Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2074
BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88 (https://dejure.org/1988,2074)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1988 - 1 StR 15/88 (https://dejure.org/1988,2074)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - 1 StR 15/88 (https://dejure.org/1988,2074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld - …

    Auszug aus BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88
    Der neue Tatrichter wird als wichtigstes Kriterium für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert der nur versuchten Tat in den Mittelpunkt seiner Erwägungen stellen müssen, daß hier eine Tatvollendung infolge der Mitwirkung des Kriminalbeamten von vornherein ausgeschlossen war, weil das Falschgeld nicht in den Verkehr, sondern stets nur in amtlichen Gewahrsam gelangen konnte (vgl. BGHSt 34, 108, 109) [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86].
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 71/85

    Versuch - Strafrahmenmilderung - Nichtvollendung als Verdienst des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden, doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH StV 1986, 378, 379 m.w.N.; BOHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; BGH StV 1985, 411).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86

    Fehlgeschlagener Versuch - Zufälligkeit - Strafmilderung - Anforderungen an eine …

    Auszug aus BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden, doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH StV 1986, 378, 379 m.w.N.; BOHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; BGH StV 1985, 411).
  • BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz); …

    Rn. 10 a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).
  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2024 - 1 ORs 3 SRs 72/24

    Bande wendet den sogenannten "Enkeltrick" an

    Rn. 22 Sollte der neue Tatrichter - wie das Amtsgericht - aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller Tatumstände und der Täterpersönlichkeit unter besonderer Gewichtung der wesentlichen versuchsbezogenen Umständen, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie (BGHSt 16, 351, 353; BGH, Beschluss vom 02.02.1988 - 1 StR 15/88 -, Rn. 3, juris), eine Milderung Strafe nach § 23 Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB ablehnen, wird er innerhalb des Regelstrafrahmens zu erwägen haben, inwieweit er den Umstand der Nichtvollendung strafmildernd berücksichtigt; in der Regel legt der fehlende Erfolgsunwert eine Strafmilderung nahe (…Murmann in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 23 StGB Rn. 23).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Danach ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353), doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie (BGH StV 1986, 378/379; BGH, Beschl. vom 2. Februar 1988 - 1 StR 15/88;… vgl. auch BGH StV 1985, 411 sowie BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

    Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355 f. [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; BGHR StGB § 23 II Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9 und 11).
  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91

    Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach …

    Zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, daß der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht innerhalb der bei der Prüfung des § 23 Abs. 2 StGB gebotenen Gesamtschau aller Tatumstände zukommt (st. Rspr. des Bundesgerichtshofes; vgl. BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4 und 6, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 17/93

    Anforderungen an Verfahrensrüge bezüglich Nichtvereidigung eines Dolmetschers - …

    Zwar kommt bei der Prüfung einer Strafmilderung wegen Versuchs den wesentlich versuchsbezogenen Umständen, wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, ein besonderes Gewicht zu (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 2, 4, 8, 9).
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem …

  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90

    Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender …

  • OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Kriterien für eine …

  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe

  • BGH, 20.06.1989 - 1 StR 281/89

    Erforderlichkeit einer Strafrahmenverschiebung bei Beihilfe und deren Möglichkeit …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht