Rechtsprechung
| BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitsichführen eines gefährlichen Gegenstands (Begriff des Mitsichführens: teleologische Reduktion bei schlechterdings fehlender Gefährlichkeit des Teilakts des Handeltreibens, hier: telefonische Absprache der Übergabe ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Handeltreiben und Aufbewahrung des durch Betäubungsmittelverkäufe erzielten Erlöses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
Handeltreiben und Aufbewahrung des durch Betäubungsmittelverkäufe erzielten Erlöses - IWW
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
- Wolters Kluwer
Handeltreiben als jede auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises, die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten oder das Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner als Teilakt des Handeltreibens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
Handeltreiben als jede auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises, die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten oder das Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner als Teilakt des Handeltreibens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BtM: Nur Aufbewahrung des Erlöses reicht nicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Verfahrensgang
- LG München I, 21.11.2017 - 13 Ss 110/18
- BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Papierfundstellen
- StV 2019, 341
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82
Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Deshalb kann das Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises, die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, NStZ 1992, 495) oder gegebenenfalls sogar das Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641) jeweils einen Teilakt des Handeltreibens darstellen.Begrifflich ist jedoch stets eine Handlung erforderlich, die der Ermöglichung oder Förderung des Betäubungsmittelumsatzes dient (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148), oder auf ihn gerichtete Bemühungen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, BGHSt 25, 290, 291 und vom 21. Februar 1979 - 2 StR 663/78, BGHSt 28, 308; Beschluss vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 408/81, BGHSt 30, 277, 278; Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360).
- BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Dabei reicht es aus, dass der gefährliche Gegenstand dem Täter in irgendeinem Stadium des Handeltreibens zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 7 mwN).Zwar bietet das Vorhandensein von Bargeld in einer Wohnung möglicherweise für den Betäubungsmittelhändler einen eigenständigen Anreiz, seine wirtschaftlichen Interessen mit Waffengewalt durchzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 17).
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben jede auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256 mwN).
- BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Wegen der dabei auf dem Spiel stehenden wirtschaftlichen Werte besteht hier typischer Weise die Gefahr, dass der Täter seine Interessen rücksichtslos wahrnimmt, eine ihm zur Verfügung stehende Waffe auch einsetzt (…vgl. BT-Drucks. 12/6853, S. 41) und damit das geschützte Rechtsgut besonders gefährdet (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11). - BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81
Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz - …
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Begrifflich ist jedoch stets eine Handlung erforderlich, die der Ermöglichung oder Förderung des Betäubungsmittelumsatzes dient (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148), oder auf ihn gerichtete Bemühungen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, BGHSt 25, 290, 291 und vom 21. Februar 1979 - 2 StR 663/78, BGHSt 28, 308; Beschluss vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 408/81, BGHSt 30, 277, 278; Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360). - BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Begrifflich ist jedoch stets eine Handlung erforderlich, die der Ermöglichung oder Förderung des Betäubungsmittelumsatzes dient (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148), oder auf ihn gerichtete Bemühungen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, BGHSt 25, 290, 291 und vom 21. Februar 1979 - 2 StR 663/78, BGHSt 28, 308; Beschluss vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 408/81, BGHSt 30, 277, 278; Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360). - BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Begrifflich ist jedoch stets eine Handlung erforderlich, die der Ermöglichung oder Förderung des Betäubungsmittelumsatzes dient (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148), oder auf ihn gerichtete Bemühungen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, BGHSt 25, 290, 291 und vom 21. Februar 1979 - 2 StR 663/78, BGHSt 28, 308; Beschluss vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 408/81, BGHSt 30, 277, 278; Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360). - BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel - …
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Deshalb kann das Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises, die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, NStZ 1992, 495) oder gegebenenfalls sogar das Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641) jeweils einen Teilakt des Handeltreibens darstellen. - BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Begrifflich ist jedoch stets eine Handlung erforderlich, die der Ermöglichung oder Förderung des Betäubungsmittelumsatzes dient (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148), oder auf ihn gerichtete Bemühungen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, BGHSt 25, 290, 291 und vom 21. Februar 1979 - 2 StR 663/78, BGHSt 28, 308; Beschluss vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 408/81, BGHSt 30, 277, 278; Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360). - BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91
Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz - …
Auszug aus BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Deshalb kann das Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises, die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschluss vom 5. November 1991 - 1 StR 361/91, NStZ 1992, 495) oder gegebenenfalls sogar das Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 189/95, StV 1995, 641) jeweils einen Teilakt des Handeltreibens darstellen. - BGH, 13.04.1999 - 1 ARs 3/99
Bewaffneter Betäubungsmittelhandel; Besitz; Teleologische Reduktion
- BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19
Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der …
Tatbestandlich erfasst werden vielmehr das Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes auch bei Teilakten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die dem eigentlichen Güterumsatz vorausgehen oder nachfolgen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1999 ? 3 StR 372/98, aaO; vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 195 f.;… vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 12; Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342).Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht tragend erwogen worden ist, Fälle, in denen nach Lage der Dinge schlechterdings keine Gefahr für das geschützte Rechtsgut besteht, im Wege einer teleologischen Reduktion der Vorschrift von der Strafbarkeit nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342 f.; Beschluss vom 13. April 1999 ? 1 ARs 3/99; vgl. auch Beschluss vom 3. April 2002 ? 1 ARs 14/02, NStZ 2002, 600; offengelassen in Beschluss vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 196 f.; vgl. Lenckner, NStZ 1998, 257; Hecker, NStZ 2000, 208, 209; Zaczyk, JR 1998, 256; Nestler, StV 2002, 504;… Paeffgen in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 725; kritisch Altenhain, NStZ 2003, 435), folgt der Senat dem nicht.
- BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger …
Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - etwa wie hier zum Eigenkonsum - ist nicht von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfasst; denn insoweit besteht kein Kontakt zu anderen Personen und damit nicht die Gefahr, dass der Täter seine Interessen rücksichtslos wahrnimmt und eine ihm zu Verfügung stehende Waffe auch einsetzt (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 Rn. 13 f.;… Beschlüsse vom 15. November 2016 - 3 StR 344/16 Rn. 5 …und vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13 Rn. 2; vgl. auch BT-Drucks. 12/6853 S. 41). - BGH, 16.04.2026 - 3 StR 259/25
Zugriffsmöglichkeit eines der Messer bei Verschaffung oder Auffüllung der …
Es kommt hier daher nicht entscheidend darauf an, ob das bloße Aufbewahren des durch Betäubungsmittelverkäufe erzielten Erlöses neben den Messern für sich genommen eine auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit darstellt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 8).
- BGH, 03.12.2025 - 5 StR 459/25
Bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge (Schusswaffe; …
Tatbestandlich erfasst ist deshalb auch eine Bewaffnung bei Teilakten des Handeltreibens, die dem eigentlichen Güterumsatz vorausgehen oder nachfolgen, etwa das Vorhalten der Handelsmenge oder Zahlvorgänge (…vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2024 - 5 StR 76/24, NStZ 2025, 46 Rn. 10; vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 Rn. 10, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 8;… Beschluss vom 13. Februar 2020 - 1 StR 9/20 Rn. 10 f.). - LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17 Tatbestandlich erfasst werden vielmehr das Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes auch bei Teilakten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die dem eigentlichen Güterumsatz vorausgehen oder nachfolgen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98, aaO; vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 195 f.;… vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 12; Urteil vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342).
- LG Mönchengladbach, 12.11.2024 - 22 KLs 2/24
Besonders schwerer Raub, Schreckschusspistole
Rn. 61 Schließlich ist die bloße Verteidigung der innerhalb des Tresors verwahrten Verkaufserlöse nicht ausreichend, um die Anwendung des Qualifikationstatbestandes des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG zu rechtfertigen, da das bloße Aufbewahren des durch die Betäubungsmittelverkäufe erzielten Erlöses keinen Teilakt des Handeltreibens darstellt (vgl. BGH Urt. v. 14.8.2018 - 1 StR 149/18, BeckRS 2018, 24756 Rn. 11, beck-online). - LG Essen, 08.08.2022 - 30 KLs 22/22
Handeltreiben
Tatbestandlich erfasst werden vielmehr das Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes auch bei Teilakten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die dem eigentlichen Güterumsatz vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.1999, 3 StR 372/98; BGH, Beschluss vom 04.02.2003, GSSt 1/02; BGH, Urteil vom 14.08.2018, 1 StR 149/18). - BGH, 21.12.2021 - 4 StR 399/21
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Denn das bloße Aufbewahren des durch Betäubungsmittelverkäufe erlösten Geldes ist - auch wenn zu seinem Schutz Waffen vorgehalten werden - kein Teilakt des auf die Förderung des Güterumsatzes gerichteten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mehr (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 Rn. 12). - LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit BtM
Dabei reicht es aus, dass der gefährliche Gegenstand dem Täter in irgendeinem Stadium des Handeltreibens zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 7 mwN; BGH, Urteil vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 -, Rn. 8, juris).
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