Rechtsprechung
| BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16 |
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§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mittäterschaft bei Veranlassen einer Kurierfahrt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, § 25 Abs 2 StGB
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mittäterschaft bei Veranlassen einer Kurierfahrt - IWW
- Wolters Kluwer
Unerlaubte Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unerlaubte Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Unerlaubte Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mittäterschaft bei Veranlassen einer Kurierfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Täterschaft zu Beihilfe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einfuhr von Betäubungsmitteln - und das bloße Veranlassen der Beschaffungsfahrt
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 27.10.2015 - 1 KLs 24 Js 7428/14
- BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 285
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14
Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von …
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16
Voraussetzung dafür ist nach den auch hier geltenden und vom Landgericht zugrunde gelegten Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633 und vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04, NStZ 2005, 229).Dabei ist aber entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633;… Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 907 mwN).
- BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung Täterschaft und …
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16
Bloßes Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt dagegen nicht (…BGH aaO; Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, StV 2012, 410 mwN). - BGH, 01.09.2004 - 2 StR 353/04
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; Beihilfe); …
Auszug aus BGH, 02.06.2016 - 1 StR 161/16
Voraussetzung dafür ist nach den auch hier geltenden und vom Landgericht zugrunde gelegten Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633 und vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04, NStZ 2005, 229).
- BGH, 13.10.2016 - 1 StR 366/16
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Vielmehr kann auch derjenige, der die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportiert, (Mit-)Täter der Einfuhr des unmittelbar handelnden Täters sein, wenn er einen Tatbeitrag erbringt, der sich bei wertender Betrachtung nicht nur als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und der die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319 mwN; Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632 f.; vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15, NStZ-RR 2016, 209, 210 und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 3; siehe auch BGH…, Beschluss vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).Entscheidender Bezugspunkt bei allen vorgenannten Merkmalen ist aber wegen der rechtlich gebotenen tatbestandsspezifischen Bewertung der verwirklichten Beteiligungsform der Einfuhrvorgang selbst (siehe bereits BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN sowie BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 16/15, NStZ 2015, 346; vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StraFo 2015, 259, 260; vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4 …und vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16 Rn. 14).
Wegen des notwendigen Bezugs der den Täterwillen ausfüllenden Kriterien (Tatinteresse; Umfang der Tatbeteiligung; Tatherrschaft und Wille dazu) zur tatbestandlichen Handlung, der Einfuhr, kommt eine (mit)täterschaftliche Beteiligung daran für den Empfänger der eingeführten Drogen regelmäßig aber nur dann in Betracht, wenn er Einfluss auf den Einfuhrvorgang als solchen hat (…vgl. BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16 Rn. 4).
- LG Landshut, 19.06.2024 - 7 KLs 206 Js 18819/20
Ratenzahlungsvereinbarung, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, …
Voraussetzung für Mittäterschaft ist demnach ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.: BGH-Urteil vom 02.03.2017 (4 StR 196/16); BGH, Beschluss vom 26.07.2016 (3 StR 165/16); BGH-Urteil vom 13.07.2016 (1 StR 94/16); BGH, Beschluss vom 30.06.2016 (3 StR 221/16); BGH, Beschluss vom 02.06.2016 (1 StR 161/16), BGH, Beschluss vom 27.05.2014 (3 StR 137/14), BGH-Beschluss vom 01.09.2004 (2 StR 353/04) = NStZ 2005, 229).Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen (vgl. etwa BGH- Urteil vom 02.03.2017 (4 StR 196/16); BGH, Beschluss vom 26.07.2016 (3 StR 165/16); BGH-Urteil vom 13.07.2016 (1 StR 94/16); BGH, Beschluss vom 02.06.2016 (1 StR 161/16)).
Rn. 489 Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Einfluss bei der Vorbereitung der Tat und der Tatplanung, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille dazu sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch von dem Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr. vgl. etwa BGH-Urteil vom 02.03.2017 (4 StR 196/16); BGH, Beschluss vom 26.07.2016 (3 StR 165/16); BGH-Beschluss vom 14.07.2016 (3 StR 129/16); BGH, Beschluss vom 30.06.2016 (3 StR 221/16); BGH, Beschluss vom 02.06.2016 (1 StR 161/16).
- BGH, 08.09.2016 - 1 StR 232/16
Revisionsfrist (Beginn der Frist mit Zustellung des Urteils: mehrere …
Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16).
- BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei …
Entscheidender Bezugspunkt ist der Einfuhrvorgang selbst (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16). - BGH, 20.09.2018 - 1 StR 316/18
Mittäterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Voraussetzungen: …
Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, StV 2017, 285). - BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16
Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland …
Entscheidender Bezugspunkt für all diese Merkmale ist der Einfuhrvorgang selbst, wobei dem Interesse des mit den zu beschaffenden Betäubungsmitteln Handel Treibenden am Gelingen des Einfuhrvorgangs keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, juris Rn. 3 f.;… Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 5 Rn. 166 mwN). - BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch: …
Jedenfalls keine ausschlaggebende Bedeutung hat das Interesse am Gelingen des Einfuhrvorgangs; vielmehr ist die Tatherrschaft bei der eigentlichen Einfuhrhandlung oder der Wille von zentraler Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, StV 2017, 285; Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 1 StR 309/20, BeckRS 2020, 34012). - BGH, 27.03.2019 - 1 StR 36/19
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft: erforderliche …
Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (statt vieler: BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, StV 2017, 285, 286). - BGH, 12.09.2018 - 5 StR 232/18
Voraussetzungen einer mittäterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln …
Entscheidender Bezugspunkt für all diese Merkmale ist der Einfuhrvorgang selbst, wobei dem Interesse des Handeltreibenden am Gelingen des Einfuhrvorgangs keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633; vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, und vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296). - BGH, 21.06.2017 - 2 StR 57/16
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende …
Das bloße Interesse an dessen Gelingen genügt nicht, wenn der Betreffende keine Tatherrschaft oder zumindest Tatherrschaftswillen hat (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 232/16, StV 2017, 295 f. und vom 2. Juni 2016 - 1 StR 161/16, StV 2017, 285, 286). - BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft)
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