Rechtsprechung
| BGH, 11.06.2002 - 1 StR 178/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 78 StGB; § 261 StPO
Eigenständige Verjährung bei jeder Gesetzesverletzung; Anwendung des Zweifelsgrundsatzes bei der Verjährung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Revision - Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen - Vergewaltigung - Tateinheit - Körperverletzung - Nebenklage - Schmerzensgeld - Strafverfolgungsverjährung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1 § 78 Abs. 1
Verjährung bei Tateinheit - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben
Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 1 StR 178/02
In Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGHSt 18, 274; 43, 381, 394 m.w.N.) ist daher davon auszugehen, daß am 29. Oktober 2000 die für Vergehen gemäß § 174 StGB geltende Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) bereits abgelaufen war. - BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62
Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …
- BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …
Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 1 StR 178/02
Rn. 11 Die Jugendkammer stellt ausdrücklich darauf ab, daß der Angeklagte zwei Straftatbestände erfüllt hat (speziell zu dieser Fallgestaltung ebenso Senatsbeschluß vom 27. August 2001 - 1 StR 333/01, insoweit in NStZ 2002, 29 nicht abgedruckt). - BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89
Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim …
Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 1 StR 178/02
Auch bei Tateinheit unterliegt jede Gesetzesverletzung einer eigenen Verjährung (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 1990, 80, 81).
- BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und …
Nach diesen im Strengbeweisverfahren getroffenen Feststellungen muss von vierzehn Verstößen gegen § 174 StGB - je zwei in den sieben Monaten von September 1998 bis März 1999 - ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschl. vom 16.08.1996 - 1 StR 745/95; BGH, Beschl. vom 11.06.2002 - 1 StR 178/02), die am 01.04.2004, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des 1 Sexualdelikts-ÄndG vom 27.12.2003, bereits verjährt waren.Im Zweifel ist zu Gunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass die Tatzeiten vor Dezember 2005 lagen (vgl. BGH, Beschl. vom 11.06.2002 - 1 StR 178/02), sodass die Verjährungsfrist spätestens am 30.11.2010 endete.
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