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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5583
BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08 (https://dejure.org/2008,5583)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2008 - 1 StR 169/08 (https://dejure.org/2008,5583)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2008 - 1 StR 169/08 (https://dejure.org/2008,5583)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 100a StPO; § 100c StPO
    Überwachung von "Hintergrundgesprächen" (Telekommunikationsüberwachung; Telephonüberwachung; Abgrenzung zu Raumgesprächen)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 473
  • StV 2009, 398
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02

    BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches

    Auszug aus BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
    Rn. 2 Indem die Überwachung und Aufzeichnung des Telefonats nach § 100a StPO gerechtfertigt war, mithin auch nicht den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllte (…Graf in MünchKomm-StGB § 201 Rdn. 43, 45), konnte das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gespräche verwertet werden (BGH NStZ 2003, 668, 669; OLG Düsseldorf NJW 1995, 975, 976;… Nack in KK-StPO 5. Aufl. § 100a Rdn. 40).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
    Insoweit unterscheidet sich dieser Sachverhalt auch von dem der Aufzeichnung eines Raumgesprächs nach Abschluss eines Telefonats, weil danach kein zu überwachender Telekommunikationsvorgang mehr stattfindet (vgl. hierzu BGHSt 31, 296, 297).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 1 Ws 904/94
    Auszug aus BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
    Rn. 2 Indem die Überwachung und Aufzeichnung des Telefonats nach § 100a StPO gerechtfertigt war, mithin auch nicht den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllte (…Graf in MünchKomm-StGB § 201 Rdn. 43, 45), konnte das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gespräche verwertet werden (BGH NStZ 2003, 668, 669; OLG Düsseldorf NJW 1995, 975, 976;… Nack in KK-StPO 5. Aufl. § 100a Rdn. 40).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17

    Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter …

    Danach darf bei durch § 100a StPO gerechtfertigter Aufzeichnung eines Telefongesprächs das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gepräche verwertet werden (BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 1 StR 169/08, NStZ 2008, 473 f. mwN;… siehe auch KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 100a Rn. 54).
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