Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1974 - 1 StR 176/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeitsvoraussetzungen der Zuhälterei - Gewinnsüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - 1 StR 176/74
Die Erstreckung der Revision auf den Mitangeklagten Guder kommt nicht in Betracht (BGHSt 12, 335, 341). - BGH, 05.02.1974 - 1 StR 612/73
Voraussetzungen für die Annahme von ausbeuterischer Zuhälterei, Nötigung zur …
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - 1 StR 176/74
Ausbeuterische Zuhälterei kann nach § 181 a StGB n.F. bejaht werden, wenn für die Prostituierte eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage eintritt (BGH, Urteil vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73 - Lackner/Maassen, StGB 8. Aufl. § 181 a Anm. 4 a). - RG, 02.06.1927 - II 251/27
Kann die Berufung wirksam auf das Strafmaß beschränkt werden, wenn es nach § 2 …
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - 1 StR 176/74
Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob das festgestellte Verhalten des Angeklagten auch nach der Neufassung der Strafvorschrift durch das Vierte Strafrechtsreformgesetz vom 23. November 1973 (BGBl I 1725) als Zuhälterei strafbar ist (§ 2 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 354 a StPO; RGSt 61, 130, 135/136; 61, 322, 324). - RG, 11.03.1927 - I 57/26
1. Sind die Bestimmungen der §§ 4, 5 PreistrVO. für den Raumwucher durch die §§ …
Auszug aus BGH, 14.05.1974 - 1 StR 176/74
Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob das festgestellte Verhalten des Angeklagten auch nach der Neufassung der Strafvorschrift durch das Vierte Strafrechtsreformgesetz vom 23. November 1973 (BGBl I 1725) als Zuhälterei strafbar ist (§ 2 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 354 a StPO; RGSt 61, 130, 135/136; 61, 322, 324).
- BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74
Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung - …
Sie rechtfertigen den Scluß, daß der Angeklagte bestimmenden Einfluß auf die Prostitutionsausübung der Zeugin genommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - bei Dallinger, MDR 1974, 722/723).Der Angeklagte ist daher im Fall K. zu Recht auch nach § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. verurteilt worden (BGH, Urteil vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73 - bei Dallinger, MDR 1974, 546; Urteil vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - bei Dallinger, MDR 1974, 722/723).
- BGH, 15.10.1974 - 1 StR 350/74
Kupplerische und ausbeuterische Zuhälterei in zwei Fällen - Beurteilung der …
Es muß eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten (BGH, Urteil vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - Lackner/Maassen a.a.O.) oder doch eine Beeinträchtigung ihrer (persönlichen oder wirtschaftlichen) Bewegungsfreiheit (…Horstkotte a.a.O.) eintreten. - BGH, 11.03.1975 - 1 StR 11/75
Ablehnung des Hilfsbeweisantrags des Angeklagten auf Einholung eines …
Ausbeuterische Zuhälterei kann nämlich nur bejaht werden, wenn der Täter die Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle in gewinnsüchtiger Absicht planmäßig ausnützt und die Prostituierte durch die Ablieferung ihrer Einnahmen an den Zuhälter eine spürbare Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage erfährt (BGH, Urteile vom 5. Februar 1974 - 1 StR 612/73 - vgl. Dallinger MDR 1974, 546, vom 14. Mai 1974 - 1 StR 176/74 - vgl. Dallinger MDR 1974, 722 - …und vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 350/74 - Lackner, StGB 9. Aufl. § 181 a Anm. 3 a).
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