichtigung nachträglichen Vorbringens unter dem verschuldensunabhängigen Vorbehalt, dass dieses vor der Entscheidung eingeht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93; NStZ 1993, 552; vom 27. Juni 2012 - 1 StR 131/12, NStZ-RR 2012, 319, 320; vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 246/11, jeweils mwN). - BGH, 03.09.2019 - 3 StR 226/19
Auslegung des Antrags als Anhörungsrüge hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf …
Denn ein Anspruch auf Berücksichtigung von Ausführungen besteht regelmäßig nur, wenn sie vor der Entscheidung des Revisionsgerichts - nach Ablauf der nicht verlängerbaren Zwei-Wochen-Frist des § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO - bei diesem eingehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2012 - 1 StR 131/12, NStZ-RR 2012, 319 f.;… vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 246/11, juris Rn. 3 jew. mwN). - VerfGH Saarland, 23.07.2020 - Lv 11/19
Rechtsbeschwerde; Unverwertbarkeit von Messbildern; Bußgeldverfahren; …
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Rechtsprechung
| BGH, 09.05.2012 - 1 StR 131/12 |
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 26.10.2011 - KLs 1023 Js 1381/11
- BGH, 09.05.2012 - 1 StR 131/12
- BGH, 27.06.2012 - 1 StR 131/12
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