Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 100a StPO; § 100c StPO
Überwachung von "Hintergrundgesprächen" (Telekommunikationsüberwachung; Telephonüberwachung; Abgrenzung zu Raumgesprächen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verwertbarkeit von Hintergrundgesprächen während eines aufgrund einer Anordnung nach § 100a Strafprozessordnung abgehörten Telefonats
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100a
Verwertbarkeit von Hintergrundgeräuschen und -gesprächen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 473
- StV 2009, 398
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.03.2003 - 2 StR 341/02
BGH bestätigt Verwertbarkeit eines Hintergrundgespräches
Auszug aus BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
Rn. 2 Indem die Überwachung und Aufzeichnung des Telefonats nach § 100a StPO gerechtfertigt war, mithin auch nicht den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllte (…Graf in MünchKomm-StGB § 201 Rdn. 43, 45), konnte das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gespräche verwertet werden (BGH NStZ 2003, 668, 669; OLG Düsseldorf NJW 1995, 975, 976;… Nack in KK-StPO 5. Aufl. § 100a Rdn. 40). - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
Auszug aus BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
Insoweit unterscheidet sich dieser Sachverhalt auch von dem der Aufzeichnung eines Raumgesprächs nach Abschluss eines Telefonats, weil danach kein zu überwachender Telekommunikationsvorgang mehr stattfindet (vgl. hierzu BGHSt 31, 296, 297). - OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 1 Ws 904/94
Auszug aus BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08
Rn. 2 Indem die Überwachung und Aufzeichnung des Telefonats nach § 100a StPO gerechtfertigt war, mithin auch nicht den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllte (…Graf in MünchKomm-StGB § 201 Rdn. 43, 45), konnte das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gespräche verwertet werden (BGH NStZ 2003, 668, 669; OLG Düsseldorf NJW 1995, 975, 976;… Nack in KK-StPO 5. Aufl. § 100a Rdn. 40).
- BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter …
Danach darf bei durch § 100a StPO gerechtfertigter Aufzeichnung eines Telefongesprächs das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gepräche verwertet werden (BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - 1 StR 169/08, NStZ 2008, 473 f. mwN;… siehe auch KK-StPO/Bruns, 7. Aufl., § 100a Rn. 54).
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