Rechtsprechung
| BGH, 31.05.2001 - 1 StR 173/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Einzelstrafe - Gesamtfreiheitsstrafe - Berichtigung der Urteilsformel - Fassungsversehen - Minder schweren Fall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16
Bandenbetrug (Tateinheit)
Da das Landgericht im Fall eines nur versuchten Betrugs im Fall II.16 der Urteilsgründe bei sonst gleichen Tatmodalitäten eine Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt hat, kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe durch eine solche von einem Jahr ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 233/02, NStZ-RR 2003, 293; Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 StR 173/01). - BGH, 26.10.2021 - 2 StR 311/21
Strafzumessung (Festsetzung der Einzelstrafe: Fallgruppen, Abweichen vom …
Einer vom Generalbundesanwalt angeregten klarstellenden Berichtigung durch den Senat steht die fehlende Offensichtlichkeit des "Versehens" entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 StR 173/01, juris Rn. 2;… vgl. auch KK-StPO/Gericke, § 354 Rn. 10a;… LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 48;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1583; vgl. auch Senat, Urteil vom 14. Januar 2015 - 2 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 119, 120).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.