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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1963 - 1 StR 169/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,4109
BGH, 11.06.1963 - 1 StR 169/63 (https://dejure.org/1963,4109)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1963 - 1 StR 169/63 (https://dejure.org/1963,4109)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1963 - 1 StR 169/63 (https://dejure.org/1963,4109)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung einer Kriminalbeamtin in einer nicht zulässigen Wahrunterstellung

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 190/61

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 169/63
    Es wird sich ferner empfehlen, daß die Strafkammer die mittelbar mit dem Tatgeschehen befaßten Personen als Zeugen vernimmt, statt sich mit bloßen Wahrunterstellungen zu begnügen, und die Anhörung einer Jugendpsychologin als Sachverständigen in Erwägung sieht, wenn sie hinsichtlich der äußeren Vorgänge wesentlich über das hinausgehen will, was der Angeklagte selbst im Laufe des Verfahrens zugestanden hat (vgl. hierzu insbesondere BGHSt 12, 18 und BGH NJW 1961, 1936 Nr. 21).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 169/63
    Es wird sich ferner empfehlen, daß die Strafkammer die mittelbar mit dem Tatgeschehen befaßten Personen als Zeugen vernimmt, statt sich mit bloßen Wahrunterstellungen zu begnügen, und die Anhörung einer Jugendpsychologin als Sachverständigen in Erwägung sieht, wenn sie hinsichtlich der äußeren Vorgänge wesentlich über das hinausgehen will, was der Angeklagte selbst im Laufe des Verfahrens zugestanden hat (vgl. hierzu insbesondere BGHSt 12, 18 und BGH NJW 1961, 1936 Nr. 21).
  • RG, 24.01.1936 - 1 D 1019/35

    Können mehrere Handlungen, die gegen § 175 StGB. a. F. verstoßen, auch dann im …

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 169/63
    Sollte das Landgericht auf die neue Verhandlung erneut zu der Feststellung gelangen, daß der Angeklagte sich im Jahre 1958 bei verschiedenen Anlässen an den Kindern Gehres und Schilz vergangen hat, so wird es im Falle der Annahme einer fortgesetzten Handlung unter Beachtung des Grundsatzes im Zweifel für den Angeklagten zu sagen haben, in welcher Mindestzahl von Fällen es den Angeklagten als überführt ansieht (RGSt 70, 145, 150; BGH LM Vorb. z. § 73 StGB Fortsetzungszusammenhang Nr. 11).
  • BGH, 23.05.1952 - 2 StR 20/52
    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 169/63
    Allerdings könnten Bedenken gegen die Zulässigkeit dieser Rüge bestehen, weil die Revision den Wortlaut des Beweisantrags nicht mitteilt, sondern sich statt dessen mit einer Verweisung auf das Protokoll begnügt (vgl. BGHSt 3, 212 [BGH 23.05.1952 - 2 StR 20/52]).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …

    Wenn auch die Rechtfertigungsschrift Beweisantrag und Gerichtsbeschluß nicht im Zusammenhang und auch nicht in ihrem ganzen Inhalt wiedergibt, so vermittelt sie doch zusammen mit den eingehenden Erörterungen im Urteil hierzu ein ausreichendes Bild über diese Verfahrensrüge (vgl. BGH Urteile vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger MDR 1956, 272 und vom 11. Juni 1963 - 1 StR 169/63).
  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

    Die Einzelheiten ergeben sich unschwer aus den Urteilsgründen, die dem Senat ohnehin durch die sachliche Nachprüfung bekannt werden (vgl. auch BGH Urteil vom 18. November 1955 - 5 StR 420/55 - bei Dallinger in MDR 1956, 272 und Urteil vom 11. Juni 1963 - 1 StR 169/63 -).
  • BGH, 17.05.1966 - 1 StR 61/66

    Vorwurf der Geschäftsberichtsfälschung, der gesellschaftsrechtlichen Untreue, der …

    Soweit die Revision sich gegen die getroffenen Feststellungen mit Verfahrensrügen wendet, bleibt ihr Vorbringen im Falle Droege von vornherein erfolglos, weil hier entgegen § 344 Abs. 2 StPO diejenigen Tatsachen, die nach Auffassung der Beschwerdeführerin einen Verfahrensmangel enthalten, nicht ausreichend angeführt (vgl. BGHSt 2, 168; 3, 213) [BGH 23.05.1952 - 2 StR 20/52]und auch den Urteilsgründen nicht mit Sicherheit zu entnehmen sind (vgl. BGH Urteil vom 11. Juni 1963 - 1 StR 169/63).
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