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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1425
BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81 (https://dejure.org/1981,1425)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1981 - 1 StR 196/81 (https://dejure.org/1981,1425)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81 (https://dejure.org/1981,1425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilerfolg in der strafrechtlichen Revision wegen fehlerhafter rechtlicher Würdigung des Geschehens durch die Vorinstanz sowie Fehler in der Urteilsbegründung - Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung im Zusammenhang mit dem Tatbestandsmerkmal der Wegnahme beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 299
  • StV 1981, 336
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Denn ohne die Kenntnis der Täterpersönlichkeit läßt sich weder das Maß der persönlichen Schuld dieses Täters noch Maß und Art seiner Resozialisierungsbedürftigkeit, insbesondere seine Strafempfindlichkeit beurteilen (BGHSt 7, 28, 31;… Maurach, Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil 4. Aufl. Seite 843).
  • BGH, 20.02.1953 - 1 StR 719/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Zwar ist das Gericht nach § 267 Abs. 3 StPO nur verpflichtet, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen darzulegen; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76

    Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe …

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Derartige lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 -).
  • BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit - Wegnahme einer Geldbörse in …

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 04.04.1979 - 2 StR 57/79

    Nichtladung des Angeklagten zur Vernehmung einer Zeugin - Absicht der …

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 08.03.1979 - 2 StR 35/79

    Wirkungen des Ansichnehmens eines Gegenstandes zur Erlangung eines in ihm sich …

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81

    Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte …

    Es stellt einen sachlichrechtlichen Fehler dar, wenn das Gericht die für die Strafbemessung wesentlichen Umstände nicht oder nur unzureichend erörtert (BGH NJW 1976, 2220; BGH, Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81).
  • OLG Hamm, 22.07.1986 - 2 Ss 856/86

    Urteilsgründe; Auseinandersetzung des Tatgerichtes; Geringe Mengen Heroin; Zweck …

    Dabei ist zwar keine erschöpfende Aufzählung aller Umstände erforderlich; es stellt jedoch mit der Revision einen anfechtbaren Verstoß gegen das sachliche Recht dar, wenn das Gericht für die Strafzumessung ausschließlich die Umstände der Tat verwertet und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend erörtert (BGH NStZ 1981, 299 ).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 251/83

    Unmögliche Beurteilung der Strafzumessungsgründe an Hand der lückenhaften …

    Die lückenhaften Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1981 - 1 StR 738/80 und 1 StR 773/80; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81).
  • BGH, 08.12.1988 - 1 StR 666/88

    Verweis eines Tatrichters auf frühere Entscheidungen

    Nach Aufhebung des ursprünglichen Strafausspruchs war der zur erneuten Straffestsetzung berufene Tatrichter gehalten, eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und sie in den Urteilsgründen mitzuteilen; insoweit durfte er nicht auf die frühere Entscheidung verweisen (BGHSt 24, 274; BGH StV 1982, 105; BGH NStZ 1985, 309;… BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 5; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299/300).
  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 363/82

    Hervorhebung der Begehung von Straftaten innerhalb einer Bewährungszeit im Rahmen …

    Nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO ist der Tatrichter nur verpflichtet, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen anzuführen; eine erschöpfende Darlegung ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; 27, 2, 3; BGH…, Urt. vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70 - bei Dallinger MDR 1971, 720/721; BGH NStZ 1981, 299 Nr. 4).
  • BGH, 03.07.1984 - 5 StR 395/84

    Zulässigkeit der Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts …

    Das stellt auch hier aus den Gründen von BGH bei Holtz in MDR 1979, 105; BGH in NStZ 1981, 299; BGH in StrafVert 1981, 169 einen sachlich-rechtlichen Mangel dar; solche lückenhaften Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (ebenso BGH-Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 5 StR 281/83 - und vom 20. September 1983 - 5 StR 565/83 -).".
  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 565/83

    Anforderungen an eine ausreichende Würdigung von Strafzumessungsgründen - …

    Das ist auch hier aus den, Gründen von BGH bei Holtz in MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH in NStZ 1981, 299; BGH in Strafvert.
  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
    Zwar ist es nicht erforderlich, daß der Tatrichter in den Urteilsgründen eine erschöpfende Darstellung aller Strafzumessungstatsachen und -erwägungen gibt (BGHSt 24, 268 = NJW 1972, 454 mit zustimmender Anm. Jagusch; NJW 1976, 2220; NStZ 1981, 299 ;… Meyer in Löwe-Rosenberg, StPO 10. Aufl., § 337 Rdn. 166).
  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 331/81

    Auswirkungen einer lückenhaften Urteilsbegründung auf die Strafzumessungsgründe

    Diese damit insoweit nur lückenhaften Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1978 - 3 StR 360/78 - bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81) ermöglichen dem Revisionsgericht nicht die Beurteilung, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76).
  • BGH, 15.10.1981 - 1 StR 521/81

    Anforderungen an die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Hauptbelastungszeugin …

    Es ermöglicht dem Revisionsgericht nicht die Prüfung, ob die Strafkammer die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 738/80; Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81; Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 331/81).
  • BGH, 13.05.1982 - 4 StR 211/82

    Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl - Verwendung von am Tatort …

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