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| BGH, 23.06.1982 - 1 StR 182/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abänderung eines rechtskräftigen Urteils auf Grund von Unterstellungen des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.11.1983 - 1 StR 546/83
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auch der Senatsbeschluß vom 13. September 1983 enthält eine rechtskräftige Sachentscheidung, die der Senat grundsätzlich weder aufheben noch ändern kann (…vgl. KK-Pikart § 349 Rdn. 47; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1982 - 1 StR 182/82 - Beschluß vom 14. Oktober 1983 - 3 StR 419/82 -); eine Überprüfung wäre nur im Rahmen des Verfahrens nach § 33 a StPO möglich, dessen Voraussetzungen hier indes ersichtlich nicht vorliegen. - BGH, 14.10.1983 - 3 StR 419/82
Möglichkeit der Aufhebung oder Änderung einer rechtskräftigen Sachentscheidung …
Der Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1982 enthält eine rechtskräftige Sachentscheidung, die der Senat grundsätzlich weder aufheben noch abändern kann (…vgl. Pikart in KK § 349 Rdn. 47; BGH, Beschluß vom 4. Mai 1982 - 1 StR 182/82); eine Überprüfung wäre nur im Rahmen des Verfahrens nach § 33 a StPO möglich.
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