Rechtsprechung
| BGH, 20.05.1969 - 1 StR 15/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der sofortigen Verwerfung der Berufung im Falle der Verhandlung zur Sache in einem frühren Termin durch das Berufungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1393
- MDR 1969, 682
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.04.1962 - 5 StR 580/61
Verwerfung einer Berufung nach unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten in der …
Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 1 StR 15/69
Die sofortige Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO ist nicht zulässig, wenn das Berufungsgericht schon in einem früheren Termin zur Sache verhandelt hatte (Portführung von RGSt 61, 278, 280 und Bestätigung von BGHSt 17, 188 ff. [BGH 03.04.1962 - 5 StR 580/61]).Die sofortige Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO ist nicht zulässig, wenn das Berufungsgericht schon in einem früheren Termin zur Sache verhandelt hatte (Portführung von RGSt 61, 278, 280 und Bestätigung von BGHSt 17, 188 ff. [BGH 03.04.1962 - 5 StR 580/61]).
Es sieht sich aber durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1962 - BGHSt 17, 188 [BGH 03.04.1962 - 5 StR 580/61] - daran gehindert.
Dazu würde aber ein Abgehen von RGSt 61, 280 und BGHSt 17, 188 f [BGH 03.04.1962 - 5 StR 580/61]ühren.
- RG, 05.04.1927 - I 445/26
1. Ist § 232 Abs. 1 StPO. anwendbar, wenn die Hauptverhandlung auf die Frage …
Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 1 StR 15/69
Die sofortige Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO ist nicht zulässig, wenn das Berufungsgericht schon in einem früheren Termin zur Sache verhandelt hatte (Portführung von RGSt 61, 278, 280 und Bestätigung von BGHSt 17, 188 ff. [BGH 03.04.1962 - 5 StR 580/61]).Die sofortige Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO ist nicht zulässig, wenn das Berufungsgericht schon in einem früheren Termin zur Sache verhandelt hatte (Portführung von RGSt 61, 278, 280 und Bestätigung von BGHSt 17, 188 ff. [BGH 03.04.1962 - 5 StR 580/61]).
Dies hat der I. Strafsenat des Reichsgerichts schon vor 42 Jahren ausgesprochen (RGSt 61, 278, 280; desgleichen in RGSt 64, 239, 246).
- RG, 17.06.1930 - I 1332/29
1. Kann bei der Zustellung einer Ladung an eine Hausangestellte der Dienstgeber …
Auszug aus BGH, 20.05.1969 - 1 StR 15/69
Dies hat der I. Strafsenat des Reichsgerichts schon vor 42 Jahren ausgesprochen (RGSt 61, 278, 280; desgleichen in RGSt 64, 239, 246).
- BGH, 06.10.1970 - 5 StR 199/70
Trunkenheit in der Verhandlung
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden, daß die sofortige Verwerfung der Berufung des Angeklagten nach § 329 Abs. 1 StPO nicht mehr zulässig ist, wenn das Berufungsgericht schon in einem früheren Termin zur Sache verhandelt hat (BGHSt 17, 188; BGH Beschl. v. 20. Mai 1969 - 1 StR 15/69). - BayObLG, 30.03.1989 - 3 ObOWi 9/89
Pflicht zum Einbau und zur Benutzung eines EG-Kontrollgeräts bei Beförderung von …
Ausnahme Vorschriften wie Art. 3 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3821/85 und Art. 4 VO (EWG) Nr. 3820/85 sind in der Regel eng auszulegen (BGHSt 5, 327 [BGH 09.12.1953 - GSSt - 2/53]; NJW 69, 1393).
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