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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1996 - 1 StR 171/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7600
BGH, 16.04.1996 - 1 StR 171/96 (https://dejure.org/1996,7600)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1996 - 1 StR 171/96 (https://dejure.org/1996,7600)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1996 - 1 StR 171/96 (https://dejure.org/1996,7600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verletzung formellen und materiellen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des …

    Auszug aus BGH, 16.04.1996 - 1 StR 171/96
    Da er sich nur Geld - aber nicht das Behältnis - zueignen wollte, liegt nur ein versuchter Diebstahl (in einem besonders schweren Fall) vor (vgl. BGH bei Holtz MDR 1975, 22; BGH, Beschl. vom 08. November 1988 - 1 StR 609/88;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 243 Rn. 25).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 609/88

    Feststellung zur Änderung eines Schuldspruchs wegen vollendetem Diebstahl

    Auszug aus BGH, 16.04.1996 - 1 StR 171/96
    Da er sich nur Geld - aber nicht das Behältnis - zueignen wollte, liegt nur ein versuchter Diebstahl (in einem besonders schweren Fall) vor (vgl. BGH bei Holtz MDR 1975, 22; BGH, Beschl. vom 08. November 1988 - 1 StR 609/88;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 243 Rn. 25).
  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 378/05

    Diebstahl (Vollendung; Versuch; Zueignungsabsicht); Strafzumessung …

    Da die Absicht rechtswidriger Zueignung sich weder auf den Tresor noch auf die Geschäftsunterlagen, sondern auf einen wertvollen Inhalt bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu u.a. BGH MDR 1975, 22; BGH StV 1983, 460;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4 und BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 1 StR 171/96).
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