Rechtsprechung
| BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 257c Abs. 3 Satz 4 StPO
Verständigung (ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zustimmung des Angeklagten zu einem Verständigungsvorschlag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 257c Abs 1 S 1 StPO, § 257c Abs 3 S 1 StPO, § 257c Abs 3 S 4 StPO
Zustimmung des Angeklagten zu einem Verständigungsvorschlag - Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung wegen gefährliche Körperverletzung u.a.; Voraussetzungen für eine wirksame Verständigung von Gericht und Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren; Zustimmung als Voraussetzung für das formwirksame Zustandekommen der Verständigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision gegen die Verurteilung wegen gefährliche Körperverletzung u.a.; Voraussetzungen für eine wirksame Verständigung von Gericht und Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren; Zustimmung als Voraussetzung für das formwirksame Zustandekommen der Verständigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verständigung: Der Angeklagte muss schon zustimmen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verständigung im Strafverfahren - und die fehlende Zustimmung des Angeklagten
Verfahrensgang
- LG München I, 17.08.2018 - 467 Js 246398/15
- BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 81
- NStZ 2019, 688
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19
Sie ist als gestaltende Prozesserklärung unanfechtbar und unwiderruflich (BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273 Rn. 13 f.). - BGH, 14.05.2014 - 2 StR 465/13
Schwerer Bandendiebstahl (Bandenbegriff)
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19
Eine nur konkludente Erklärung des Angeklagten reicht hierzu nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16, NStZ-RR 2017, 87; Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 465/13 Rn. 8;… Jahn/Kudlich in MüKo-StPO, 2016, § 257c Rn. 143;… Moldenhauer/Wenske in: KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 257c Rn. 25). - BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16
Erfordernis einer ausdrücklichen Erklärung der Zustimmung Staatsanwaltschaft als …
Auszug aus BGH, 23.07.2019 - 1 StR 169/19
Eine nur konkludente Erklärung des Angeklagten reicht hierzu nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16, NStZ-RR 2017, 87;… Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 465/13 Rn. 8;… Jahn/Kudlich in MüKo-StPO, 2016, § 257c Rn. 143;… Moldenhauer/Wenske in: KK-StPO, 8. Aufl. 2019, § 257c Rn. 25).
- BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
b) Die Vorgaben an die Transparenz des Verständigungsverfahrens erfordern, dass Angeklagter (vgl. BGH, Beschluss des 1. Strafsenats vom 23. Juli 2019 - 1 StR 169/19 -, Rn. 11) und Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16 -) dem Verständigungsvorschlag ausdrücklich - und nicht lediglich konkludent - zustimmen. - BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21
Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem …
Zwar ist mangels ausdrücklicher Zustimmungserklärung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20 Rn. 12 ff.; BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 169/19 Rn. 11 mwN und vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16) keine formelle Verständigung im Sinne des § 257c StPO zustande gekommen. - OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
Definition einer Verständigung über Strafmaßhöhe
Voraussetzungen für ihr formwirksame Zustandekommen ist die Zustimmung der Verfahrensbeteiligten (vgl. BT-Drucks. 16/12310 S. 13; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 169/19 in NStZ 2019, 688).Sie muss - nicht zuletzt wegen der Bindungswirkung - ausdrücklich erfolgen; eine konkludente Erklärung genügt nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019, Az. 1 StR 169/19 a.o.O.; Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. 5 StR 39/16 in NStZ-RR 2017, 87).
- BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18
Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung …
Zwar ist mangels ausdrücklicher Zustimmungserklärung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 5 StR 39/16 und vom 23. Juli 2019 - 1 StR 169/19 mwN) keine formelle Verständigung zustande gekommen.
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