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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,561
BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56 (https://dejure.org/1956,561)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1956 - 1 StR 199/56 (https://dejure.org/1956,561)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1956 - 1 StR 199/56 (https://dejure.org/1956,561)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare …

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Von einem "Unterlassen" kann nur dann gesprochen werden, wenn jede Buchführung fehlt; bei unterbliebener Führung einzelner Handelsbücher ist noch eine Buchführung vorhanden, wenn auch eine unordentliche (RGSt 30, 170; 39, 217; BGHSt 4, 270, 274 f) [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; sie kann unter den Voraussetzungen des § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO zur Bestrafung des Schuldners wegen betrügerischen Bankrotts führen.

    Für die Zeit vom 7. September 1953 bis 13. März 1954 war, falls und soweit die in dieser Zeit geführten Nebenbücher als Handelsbücher (und nicht nur als Geschäftsbücher, vgl BGHSt 4, 270, 274 f) [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52] zu betrachten sind, die Buchführung nach den Urteilsfeststellungen jedenfalls eine unordentliche im Sinne des § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO, da sie mangels Führung des "J.s" keine Übersicht über den Vermögensstand gewährte (vgl oben Abschn I und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Die Verneinung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht hinsichtlich der Unterlassung der Bilanzziehung stand dem nicht entgegen; der Grundtatbestand der Verbrechen nach § 239 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO und der Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO ist derselbe, wobei nicht verkannt wird, daß §§ 239 Abs. 1 Nr. 3, 240 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO nur die gesetzlich vorgeschriebene, § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO jedoch auch die freiwillige Buchführung und Bilanzziehung des Schuldners betreffen (BGHSt 2, 386); das lediglich straferhöhende Merkmal der Benachteiligungsabsicht in § 239 KO hindert die Annahme einer Handlungseinheit nicht (vgl BGH LM Nr. 2 zu § 239 KO; 1 StR 262/54 vom 23. November 1954).

    Sollte das Landgericht zu dem Ergebnis gelangen, daß auch die Führung der Bücher ohne eine solche Absicht unterblieben ist, so würde nach dem bisher festgestellten Sachverhalt ein einheitlicher Verstoß der Angeklagten gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO anzunehmen sein (vgl BGH JZ 1954, 56; 1 StR 262/54 vom 23. November 1954; 1 StR 266/54 vom 28. Januar 1955).

  • RG, 22.06.1897 - 1804/97

    Inwiefern ist die Thatsache, daß pflichtwidrig anftatt alljährlich, nur alle zwei …

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Von einem "Unterlassen" kann nur dann gesprochen werden, wenn jede Buchführung fehlt; bei unterbliebener Führung einzelner Handelsbücher ist noch eine Buchführung vorhanden, wenn auch eine unordentliche (RGSt 30, 170; 39, 217; BGHSt 4, 270, 274 f) [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; sie kann unter den Voraussetzungen des § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO zur Bestrafung des Schuldners wegen betrügerischen Bankrotts führen.

    Der Tatrichter geht selbst davon aus, daß die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresbilanz einen Teil der der Angeklagten obliegenden Buchführung darstellte (vgl RGSt 30, 170; BGH LM Vorbem zu § 73 StGB Fortsetzungszusammenhang Nr. 15 mit Anm.; 5 StR 31/52 vom 28. Februar 1952), und daß sie unterblieb, weil die nicht oder nicht ordentlich erfolgte Führung der Geschäftsbücher eine Bilanzziehung unmöglich machte.

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Es hätte deshalb nahegelegen, die Unterlassung der Bilanzaufstellung mit der Dauerstraftat der Nichtführung der Bücher (vgl BGHSt 3, 23, 26 f [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3 StR 434/53 vom 26. Mai 1954) zu einer einheitlichen Straftat (§ 73 StGB) zusammenzufassen.
  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Das ist nachzuholen (BGHSt 4, 345 ff).
  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Hierzu gehört der bestimmte Wille (vgl RG JW 1938, 2005 Nr. 4; BGH 1 StR 477/53vom 8. Dezember 1953, 1 StR 89/56 vom 5. Juni 1956) des Schuldners, den Anteil der Gläubigergesamtheit an der Konkursmasse (die "Konkursquote") zu schmälern (RGSt 39, 136, 139 f; BGHSt 8, 55 f [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]).
  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Sollte das Landgericht zu dem Ergebnis gelangen, daß auch die Führung der Bücher ohne eine solche Absicht unterblieben ist, so würde nach dem bisher festgestellten Sachverhalt ein einheitlicher Verstoß der Angeklagten gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO anzunehmen sein (vgl BGH JZ 1954, 56; 1 StR 262/54 vom 23. November 1954; 1 StR 266/54 vom 28. Januar 1955).
  • BGH, 05.06.1956 - 1 StR 89/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Hierzu gehört der bestimmte Wille (vgl RG JW 1938, 2005 Nr. 4; BGH 1 StR 477/53vom 8. Dezember 1953, 1 StR 89/56 vom 5. Juni 1956) des Schuldners, den Anteil der Gläubigergesamtheit an der Konkursmasse (die "Konkursquote") zu schmälern (RGSt 39, 136, 139 f; BGHSt 8, 55 f [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]).
  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52
    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Die Verneinung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht hinsichtlich der Unterlassung der Bilanzziehung stand dem nicht entgegen; der Grundtatbestand der Verbrechen nach § 239 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO und der Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO ist derselbe, wobei nicht verkannt wird, daß §§ 239 Abs. 1 Nr. 3, 240 Abs. 1 Nr. 3, 4 KO nur die gesetzlich vorgeschriebene, § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO jedoch auch die freiwillige Buchführung und Bilanzziehung des Schuldners betreffen (BGHSt 2, 386); das lediglich straferhöhende Merkmal der Benachteiligungsabsicht in § 239 KO hindert die Annahme einer Handlungseinheit nicht (vgl BGH LM Nr. 2 zu § 239 KO; 1 StR 262/54 vom 23. November 1954).
  • RG, 30.04.1881 - 812/81

    1. Welche Geschäftsleute sind unter den "dergleichen Handelsleuten von geringem …

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
    Übrigens kommt es nicht darauf an, ob - wie die Zeugin Z. ausgesagt haben soll - die Angeklagte noch einen Überblick über ihr Geschäft hatte; vielmehr ist entscheidend, ob ein sachverständiger Dritter sich ohne übermässige Bemühung in den Geschäftsbuchern der Angeklagten zurechtfinden konnte (RGSt 4, 119, 121; 47, 311; RG DJ 1939, 1779).
  • RG, 16.09.1913 - II 412/13

    1. Unordentliche Führung von Handelsbüchern in § 240 Nr. 3 KO. 2. Genügt es zur …

  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53

    Rechtsmittel

  • RG, 21.09.1906 - IV 1077/06

    1. Ablehnung des Antrags, "in die Hauptfrage die Tatbestandsmerkmale eines …

  • BGH, 28.01.1955 - 1 StR 266/54

    Rechtsmittel

  • RG, 26.10.1906 - II 436/06

    1. Kann wegen Bankerutts derjenige Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H. …

  • BGH, 28.02.1952 - 5 StR 31/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1952 - 3 StR 1073/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63

    Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) - …

    Völlig ausgeschlossen ist tateinheitliches Zusammentreffen aber dann nicht, wenn der Kaufmann seine Bücher nicht selbst führt und der strafbare Erfolg nach beiden Richtungen durch dasselbe schuldhafte Verhalten des Täters herbeigeführt wird (für die Möglichkeit von Tateinheit auch 1 StR 199/56 VOM 19. Juni 1956).
  • BGH, 27.02.1962 - 1 StR 448/61

    Rechtsmittel

    Er liegt sowohl vor, wenn der Wille des Täters auf die Benachteiligung unmittelbar abzielt, als auch dann, wenn dieser Erfolg nur als notwendiges Ergebnis der Handlungen vorausgesehen wird (…BGH Urt. v. 8. Dezember 1953 - 1 StR 477/53 im Anschluß an RGSt 24, 255; 39, 136; 66, 88, 90;… BGH Urt. v. 10. August 1951 - 4 StR 202/51 = LM § 239 KO Nr. 2; ferner BGH Urt. v. 23. November 1954 - 1 StR 262/54, v. 5. Juni 1956 ... 1 StR 89/56 = GA 1956, 348 und v. 19. Juni 1956 - 1 StR 199/56).
  • BGH, 28.02.1967 - 1 StR 17/67

    Aufrechterhaltung eines Gesamtvorsatzes zur Zuwiderhandlung gegen …

    Für den Fall, daß die neue Hauptverhandlung fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO ergibt (vgl. BGHSt 15, 103) - die bisherigen Feststellungen weisen auch diese Schuldform nicht in allen Punkten mit Sicherheit aus, weil insbesondere nicht feststeht, inwieweit die Angeklagte mit der Erfüllung des der Steuerberatungsfirma D. erteilten Auftrages rechnen konnte -, wird die Strafkammer prüfen müssen, ob dann mehrere selbständige Fahrlässigkeitstaten in Betracht kommen oder ob eine einheitliche Dauerstraftat anzunehmen ist (vgl. im einzelnen RGSt 39, 165, 167; BGHSt 1, 186, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]-192; 3, 23, 26/27;… BGH 1 StR 625/53 bei Herlan GA 1954, 312;… BGH 4 StR 193/55 bei Herlan GA 1956, 348; BGH Urteil vom 22. Juni 1956 - 1 StR 199/56; BGH Urteil vom 17. Dezember 1963 - 1 StR 391/63).
  • BGH, 08.03.1957 - 1 StR 469/56

    Rechtsmittel

    Dementsprechend muß die Absicht des Schuldners dahin gehen, die zur Befriedigung der Konkursgläubiger dienende Masse zu verringern (vgl. RGSt 39, 136, 139 f; BGHSt 8, 55 f [BGH 12.07.1955 - 5 StR 128/55]; 1 StR 199/56 vom 22. Juni 1956).
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